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Drucksache - DS/1407/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 29.10.14 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie verhalten sich die erzielten Einnahmen und Ausgaben im aufgehobenen Sanierungsgebiet Warschauer Straße im Verhältnis zu den erwarteten Werten?
Sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben liegen innerhalb der Planung.
2. Wie hoch ist die prognostizierte Einnahmeerwartung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt mit Angabe der zu berücksichtigenden Anzahl an Grundstücken und der Anzahl der zu erstellenden Bescheide?
Das Sanierungsgebiet "Südliche Friedrichstadt" wurde im sog. vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB festgesetzt. Das bedeutet, dass die Regelungen zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen (§ 153 ff BauGB) nicht angewendet werden. Somit werden in dem Sanierungsgebiet keine Ausgleichsbeträge erhoben und somit keine Einnahme erwartet.
3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, der zur Erhebung der Ausgleichsbeträge notwendig sein wird?
Es ist kein Verwaltungsaufwand notwendig.
Nachfrage: 1. Wie hoch sind die Rücklagen wegen möglichen Rechtsstreitigkeiten?
Die Rücklagen betragen 240.000,00 ?. Die Bescheide zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den 4 bereits abgerechneten ehemaligen Sanierungsgebieten wurden von der zuständigen 13. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Regel bestätigt. Hierbei wurden sowohl die Berechnungsmethode als auch die Höhe bestätigt. Deshalb ist es nicht erforderlich so hohe Beträge wie z.B. in Pankow oder Mitte zurückzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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