Drucksache - DS/1359/IV  

 
 
Betreff: Zusammenberatung der Mündlichen Anfragen zum Thema "Gerhart-Hauptmann-Schule" Hier die Drucksachen DS1335, DS1336, DS1340, DS1342, DS1351, DS1353, DS1354, DS1356, DS1357
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator: 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

Block I

 

  1. Ist die aktuell verhängte Haushaltssperre im Bezirk als direkte Folge der Kosten für den Wachschutz der Gerhart-Hauptmann-Schule zu betrachten?

 

  1. Wäre eine solche Maßnahme auch ohne Wachschutz - beispielsweise wegen der höheren Kosten zur Unterhaltung der Gebäude - notwendig geworden?

 

  1. Ist die Einrichtung des Wachschutzes zwingender Bestandteil des Kompromisses zwischen Land, Bezirk und Flüchtlingen?

 

  1. Welche Zeitplanung hat das Bezirksamt, um die Immobilie einer Nachnutzung zuzuführen und dem Bezirk angesichts der derzeitigen Haushaltssperre wieder handlungsfähig zu machen?

 

  1. Wie hat sich die Kostenschätzung in Verbindung mit der Schule seit Ende August 2014 verändert?
     
  2. Welche unmittelbaren und konkreten Folgen hat die gegenwärtige Haushaltssperre für die Finanz- und Personalplanung des Bezirks?
     


 

Block II

 

  1. Hat das Bezirksamt von seinen Planungen, ein internationales Flüchtlingszentrum in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule einzurichten, Abstand genommen?

 

  1. Wann können die Fraktionen mit der Einberufung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Konzeptionierung des internationalen Flüchtlingszentrums rechnen?

 

  1. Wann und mit wem hat das Bezirksamt verhandelt, beziehungsweise gesprochen, bei der Suche nach einem potentiellen Träger für das internationale Flüchtlingszentrum?
     
  2. Welche Vereinbarung hat das Bezirksamt mit denjenigen Personen getroffen, die im Juli 2014 die Liegenschaft nicht freiwillig verlassen haben?
     
  3. Wie oft und durch welche konkreten Handlungen haben diese Personen gegen die o.g. Vereinbarung verstoßen?
     
  4. Welche konkreten Überlegungen verbindet das Bezirksamt mit der kürzlich presseöffentlich verbreiteten Ankündigung, es wolle derartige Verstöße zukünftig nicht mehr hinnehmen?
     
  5. Welche Exitstrategie verfolgt das Bezirksamt angesichts der prekären Haushaltslage im Hinblick auf die Gerhart-Hauptmann-Schule um dauerhaften Schaden vom Bezirk abzuwenden?
     
  6. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten, die durch das LAGeSo betrieben wird, bzw. diesem übertragen wird?
     
  7. Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit, dass ein Betreiber die Liegenschaft im gegenwärtigen Zustand inkl. der Besetzer übernimmt, um darin ein Projektehaus, ein internationales Flüchtlingszentrum oder eine Flüchtlingsunterkunft zu betreiben?
     
  8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule nur ohne Besetzer einer Nutzung zugeführt werden kann, die kein immanentes Haushaltsrisiko für den Bezirk darstellt?
     
  9. In seiner Presseerklärung vom 17.09.2014 "Bruch der Vereinbarungen an der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule" erklärt das Bezirksamt, dass es weitere Verstöße der Besetzer nicht mehr akzeptieren werde und kündigt Konsequenzen an, die den Bewohnern bereits mitgeteilt worden seien. Mit welchen Konsequenzen müssen die Besetzer in Zukunft durch das Bezirksamt rechnen?
     
  10. Welche Verstöße haben das Bezirksamt zu der Kurskorrektur veranlasst?
     
  11. Wie sieht die Vereinbarung mit den Besetzern aus, es wird um den konkrete Wortlaut der Vereinbarung gebeten?
     
  12. Trifft es zu, dass dem Bezirksamt von den Besetzern der Zutritt in die Gerhard-Hauptmann-Schule verweigert wird?
     
  13. Trifft es zu, dass die Besetzer sich weigern mit Biodeutschen zu sprechen?
     
  14. Welche Umbaumassnahmen sind notwendig, um aus der Gerhart-Hauptmann-Schule ein internationales Flüchtlingszentrum zu machen?
     
  15. Welche Kosten sind für den Umbau und als laufende Kosten des Gebäudes veranschlagt?
     
  16. Wie viele Flüchtlinge sollen insgesamt im internationalen Flüchtlingszentrum wohnen?
     
  17. Was wurde unternommen, um einen Träger für den Betrieb des internationalen Flüchtlingszentrums zu finden?
     
  18. Welche Rolle spielt das LaGeSo bei der Suche nach einem Träger und der Finanzierung?
     
  19. Werden die Rechnungen des für die Gerhart-Hauptmann-Schule zuständigen Sicherheitsdienstes durch das Bezirksamt ausgeglichen werden, wie hoch ist der Zahlungsrückstand?
     
