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Drucksache - DS/1399/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 30.10.2014Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2601 SozBeschBüD Dez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Land Berlin sind alle der BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle) gemeldeten Einrichtungen vollständig sind belegt. Es werden ständig mehr Plätze benötigt als vorhanden sind.
Die Unterbringung von obdachlosen Personen ist Aufgabe der Bezirke, obgleich die Hauptverwaltung aufgerufen ist, an der Lösung dieses bezirksübergreifenden Problems mitzuwirken. Das Problem der unzureichenden Platzzahlen in Pensionen und Einrichtungen der Obdachlosenhilfe wird durch die bekannte Unterbringungsproblematik für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen überlagert und verschärft.
Die langjährigen Bemühungen der Sozialen Wohnhilfe im Amt für Soziales um zusätzliche Plätze für die Unterbringung obdachloser Personen führten kürzlich zur Akquise zweier neuer Einrichtungen mit insgesamt 152 Plätzen (Gürtelstr.: 102 Plätze, Stallschreiberstr.: 50 Plätzen). Vorübergehend werden diese Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen und für Roma, die die G.-H.S. verlassen haben, genutzt.
Frühestens ab dem 2. Quartal 2015 wird eine weitere zusätzliche Einrichtung mit 49 Plätzen in Friedrichshain-Kreuzberg zur Verfügung stehen. Zudem konnte in einer Einrichtung in unserem Bezirk das Platzangebot geringfügig aufgestockt werden.
Entsprechende Entwicklungen in anderen Bezirken würden insgesamt zu einer Entspannung der schwierigen Versorgungssituation für obdachlose Menschen in der Hauptstadt führen.
Im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg sind in der Vergangenheit 3 Einrichtungen weggefallen, weil die Mietverträge der Betreiber aufgehoben oder nicht mehr fortgeführt wurden (z. B. Räumung wegen Mietschulden).
Auf Betreiben des Amtes für Soziales ist kein Unterbringungsplatz weggefallen.
Nachfragen:
1. Gibt es die Möglichkeit bei obdachlosen Personen, (ob Geflüchteten, EU-bürgern, Romafamilien) und insbesondere für Familien mit Minderjährigen oder obdachlose Kinder die Übernachtung in Hütten, Autos oder besetzten Häusern zu dulden, wenn als Alternative lediglich eine Übernachtung unter freiem Himmel geboten werden kann?
Grundsätzlich liegt die Entscheidung, den Aufenthalt von obdachlosen Personen zu dulden, bei den jeweiligen Eigentümern der betreffenden Gebäude und Flächen. Im öffentlichen Straßenland, für welches das Ordnungsamt des Bezirkes zuständig ist, wird das Übernachten in Autos für eine Nacht toleriert, wenn eine Weiterfahrt nicht zumutbar ist. Grundsätzlich stellt das Nächtigen in Fahrzeugen auf Straßenland eine ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Straßenlandsondernutzung dar. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes dar.
2. Ist es möglich Orte einzurichten, wo angesichts hoffnungslos überfüllter Übernachtungsstellen und Obdachloseneinrichtungen ohne Gefahr einer Räumung campiert werden kann?
Der Bezirk verfügt über keine Stellflächen für ein solches Vorhaben. Unabhängig davon kommen Erfordernisse, wie die notwendige sanitäre Ausstattung und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen hinzu, die von Seiten des Bezirksamtes nicht gewährleistet werden können.
Auf die Beantwortung der mdl. Anfrage DS/1404/IV Unterbringung von Obdachlosen wird verwiesen
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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