Drucksache - DS/1387/IV  

 
 
Betreff: (Film)Image geht vor Sicherheit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                      

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

-Stellvertretender Bezirksbürgermeister-

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wer hat unter welchen Voraussetzungen Anfang Oktober durchgeführte Filmarbeiten bzw. die dazu erforderlichen Absperrungen im Eingangsbereich der Halbinsel Stralau genehmigt?

 

Die Anordnung der Sperrungen im Zusammenhang mit den in der Anfrage erwähnten Filmdreharbeiten lag in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der bekannten Verkehrslenkung Berlin (VLB).

 

 

  1. War die mehrmalige Vollsperrung des einzigen Zugangs zur Halbinsel (Alt-Stralau, zwischen Kynaststr. und Glasbläserallee) Gegenstand der Genehmigung?

 

Nach Auskunft der VLB wurden sogenannte Intervallsperrungen, also kurzzeitige Sperrungen - insbesondere für die Dauer des Starts und der Landung eines Helikopters-, angeordnet.

 

Dabei waren die zeitliche Begrenzung und die Länge der Haltverbotstrecken für Bild- und Motivfreihaltung, Spielflächen sowie Logistikflächen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.

 

Außerdem wurde beauflagt, dass an den Sperrstellen und am Drehort Ordner einzusetzen sind, die den berechtigten Fahrzeugen (Polizei, Feuerwehr) die jederzeitige Zu- und Durchfahrt zu gewährleisten haben.

 

Die Sperrintervalle orientierten sich dabei auch am BVG-Linienverkehr.

 

In der Glasbläserallee gab es an mehreren Tagen Haltverbotsaufstellungen für die vorzuhaltende Technik und als Spielfläche. Demnach wurden Vollsperrungen der Straße "Alt-Stralau" nicht angeordnet.

 

 

  1. Wenn ja: Wie beurteilt das Bezirksamt diese Genehmigung unter dem Aspekt der Gewährleistung der freien Zufahrt für Rettungsfahrzeuge auf die Halbinsel Stralau? Wenn nein: Welche Konsequenzen wird das Bezirksamt auf Grund des Verstoßes gegen die erteilte Genehmigung ziehen.

 

Wie dargestellt war nach Aussage der VLB die Zu- und Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Ist es generell nach Auffassung des Bezirksamtes möglich, ganze Wohngebiete mit Kindertagesstätten, Schule, Pflegeeinrichtungen etc. zeitweise gänzlich für Filmaufnahmen von der Erreichbarkeit abzuschneiden?

 

Eigentlich kann die Antwort nur "nein" lauten, obwohl ich mir angesichts ihrer Anfrage den Eindruck habe, dass die Anwohnerinnen und Anwohner das anders erlebt haben. Doch nach Auskunft der VLB war das eben nicht so.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Peter Beckers

 
 

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