  20. Ist angesichts der Entwicklung zu befürchten, dass der Sicherheitsdienst die Bewachung des Gebäudes nicht mehr gewährleisten kann?
     


 

Block III

 

  1. Welche Ergebnisse hat das gestrige Gespräch mit den Besetzern der Gerhart-Hauptmann-Schule ergeben?
     
  2. Wird ein freiwilliges Verlassen der Gerhart-Hauptmann-Schule durch die Besetzer in Aussicht gestellt?
     
  3. Wie setzt sich die Gruppe der 45 verbliebenen Besetzer nach dem Eindruck des Bezirksamts zusammen?
     
  4. Welche Planung gab es von Seiten der Feuerwehr oder von medizinischen Einsatzkräften angesichts der Selbstmorddrohungen und der potentiellen Brandstiftung für den Fall, dass vor Ort Brände oder verletzte Personen auftreten und wurde dabei die aktuelle Situation betrachtet?
     
  5. Wie erklärt sich das Bezirksamt die geringe Anwesenheit von medizinischen Rettungskräften an der Gerhart-Hauptmann-Schule in dem Zeitraum des 9tägigen Polizeisperrgebietes rund um das Gebäude?
     
  6. Warum waren nicht direkt Rettungskräfte dauerhaft an der Gerhard-Hauptmann Schule vor Ort, obwohl mehrere Flüchtlinge drohten sich umzubringen oder etwas anzuzünden und es klar war, dass aufgrund der Absperrungen und Proteste diese Einsatzkräfte nur mit starker Verspätung hätten die Schule erreichen können?
     
  7. Warum wurde die Anzahl der ehrenamtlichen Sanitäter vor Ort durch die Polizei auf zwei Personen begrenzt, so dass komplett ausgerüstete freiwillige Rettungskräfte das Gebiet stets bei Eintreffen weiterer Sanitäter verlassen mussten?
     
  8. Wurden bei der Planung der Rettungskräfte Notfälle innerhalb der Gerhart-Hauptmann-Schule, sowie mögliche Notfälle in den Reihen der Demonstranten oder mögliche Notfälle bei den Anwohnern eingeplant?

 

 

Beantwortung Block I: Frau Borkamp

 

Wie Sie sich sicher denken können, hat mein Block mit dem Thema Finanzen zu tun, welche Überraschung.

 

Zu Frage 1: Da kann man mit einem Jein antworten, denn es geht ja nicht nur um den Wachschutz. Wie ich in der letzten BVV berichtet habe, rechnen wir an der Stelle Gerhart-Hauptmann-Schule als Gesamtkomplex mit ungeplanten Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Mio. EUR bis 2 Mio. EUR. Davon waren je nach Prognose Wachschutzkosten von etwa 600.000,00 EUR bis knapp 1 Mio. EUR. Das ist also ein großer Kostenblock, aber nicht der komplette Kostenblock, der zu den ungeplanten Mehrausgaben führt. Von daher ist eine Reduzierung auf den Wachschutz so nicht eindeutig möglich.

Zudem konnten Sie in unserem Statusbericht feststellen zum Halbjahr 2014, dass der Bezirk nicht mit Überschüssen gesegnet ist, sondern auch bei den regulären Ausgaben an der einen oder anderen Stelle tiefer in die Tasche greifen muss, so dass auf der Basis der Ergebnisse des 1. Halbjahres und der Prognose zum Jahresende mit einem negativen Jahresendergebnis von insgesamt -3,9 Mio. EUR zu erwarten ist. Das bedeutet, dass der Bezirk verpflichtet ist, steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um diesen zu erwartenden Haushaltsdefizit entgegenzuwirken.

Wesentlich für die zusätzliche negativen Ausgabenentwicklung ist zum einen, wie in den vergangenen Jahren, die Ausgabenentwicklung im Transferbereich und weitere finanzielle Risiken bestehen insbesondere im Bereich der Bewirtschaftungsausgaben. Wie Sie sich sicher erinnern können, hatten wir mal eine sagenhaft günstige Schulreinigung, die uns viele Probleme, Nacharbeiten, Vertragskündigungen beschert haben und mehr Kosten, als im Haushaltsplan standen. Das ist nur mal, um so einen der großen Blöcke, wo die Planung und die Realität nicht übereingestimmt haben, dieses Jahr zu nennen.

