Drucksache - DS/1383/IV  

 
 
Betreff: Anpassung des B-Plans V-83 Postareal an den städtebaulichen Vertrag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss StadtQMVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
29.10.2014 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
22.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.04.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Drucksache_Anpassung B-Plan V-83 Postareal  
VzK Anpassung B-PlanV-83 Postareal  

29

29.10.2014 StadtQM

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich den B-Plan V-83 an den geänderten städtebaulichen Vertrag anzupassen und hierfür einen entsprechenden Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren zu fassen. Insbesondere sind im B-Plan V-83 die ursprünglich vorgesehenen Höhen der beiden Hochhäuser entsprechend der geänderten Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages anzupassen. Zur Sicherung der baulichen Planungshoheit ist zudem eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

 

Begründung:

Die Vorgaben von Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag stehen im Widerspruch zueinander, so dass ein dringendes planerisches Erfordernis besteht, dem durch eine Änderung des B-Plans Rechnung getragen wird.

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich den B-Plan V-83 an den geänderten städtebaulichen Vertrag anzupassen und hierfür einen entsprechenden Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren zu fassen. Insbesondere sind im B-Plan V-83 die ursprünglich vorgesehenen Höhen der beiden Hochhäuser entsprechend der geänderten Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages anzupassen. Zur Sicherung der baulichen Planungshoheit ist zudem eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

 

Begründung:

Die Vorgaben von Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag stehen im Widerspruch zueinander, so dass ein dringendes planerisches Erfordernis besteht, dem durch eine Änderung des B-Plans Rechnung getragen wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.03.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 22.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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