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Drucksache - DS/1349/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 25.09.2014 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das bezirkliche Ordnungsamt führt hierüber keine Statistik, da die Verfolgung von Straftaten und deren statistische Erfassung in der Zuständigkeit der Polizei liegen.
Die angefragten Zahlen stehen noch aus und werden nachgereicht.
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es in diesem Bereich häufig zu Störungen kommt. Anlassbezogen ist der Außendienst des Ordnungsamtes dort daher auch häufiger zugegen.
Es ist allerdings kein auf der Liste der (temporären) Schwerpunkte enthaltener Ort.
Soweit das bezirkliche Ordnungsamt Drogenhandel beobachtet, wird dies der Polizei gemeldet.Die Erfahrung zeigt, dass der Polizei die Fälle jedoch meist sehr wohl bereits bekannt sind.
Insgesamt wird sich häufig über die Gesamtsituation im Revaler Bereich beschwert, vom RAW Gelände bis zur Simon-Dach-Straße, aber auch der Bereich Warschauer Brücke bis hin zu den Clubs an der Spree wird genannt.
Das Bezirksamt erhält Beschwerden über den verhaltensbedingten Lärm der Gäste, über Besucherströme die angetrunken und lautstark grölend umherziehen.
Über verhaltensbedingten Lärm ausgehend von Taxen, über Ballermann Touristen, über Leute die urinieren und ihre Notdurft verrichten, über mangelnde Toiletten in den Gastwirtschaften, Müll usw.
Für die Beschwerden, die eindeutig dem RAW Gelände zugeordnet werden konnten, bzw. dort auch direkt Gaststättenbetriebe genannt sind, wurden folgende Zahlen ermittelt:
Für
2013
Lärm aus Gaststätte: 7 Touristen: 1
Gesamt: 8
Für
2014
Lärm: 2 Lärm aus Gaststätte: 10 Nichtraucherschutz: 2 Sonstiges: 1 Schwarzarbeit: 1 Drogenhandel: 1 Roma: 1
Gesamt: 18
Auch für den Bereich der Revaler Straße ist es fraglich ob die beim Bezirksamt erfassten Beschwerden die tatsächliche Belastung der Anwohner*innen wiedergeben, da viele sich gar nicht mehr beschweren, da sie der Meinung sind, ihre Beschwerde würde auch nicht zu einer Verbesserung der Situation führen.
Nachfragen:
Das bezirkliche Ordnungsamt hat keinerlei Zuständigkeit insoweit. Es darf nur "Bagatellordnungswidrigkeiten" verfolgen, keine Straftaten. Bei Drogenhandel handelt es sich um Straftaten gemäß dem Betäubungsmittelgesetz.
Der Drogenhandel entwickelt sich in nichtbürgerlichen Bereichen im öffentlichen Raum, dort, wo es auch die entsprechende Nachfrage gibt.
Es handelt sich zwar um belebte Orte, die jedoch relativ unübersichtlich sind.
Mittlerweile geschieht der Drogenhandel auf die Gefahr der Entdeckung teilweise gar nicht mehr im Verborgenen, da polizeiliche Maßnahmen - auch Festnahmen - jeweils nur für kurze Zeit greifen und Richter aufgrund der Gesetzeslage (relativ geringe Strafandrohung) keine ausreichende Begründung für die Ausstellung von Haftbefehlen sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 23.10.2014 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ergänzung zur Mündlichen Anfrage DS/1349/IV des BV Hehmke, Andy (SPD)
Sehr geehrter Herr Hehmke,
ergänzend zu der schriftlichen Beantwortung der o.g. Mündlichen Anfrage vom 25.09.2014 möchte ich Ihnen die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bzw. der Polizei zukommen lassen.
Der Bereich des RAW-Geländes zeichnet sich seit knapp zwei Jahren durch einen - zum Teil offenen - illegalen Handel mit Betäubungsmitteln mit steigender Intensität aus. Die Kriminalitätsentwicklung in diesem Bereich sowie in dessen unmittelbarem Umfeld hat sich bei ausgewählten Straftaten in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
* Stand: 23.09.2014
Die Polizei Berlin führt im Bereich des RAW-Geländes regelmäßig Brennpunkteinsätze durch. Der örtlich zuständige Polizeiabschnitt 51 wird dabei u.a. auch die Bereitschaftspolizei und durch Fachdienststellen unterstützt.
Nachfragen:
Die Polizei Berlin handelt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags auf Basis geltenden Rechts. Auskünfte zur strategischen Ausrichtung und zu einsatz- bzw. ermittlungstaktischen Überlegungen zur Bekämpfung des Drogenhandels werden grundsätzlich nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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