 

Zu Frage 2: Also solche Maßnahme, ich denke mal, die Haushaltssperre ist gemeint, und auch hier, wie bei meiner ersten Antwort, das lässt sich so nicht trennen. Wir können nicht prognostizieren, welche Unterhaltungskosten entstehen würden, wenn es keinen Wachschutz gäbe. Neben einer intensiveren Nutzung von Strom, Gas, Wasser, weil wahrscheinlich mehr Menschen im Haus wären, wären die Schäden am Haus vermutlich auch größer, als sie es aktuell sind. Auch jetzt reparieren wir kaputte Fensterscheiben, Wasserschäden und Schäden durch Gewalt gegen das Gebäude, wie zum Beispiel zerstörte Kellertüren und Weiteres. Dieses müssen wir tun, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und wie sich diese Kosten entwickeln würden, wenn wir keinen Wachschutz hätten oder andere, ist nicht vorhersehbar. Von daher ist hier eine Abwägung oder eine reine Fortschreibung ceteris paribus nicht möglich.

 

Zu Frage 3: Ich war etwas irritiert über die Frage und ich wüsste jetzt auch gerne, wer sie gestellt hat, weil es gibt keinen Kompromiss zwischen Land, Bezirk und Flüchtlingen, zu den Leuten in der Gerhart-Hauptmann-Schule. Es gibt einen Kompromiss oder es gab ein Angebot des Senats an den Bezirk für die Leute, die die Gerhart-Hauptmann-Schule verlassen haben, aber keinen Kompromiss zwischen allen dreien. Ansonsten sähe die Situation jetzt anders aus. Von daher erübrigt sich auch die Frage, ob Teil dieses Kompromisses ein Wachschutz war.

Ich kann nur sagen, dass wir im Bezirksamt einen Wachschutz für zwingend notwendig halten, um einen Rückfall in die Situation vor dem Frühjahr zu verhindern. Dort gab es nicht nur massive Hygieneprobleme, Gewalt gegeneinander, die in einem Falle tödlich endete, sondern insgesamt unhaltbare und unverantwortbare Zustände. Zudem sind wir verpflichtet, das Eigentum des Bezirks zu schützen.

 

Zu Frage 4: Dazu wird gleich mein Kollege Herr Panhoff, der den inhaltlichen konzeptionellen Block hat, noch was sagen. Ich kann nur sagen so schnell wie möglich.

 

Zu Frage 5: Ich glaube, da wird darauf angespielt, dass ich in der letzten BVV eine Kostenkalkulation vorgelegt habe. Diese hat sich lediglich an einem Punkt bisher verändert, und zwar seitdem feststeht, dass es die Haushaltssperre gibt und wir ab Oktober 2014 die freiwilligen Zahlungen an die verbliebenen Bewohner einstellen werden, hat sich die ursprünglich geschätzte Summe von 97.000 EUR auf tatsächlich bezahlte 19.186 EUR Auszahlung freiwilliger Leistungen für die Monate August und September reduziert. Alle anderen Kosten entsprechen etwa dem, was bisher die Prognose war.

 

Zu Frage 6: Vielleicht auch hier, das mag verwaltungstechnische Nichtigkeit sein, für die Finanz- und Personalplanung hat es keine Auswirkungen, sondern für die Finanz., für die Haushaltswirtschaft und für die Personalwirtschaft. Von der Haushaltssperre sind betroffen: Die konsumtiven Sachausgaben der Ausgabenfelder A02 bis A09 und die Ausgaben des T-Teils, also des Transferbereiches, soweit es sich nicht um Zielbudgets handelt. Alles, was der sogenannte Z-Teil ist und der T-Teil mit Zielbudgets, für die Leute, die nicht an den Haushaltsverhandlungen der Bezirke seit Jahren teilnehmen, Kitas sind nicht betroffen, Hilfe zur Pflege ist nicht betroffen, Hilfe zur Erziehung ist nicht betroffen, also alles, wo Menschen ein individuell einklagbaren Rechtsanspruch haben, wird selbstverständlich weiter gewährleistet. Alle Leistungen, die wir vom Senat zu 100 % basiskorrigiert bekommen, je nach Mengen und wo wir einfach auch nur Abzüge hätten, wenn wir sie nicht leisten würden, wird weiter gewährleistet.

Betroffen sind alle Ausgaben außerhalb der Lehr- und Lernmittel. Auch die sind weiter gesichert und Personalausgaben, die natürlich im Zusammenhang stehen mit dem, was wir jetzt als Personal haben. Auf der anderen Seite können keine zusätzlichen Personalkräfte eingestellt werden, auch wenn dies vielleicht geplant war. Sollte jemand ungeplant abgehen oder jemand geht geplant in Pension und die Stelle ist noch nicht nachbesetzt, dann bleibt sie, wenn es keine Ganzdringlichkeit zum Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist, vakant.

