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Drucksache - DS/1387/IV
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat -Stellvertretender Bezirksbürgermeister-
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anordnung der Sperrungen im Zusammenhang mit den in der Anfrage erwähnten Filmdreharbeiten lag in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der bekannten Verkehrslenkung Berlin (VLB).
Nach Auskunft der VLB wurden sogenannte Intervallsperrungen, also kurzzeitige Sperrungen - insbesondere für die Dauer des Starts und der Landung eines Helikopters-, angeordnet.
Dabei waren die zeitliche Begrenzung und die Länge der Haltverbotstrecken für Bild- und Motivfreihaltung, Spielflächen sowie Logistikflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.
Außerdem wurde beauflagt, dass an den Sperrstellen und am Drehort Ordner einzusetzen sind, die den berechtigten Fahrzeugen (Polizei, Feuerwehr) die jederzeitige Zu- und Durchfahrt zu gewährleisten haben.
Die Sperrintervalle orientierten sich dabei auch am BVG-Linienverkehr.
In der Glasbläserallee gab es an mehreren Tagen Haltverbotsaufstellungen für die vorzuhaltende Technik und als Spielfläche. Demnach wurden Vollsperrungen der Straße "Alt-Stralau" nicht angeordnet.
Wie dargestellt war nach Aussage der VLB die Zu- und Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet.
Nachfrage:
Eigentlich kann die Antwort nur "nein" lauten, obwohl ich mir angesichts ihrer Anfrage den Eindruck habe, dass die Anwohnerinnen und Anwohner das anders erlebt haben. Doch nach Auskunft der VLB war das eben nicht so.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers |
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