Drucksache - DS/1443/IV  

 
 
Betreff: Recherche von zweckentfremdeten Wohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksverordneter
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt

Ich frage das Bezirksamt.

 

1)      Benutzt das Ordnungsamt zur Recherche von zweckentfremdeten Wohnungen das Internet?

2)      Wenn ja, aus wie vielen Anzeigen ging ein Anfangsverdacht hervor und in wie vielen Fällen wurde danach ein Verfahren eingeleitet?

3)      Ist wie beim BA Mitte angedacht eine Software anzuschaffen oder zu entwickeln, die automatisch verdächtige Wohnungen ausfiltert?

 

Nachfrage:

1)      Ist es angedacht mit dem BA Mitte bzgl. der in Frage 3 genannten Software zusammenzuarbeiten?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              27.11.14

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1) Benutzt das Ordnungsamt zur Recherche von zweckentfremdeten Wohnungen das Internet?


2) Wenn ja, aus wie vielen Anzeigen ging ein Anfangsverdacht hervor und in wie vielen Fällen wurde danach ein Verfahren eingeleitet?

 

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes obliegt dem Amt für Bürgerdienste, Fachbereich Wohnen. Im Moment werden vorrangig die zur Bestandsschutzwahrung angezeigten Ferienwohnungen bearbeitet und Anzeigen aus der Bevölkerung gesammelt. Zur Recherche wird hier auch auf das Internet zurückgegriffen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt klärt zurzeit mit dem Datenschutzbeauftragten von Berlin die Verwendung des Internet für Recherchezwecke. Ein entsprechendes Positionspapier für die Bezirke ist angekündigt. Zu dem stellt sich die Internetrecherche problematisch dar.  In den Vermittlungsportalen kann man lediglich die Absicht, eine Ferienwohnung vermieten zu wollen, erkennen.  Die tatsächliche Vermietung ist nicht beweissicher festzustellen. Es bleibt bei einem Anfangsverdacht und der Beweis ist auf anderen Wegen zu erbringen.

 

3) Ist wie beim BA Mitte angedacht eine Software anzuschaffen oder zu entwickeln, die automatisch verdächtige Wohnungen ausfiltert?


Nachfrage:

 

1) Ist es angedacht mit dem BA Mitte bzgl. der in Frage 3 genannten Software

zusammenzuarbeiten?


Hier bleibt das Ende der Diskussion mit dem Datenschutzbeauftragten von Berlin abzuwarten bevor dazu Aussagen getroffen werden.


Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  stimmt sich in allen Fragen eng mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Arbeitsgruppen Zweckentfremdung der Berliner Bezirke ab, da ein berlinweit einheitliches Vorgehen als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots betrachtet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner-Spindler

 
 

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