Eingehalten werden selbstverständlich alle rechtlichen Verpflichtungen, alle Verträge, die bereits geschlossen wurden, Schulreinigung usw. wird fortbestehen, aber wenn in gewissen Bereichen Verträge nicht geschlossen wurden, Kulturbereich wäre so ein Punkt, wo das zutreffen kann, dann kann es dort zu Ausfällen kommen.

Das sind die Kriterien, nach denen die beauftragten für den Haushalt der einzelnen Ämter und Serviceeinheiten ihre Maßnahmen prüfen müssen und was vielleicht noch entscheidend ist: Sollten wir bis Ende des Jahres nicht zu einer Abwendung oder Veränderung der finanziellen Situation kommen, gelten diese Maßnahmen in 2015 weiter. Was das konkret fachlich bedeutet, würde ich vorschlagen, dass Sie das in Ihren jeweiligen Fachausschüssen besprechen. Ich kann Ihnen nur exemplarisch aufzählen, was ich im Kulturbereich im Moment besonders intensiv prüfe, dass wir ., das Vermessungsamt nicht umziehen kann, dass bei der einen oder anderen Schule der Rindenmulch auf dem Schulplatz nicht ausgetauscht werden kann, dass die Kulturorte des Bezirks, insbesondere Sonntags und am Wochenende, wo wir mit Honorarkräften arbeiten, geschlossen sein werden, wenn diese Verträge auslaufen, dass diverse Sportlerförderungen und ähnliches nicht geleistet werden können und dass gegebenenfalls auch die nächste Kiezbibliothek auf der Kippe steht, wenn wir bis Anfang 2015 dort nicht personell nachsteuern können.

Alles Weitere würde ich empfehlen, fragen Sie die zuständigen Amtsleiter in ihren Ausschüssen. Die wissen das im Detail besser als wir vom Finanzservice. Wir sind selbstverständlich bemüht, mit den freiwerdenden Mitteln die vorhandenen Löcher zu stopfen.

Ich glaube, ich habe jetzt alle Fragen vom Block I beantwortet.

 

Herr Hehmke: Gut, weil wir gerade beim Finanzblock waren stelle ich die Frage: Welche Zahlungsmodalitäten, also monatsweise oder anders, sind zwischen Bezirksamt und beauftragten Sicherheitsunternehmen vereinbart und werden diese Zahlungen regelmäßig ausgelöst?

 

Zu Nachfrage 1: Ich dachte, ich könnte mich jetzt ausruhen, ich habe mir einen Bonbon in den Mund geschoben. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Ich glaube, die Frage kommt im zweiten Block noch mal. Es ist so, dass wir die Rechnung monatlich gestellt bekommen und auch monatlich bezahlen.

 

Herr Nöll: Ja, kurze Nachfrage: Die Frage, die Sie vorhin etwas unklar fanden bez. der Formulierung stammte von mir. Wenn ich von Kompromiss geschrieben habe, meine ich natürlich die Vereinbarung, auf Grundlage dessen die Flüchtlinge derzeit noch in der Schule verweilen, da ist ja zumindest von allen Seiten schriftlich was unterzeichnet worden. An dieser Stelle auch meine Nachfrage, mich würde nämlich interessieren, ob es derzeit Gespräche mit dem Land gibt, diese 1,6 Mio. bis 2,3 Mio., über die wir da reden, in irgendeiner Form mitzutragen, insbesondere vor dem Hintergrund, da ja eine . ja, wenn diese Vereinbarung scheitern sollte, dass politisch und fiskalisch für das Land sicher teurer wäre.

 

Zu Nachfrage 2: Sehr geehrter Herr Nöll, ich muss sagen, ich habe mich nicht getraut, auf offiziellem Wege diese Frage zu stellen, weil mir sehr deutlich bei jedem inoffiziellen Kontakt mit der Senatsverwaltung für Finanzen und bei jedem offiziellen Kontakt zu einem anderen Thema in diesem Haus sehr deutlich signalisiert wurde, dass kein einziger Euro davon bezahlt wird, dass die Zuständigkeit beim Bezirk gesehen wird, ebenso wie die Verantwortung.

 


Beantwortung Block II: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Nein, das Bezirksamt hat davon keinen Abstand genommen. Wir haben eine Umplanung vorgenommen, was die Anzahl der Betten angeht, die dort eingerichtet werden sollen, wo wir statt der schon immer avisierten 70 jetzt verdoppelt haben auf 140. Es sind weiterhin Räume vorhanden für Projektaktivitäten. Insofern haben wir also diese Planung nicht aufgegeben.

