Drucksache - DS/1407/IV  

 
 
Betreff: Erhebung von Ausgleichsbeträgen aus den Sanierungsgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksverordneter
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie verhalten sich die erzielten Einnahmen und Ausgaben im aufgehobenen Sanierungsgebiet Warschauer Straße im Verhältnis zu den erwarteten Werten?

 

  1. Wie hoch ist die prognostizierte Einnahmeerwartung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt mit Angabe der zu berücksichtigenden Anzahl an Grundstücken und der Anzahl der zu erstellenden Bescheide?

 

  1. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, der zur Erhebung der Ausgleichsbeträge notwendig sein wird?

 

Nachfrage:

 

  1. Wie hoch sind die Rücklagen wegen möglichen Rechtsstreitigkeiten?

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 29.10.14

Bezirksstadtrat                                                                                                                3260

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie verhalten sich die erzielten Einnahmen und Ausgaben im aufgehobenen Sanierungsgebiet

Warschauer Straße im Verhältnis zu den erwarteten Werten?

 

Sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben liegen innerhalb der Planung.

 

2. Wie hoch ist die prognostizierte Einnahmeerwartung im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt mit Angabe der zu berücksichtigenden Anzahl an Grundstücken und der Anzahl

der zu erstellenden Bescheide?

 

Das Sanierungsgebiet "dliche Friedrichstadt" wurde im sog. vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB festgesetzt. Das bedeutet, dass die Regelungen zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen (§ 153 ff BauGB) nicht angewendet werden. Somit werden in dem Sanierungsgebiet keine Ausgleichsbeträge erhoben und somit keine Einnahme erwartet. 

 

3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, der zur Erhebung der Ausgleichsbeträge notwendig

sein wird?

 

Es ist kein Verwaltungsaufwand notwendig.

 

Nachfrage:

1. Wie hoch sind die Rücklagen wegen glichen Rechtsstreitigkeiten?

 

Die Rücklagen betragen 240.000,00 ?.

Die Bescheide zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den 4 bereits abgerechneten ehemaligen Sanierungsgebieten wurden von der zuständigen 13. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Regel bestätigt. Hierbei wurden sowohl die Berechnungsmethode als auch die Höhe bestätigt. Deshalb ist es nicht erforderlich so hohe Beträge wie z.B. in Pankow oder Mitte zurückzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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