Drucksache - DS/1427/IV  

 
 
Betreff: Elterngeldanträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksverordneter
Verfasser:Just, FelixJust, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Wie lang ist der durchschnittliche Bearbeitungszeitraum für einen Elterngeld-Antrag in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

2)      Kann das Bezirksamt Aussagen dazu treffen in wievielen Fällen das Elterngeld in der Elternzeit das einzige Einkommen der Beantragenden ist? (Gemeint sind die folgenden Fälle: beide Elternteile in Elternzeit, ein Elternteil Elternzeit und ein Elternzeit ALGII,  Alleinerziehende)

 

3)      Da Elterngeld erst ab der Geburt eines Kindes beantragt werden kann - welche (finanzielle) Unterstützung bietet der Bezirk zur Überbrückung der Zeit bis ein Elterngeld-Antrag bewilligt wird?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            3. Dezember 2014

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1) Wie lang ist der durchschnittliche Bearbeitungszeitraum für einen Elterngeld-Antrag in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Elterngeldantrag liegt derzeit bei ca. 14 Wochen (ab Antragseingang).

 

Die Mitarbeiter/innen der Elterngeldstelle arbeiten mit Hochdruck an der Bewilligung der zahlreich eingehenden Anträge; im Monat gehen (mittlerweile kontinuierlich) ca. 500 bis 550 Anträge auf Elterngeld ein. Für die laufende Sachbearbeitung dieser Anträge stehen zur Zeit 4,27 VzÄ tatsächlich zur Verfügung.

Um die zahlreichen Eingänge überhaupt bearbeiten zu können, ist die Elterngeldstelle in dem Zeitraum vom 27. Oktober bis 28. November 2014 für persönliche Besuche geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit der Elterngeldstelle ist am Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr gegeben.

Darüber hinaus steht den Bürgerinnen und Bürgern das Familienservicebüro täglich von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Trotz der Haushaltssperre im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sind ab 13.10.2014 bzw. 17.11.2014 zwei sechsmonatige Zeitverträge  zur Unterstützung der Elterngeldstelle beschäftigt. Ziel ist es, möglichst zeitnah zu erreichen, dass die Elterngeldzahlung wieder nach spätestens 8 Wochen (dem Ende der Bezugsfristen des Mutterschaftsgeldes) die Antragsteller/innen auch tatsächlich erreicht.

 

 

2) Kann das Bezirksamt Aussagen dazu treffen in wie vielen Fällen das Elterngeld in der Elternzeit das einzige Einkommen der Beantragenden ist? (Gemeint sind die folgenden Fälle: beide Elternteile in Elternzeit, ein Elternteil Elternzeit und ein Elternzeit ALGII, Alleinerziehende)

 

Eine Aussage dazu kann nicht getroffen werden. Es wird weder eine Statistik geführt, noch sind diese Daten aus dem Fachverfahren EG-Plus ersichtlich.

 

 

3) Da Elterngeld erst ab der Geburt eines Kindes beantragt werden kann - welche (finanzielle) Unterstützung bietet der Bezirk zur Überbrückung der Zeit bis ein Elterngeld-Antrag bewilligt wird?

 

Eine finanzielle Überbrückung bis zur Auszahlung des Elterngeldes ist gesetzlich nicht vorgesehen, da die Ausführungsvorschriften ja eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von 8 Wochen vorsieht.

In der Regel erhalten die Mütter 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld angerechnet, sodass sich in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes kein bzw. nur ein anteiliger Elterngeldbetrag ergibt.

 

Geringverdiener bzw. Elternteile mit AlG-II- oder Sozialhilfebezug erhalten über das Jobcenter bzw. Sozialamt Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt gehen bis zur Bewilligung des Elterngeldes in "Vorleistung" und machen gegenüber der Elterngeldstelle ihre Erstattungsansprüche geltend.

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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