 

Zu Frage 2: Ja, sagen wir mal so, sobald wir da ein grünes Licht haben vom Landesamt für Gesundheit und Soziales, dass sie das wirklich dann auch als Ort akzeptieren der Unterbringung und wenn auch ., also wenn da eine Sicherheit vorhanden ist und wenn auch, sagen wir mal, im Prinzip die Finanzierung steht. Aber ich denke mal, dass wir eigentlich in zwei bis drei Wochen mit einer Arbeitsgruppe beginnen können. Da ist sicherlich einiges, was man mal klären und besprechen kann. Es ist vielleicht auch vieles nicht so bekannt, was bereits vorgedacht und überlegt wurde.

 

Zu Frage 3: Wir haben im Frühjahr gesprochen ., seit dem Frühjahr gesprochen mit der Diakonie und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und das sind auch  nach wie vor die Partner, die bereits in dieser schwierigen Situation . ja, auch Hilfe zu leisten.

 

Zu Frage 4 und 13: Also die, die noch drin sind, das beantworte ich zusammen mit der Frage 13, die gestellt wurde von Herrn Dahl. Ich möchte es ein bisschen zusammenfassen: Also wir haben zum Einen vereinbart, in welchem Teil des Gebäudes die Menschen verbleiben können. Das ist also in dem sogenannten Südflügel, das ist der Teil der Schule, der zur Reichenberger Straße hin gelegen ist, im 1., 2., 3. Stock und auch im 2. Stock in dem Mitteltrakt. Wir haben vereinbart, dass also qualitativ auf jeden Fall die Aula für Projektarbeit genutzt werden kann, auch der Pavillon. Wir haben vereinbart, dass Toiletten und Duschen eingebaut werden, das ist ja auch erfolgt. Die Duschen sind drin. Dann haben wir auch die Standorte abgesprochen, auch die Toiletten sind repariert, die Leitungen sind repariert usw., das ist soweit erfüllt.

Wir haben vereinbart, was . ja, überhaupt, was ich auch gerade schon sagte, an Renovierungsarbeiten gemacht werden muss für die Gebäudesicherung, hat auch die Kollegin schon darauf hingewiesen. Wir haben vereinbart, dass die Flüchtlinge im Haus, Bewohner des Hauses Ausweise bekommen, um den Zugang zu regeln. Das war auch auf deren ausdrücklichen Wunsch, möchte ich hier noch mal betonen, was ja vorher immer abgelehnt wurde, solange ich das gewollt hatte, aber jetzt nach der Umzugsaktion im Juni haben die Verbliebenen gefordert, dass sie diese Ausweise bekommen und sie haben sie auch bekommen.

 

Zwischenrufe

 

Der Bezirk hat auch erklärt, keine Anträge für strafrechtliche und gerichtliche Verfolgung der Flüchtlinge wegen ihres Aufenthalts in der Schule zu stellen. Auch das ist erfüllt. So, wir haben weiterhin vereinbart, was Sie aber aus der Presse ja auch kennen, dass wir weiter sprechen und verhandeln mit den Flüchtlingen. Das haben wir getan. Wir haben vereinbart, dass freiwillige Leistungen bezahlt werden, wobei Sie auch wissen, dass die freiwilligen Leistungen im Bezirk alle jetzt blockiert sind wegen der Haushaltssperre. Wir haben ja heute auch schon entsprechende Proteste gehört, also diese freiwilligen Leistungen können dementsprechend nicht mehr weiter ausbezahlt werden.

Wir haben auch erklärt, dass wir die Flüchtlinge unterstützen. Das haben wir ja die ganze Zeit schon und da hat die Bürgermeisterin .

 

Zwischenrufe

 

. seit Monaten davon gesprochen, dass die Senatsverwaltung die Verfahren der Flüchtlinge nach Berlin holen möge. Das ist ., das ist ., also Unterstützung .

 

Abbruch der Sitzung.

Es folgt die schriftliche Beantwortung:

 

Abteilung Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 8.10.2014

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

5. Wie oft und durch welche konkreten Handlungen haben diese Personen gegen die o.g. Vereinbarung verstoßen?

Stand: 24.09.14 Beantwortung zusammen mit Frage 12:

-          Verspätetes Freimachen des Nordflügels

-          Mitteltrakt 1. OG immer noch nicht freigemacht

-          Aufbrechen einer Türe im Nordflügel

-          Bewohnen eines Kellerraums im Nordflügel

-          Androhung, Pavillon aufzubrechen

-          Einzelne Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl

-          Beleidigen und Bedrohen des Sicherheitspersonals

 

 

6. Welche konkreten Überlegungen verbindet das Bezirksamt mit der kürzlich presseöffentlich verbreiteten Ankündigung, es wolle derartige Verstöße zukünftig nicht mehr hinnehmen?

 

Beantwortung zusammen mit Frage 11:

-          Erteilung eines Hausverbots

-          Jede Straftat wird unverzüglich zur Anzeige gebracht

-          Verabredung hat zwei Seiten, das BA wertet unmissverständlich strafrechtliche Verstöße, wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbrüche mit Hausverbot und Angriffe auf Menschen, als Bruch der Verabredungen

 

7. Welche Exitstrategie verfolgt das Bezirksamt angesichts der prekären Haushaltslage im Hinblick auf die Gerhart-Hauptmann-Schule um dauerhaften Schaden vom Bezirk abzuwenden?

 

Das Bezirksamt arbeitet zusammen mit Diakonie daran, möglichst bald eine Übergabe des Gebäudes zum Zweck des Umbaus in ein Flüchtlingszentrum vorzunehmen.

 

8. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-

Schule eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten, die durch das LAGeSo betrieben wird, bzw. diesem übertragen wird?

 

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat eine Übernahme abgelehnt, daher die Übergabe an einen Träger, der dann im Auftrag und mit Finanzierung durch das LaGeSo die Unterkunft betreiben wird.

 

9. Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit, dass ein Betreiber die Liegenschaft im

gegenwärtigen Zustand inkl. der Besetzer übernimmt, um darin ein Projektehaus, ein

internationales Flüchtlingszentrum oder eine Flüchtlingsunterkunft zu betreiben?

 

Es wird kein Träger die Immobilie inklusiv der derzeitigen Bewohner übernehmen, sondern nur im unbewohnten Zustand, auch weil ansonsten  kein Baubeginn möglich ist.

 

10. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule nur ohne Besetzer einer Nutzung zugeführt werden kann, die kein immanentes Haushaltsrisiko für den Bezirk darstellt?

 

Ja.

 

11. In seiner Presseerklärung vom 17.09.2014 "Bruch der Vereinbarungen an der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule" erklärt das Bezirksamt, dass es weitere Verstöße der Besetzer nicht mehr akzeptieren werde und kündigt Konsequenzen an, die den Bewohnern bereits mitgeteilt worden seien. Mit welchen Konsequenzen müssen die Besetzer in Zukunft durch das Bezirksamt rechnen?

 

Siehe Antwort zu 6.

 

12. Welche Verstöße haben das Bezirksamt zu der Kurskorrektur veranlasst?

 

Siehe Antwort zu 5.

 

13. Wie sieht die Vereinbarung mit den Besetzern aus, es wird um den konkrete Wortlaut der Vereinbarung gebeten?

 

Siehe Antwort zu 4.

 

14. Trifft es zu, dass dem Bezirksamt von den Besetzern der Zutritt in die Gerhard-Hauptmann-Schule verweigert wird?

 

Bislang hat das Bezirksamt einen Beauftragten ins Haus geschickt und ist seit Juni nicht selbst im Haus gewesen. Ein Termin am 7.10.2014, zu dem das Bezirksamtskollegium einer Einladung der Besetzer gefolgt war, musste abgebrochen werden, weil es zu Auseinandersetzungen zwischen Nutzern kam.

 

15. Trifft es zu, dass die Besetzer sich weigern mit Biodeutschen zu sprechen?

 

Nein. Allerdings bevorzugen die Besetzer, wenn sie sich auf Arabisch mit Mitarbeitern der Security unterhalten können.

 

16. Welche Umbaumaßnahmen sind notwendig, um aus der Gerhart-Hauptmann-Schule ein internationales Flüchtlingszentrum zu machen?

 

Insbesondere notwendig sind Grundrissänderungen, Sanierung von Sanitäreinrichtungen, Einbau von Küchen, Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Erneuerung der Haustechnik. Zusätzlich ist die Instandsetzung von Wänden, Decken und Böden erforderlich.

 

17. Welche Kosten sind für den Umbau und als laufende Kosten des Gebäudes veranschlagt?

 

Die Umbaukosten belaufen sich auf ca. 4,5 Mio Euro. Die laufenden Kosten können nicht beziffert werden, jedoch kann eine Warmmiete auf ca. 8 Euro pro qm der Gesamtfläche geschätzt werden. Verbrauchsabhängige Kosten für Wasser und Warmwasser variieren entsprechend.

 

18. Wie viele Flüchtlinge sollen insgesamt im internationalen Flüchtlingszentrum wohnen?

 

Ca. 140 Personen.

 

19. Was wurde unternommen, um einen Träger für den Betrieb des internationalen

Flüchtlingszentrums zu finden?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

20. Welche Rolle spielt das LaGeSo bei der Suche nach einem Träger und der Finanzierung?

 

Das LaGeSo spielt eine Rolle bei der Anerkennung des voraussichtlichen Trägers und der Finanzierungszusage für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft.

 

21. Werden die Rechnungen des für die Gerhart-Hauptmann-Schule zuständigen

Sicherheitsdienstes durch das Bezirksamt ausgeglichen werden, wie hoch ist der

Zahlungsrückstand?

 

Ja, die Rechnungen des Sicherheitsdienstes werden durch den Bezirk bezahlt. Mit Verhängung der Haushaltssperre als steuernder Maßnahme wurde ein Teil der verfügbaren Mittel der Ausgabefelder A05 und A09 gesperrt. Sie sollen zum Ausgleich der Mehrausgaben eingesetzt werden. Es besteht derzeit kein Zahlungsrückstand.

 

22. Ist angesichts der Entwicklung zu befürchten, dass der Sicherheitsdienst die Bewachung des Gebäudes nicht mehr gewährleisten kann?

 

In Grundsatz nein. Sollte es zu Gefährdungen der Mitarbeiter der Security kommen, wird sofort polizeiliche Unterstützung angefordert. Die Polizei informiert sich regelmäßig über die Lage vor Ort.

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 

Beantwortung Block III: BzBmin Frau Herrmann

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            28. Oktober 2014

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Ergebnisse hat das gestrige Gespräch mit den Besetzern der Gerhart-Hauptmann- Schule ergeben?

 

Das Gespräch hat im Rahmen der gestrigen Bezirksamtssitzung stattgefunden. Von Seiten des Bezirksamtes haben alle Bezirksamtsmitglieder, der Leiter des Rechtsamtes und ein weiterer Mitarbeiter an dem Treffen teilgenommen.

 

Flüchtlinge bzw. Nutzerinnen / Nutzer aus dem Objekt sind der Einladung leider nicht gefolgt. Es waren eine Anwältin sowie eine weitere Vertrauensperson der Menschen aus der ehemaligen Schule, eine Vertreterin der Nachbarschaftsinitiative sowie eine Kollegin und ein Kollege des Grips-Theaters bei dem Gespräch anwesend.

 

Das Gespräch hat in einer sehr sachlichen, konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.

 

Die Vertreterinnen der Geflüchteten berichteten über ihre Einschätzung der Situation in der Schule. Die Vertreterin der Anwohnerinitiative signalisierte ihrerseits Unterstützung für die Umsetzung von begleitenden Projekten und einer Öffnung in die Nachbarschaft. Die Kollegin und der Kollege vom Grips-Theater berichteten von den ersten Kontaktaufnahmen in das Haus in Richtung einer gemeinsamen Projekt- bzw. Theaterarbeit.


Weiterer Gegenstand des Austausches war die derzeitige rechtliche Bewertung der Situation der Menschen in der ehemaligen Schule hinsichtlich ihrer aufenthalts- und sozialhilferechtlichen Situation bzw. derer Perspektiven.

 

Das Bezirksamtskollegium stellte seinerseits die ausgesprochen prekäre finanzielle Situation des Bezirksamtes dar und berichtete über die rechtlich ausgesprochen schwierigen Rahmenbedingungen der Auszahlung freiwilliger Leistungen.

 

Darüber hinaus wurde durch die Bezirksamtsmitglieder berichtet, dass das Bezirksamt an der Absicht der Einrichtung eines (sich finanziell selbst tragenden) Flüchtlingszentrums am Standort festhält.

 

Hierzu gab es bereits intensive Gespräche mit möglichen Trägern, unter anderem mit folgenden Ergebnissen

 

a)    ein sich selbst tragendes Flüchtlingszentrums kann nur über die Einrichtung von bis zu 140 Plätzen im ehemaligen Schulhaus für das Übergangswohnen von Geflüchteten im Rahmen der Vorgaben des LAGeSo finanziell dargestellt werden

 

b)    das Bezirksamt kann nicht Betreiber einer solchen Unterkunft sein, es muss eine längerfristige Übertragung der Immobilie an einen Träger erfolgen

 

c)    für eine tragfähige Finanzierung des Umbaus des Objektes wurden Landes- und Drittmittel in Aussicht gestellt

 

d)    für den Betrieb nach Umbau muss die Finanzierung über Tagessätze erfolgen

 

e)    auf dem Grundstück - z. B. im Pavillon - sollen Räume für die thematische Projektarbeit entstehen

 

Das wurde so in einem vorangegangenen Gespräch bereits kommuniziert, gestern aber konkretisiert.

 

Die Übertragung der Immobilie sowie ein Baubeginn können allerdings nur erfolgen, wenn das ehemalige Schulobjekt nicht genutzt wird bzw. wenn dort niemand wohnt.


Insoweit wurde im Gespräch Klarheit darüber hergestellt, dass die derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer das Gebäude im Interesse einer dringend notwendigen Entlastung des Bezirkes von den Bewirtschaftungskosten und im Interesse eines zügigen Umbaus zur Herrichtung von Unterkunftsplätzen verlassen müssen.

 

Wegen der prekären aufenthaltsrechtlichen Situation der Mehrheit der Menschen kommt eine Unterbringung auf der Basis einer Tagessatzfinanzierung nach Umbau nicht in Betracht.

 

Eine Mitwirkung im Rahmen der über die Unterbringung hinausgehenden Projektentwicklung auf dem Gelände ist unabhängig von persönlichem Status selbstverständlich möglich und gewünscht.

 

Das Bezirksamt hat zugesagt, sich um Ausweichobjekte für eine Unterbringung der Menschen und/oder die weitere Projektarbeit in Richtung der derzeit angedachten Projektideen zu bemühen. Konkrete Zusagen diesbezüglich konnte das Bezirksamt allerdings in dieser Frage nicht machen, da geeignete Objekte und auch realistische Finanzierungsmöglichkeiten dafür derzeit (noch) nicht bestehen.

 

Die Vertreterinnen der Flüchtlinge haben zugesagt, diese Informationen an die Menschen  im Haus weiterzugeben und die Zusammenhänge dort zu kommunizieren. Eine Bewertung steht noch aus.

 

Verabredet wurde, dass es möglichst kurzfristig einen Gesprächstermin im Bereich der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule zwischen Flüchtlingen und Bezirksamtskollegium gibt.

 

 

  1. Wird ein freiwilliges Verlassen der Gerhart-Hauptmann-Schule durch die Besetzer in Aussicht gestellt?

 

Wie zu der vorgenannten Frage ausgeführt, haben keine Flüchtlinge am Gespräch teilgenommen. Die Vertreterinnen der derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer werden die Informationen zunächst in das Haus kommunizieren. Dort wird es dazu in den kommenden Tagen sicher intensive Diskussionen geben.

 

Das Bezirksamt hofft mit Blick auf die geschilderte Situation und die bestehenden Zwänge auf einen einvernehmlichen Auszug.

 

 

  1. Wie setzt sich die Gruppe der 45 verbliebenen Besetzer nach dem Eindruck des Bezirksamts zusammen?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt bisher nur dahingehend beantworten, dass die jeweiligen aufenthalts- und ausländerrechtlichen Situationen der Menschen sehr verschieden sind.

 

Es gibt einige Personen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, für viele andere Personen ist der persönliche Aufenthaltsstatus ungeklärt und/oder prekär.

 

 

  1. Welche Planung gab es von Seiten der Feuerwehr oder von medizinischen Einsatzkräften angesichts der Selbstmorddrohungen und der potentiellen Brandstiftung für den Fall, dass vor Ort Brände oder verletzte Personen auftreten und wurde dabei die aktuelle Situation betrachtet?

 

  1. Wie erklärt sich das Bezirksamt die geringe Anwesenheit von medizinischen Rettungskräften an der Gerhart-Hauptmann-Schule in dem Zeitraum des 9tägigen Polizeisperrgebietes rund um das Gebäude?

 

  1. Warum waren nicht direkt Rettungskräfte dauerhaft an der Gerhard-Hauptmann Schule vor Ort, obwohl mehrere Flüchtlinge drohten sich umzubringen oder etwas anzuzünden und es klar war, dass aufgrund der Absperrungen und Proteste diese Einsatzkräfte nur mit starker Verspätung hätten die Schule erreichen können?

 

  1. Warum wurde die Anzahl der ehrenamtlichen Sanitäter vor Ort durch die Polizei auf zwei Personen begrenzt, so dass komplett ausgerüstete freiwillige Rettungskräfte das Gebiet stets bei Eintreffen weiterer Sanitäter verlassen mussten?

 

  1. Wurden bei der Planung der Rettungskräfte Notfälle innerhalb der Gerhart-Hauptmann- Schule, sowie mögliche Notfälle in den Reihen der Demonstranten oder mögliche Notfälle bei den Anwohnern eingeplant?

 

 

Die Beantwortung der Fragen 4 - 8 erfordert Stellungnahmen bzw. Auskünfte des Polizeipräsidenten in Berlin und der Berliner Feuerwehr. Diese Stellungnahmen hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erbeten.

 

Eine Zuarbeit kann allerdings wegen der Vielschichtigkeit der Fragen nicht fristgerecht erfolgen. Das Bezirksamt wird die Fragen schriftlich beantworten, sobald die entsprechenden Zuarbeiten eingegangen sind.

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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