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Drucksache - DS/1339/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 24.09.2014 Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ja. Die ausstehenden Honorare für die am 07.07.2014 begonnenen und am 25.08.2014 abgeschlossenen Kurse belaufen sich insgesamt auf 8.107 ?. Davon sind 4 Kursleitende betroffen. Für die Finanzierung der Kurse ist der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg in Rahmen des Sonderprogrammes für Flüchtlinge eine Summe von 35.280 ? durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen verbindlich zugesagt worden. Die Auszahlungsschwierigkeiten beruhen auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten in der Haushaltsstelle von SenArbIntFrau. Dadurch ist die Einrichtung eines Unterkontos seitens SenArbIntFrau bisher nicht möglich. Das Unterkonto ist Voraussetzung für die Abwicklung der Verarbeitungsvorgänge.
Nein. Die Volkshochschule ist mit der zuständigen Senatsverwaltung sowohl telefonisch als auch über Mail-Verkehr seit Anfang September im ständigen Kontakt. Trotz massiver Intervention seitens der Volkshochschulleitung konnten die verwaltungstechnischen Probleme durch die Haushaltsstelle der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Frauen noch nicht beseitigt werden. Es wird seitens der Hausstelle der SenArbIntFrau daran gearbeitet (letzte Information am 23.09.)
Bedauerlicherweise gibt es aus unserer Sicht keine Möglichkeit für eine zwischenzeitlich unbürokratische Hilfe seitens des Bezirksamtes, da es sich bei den Beschäftigungsverhältnissen um ein Honorarverhältnis handelt. Die Dozent*innen wurden in den Vorabsprachen darauf hingewiesen, dass eine Honorarzahlung für die Flüchtlingskurse nur erfolgen kann, wenn von der Senatsverwaltung die Mittel auf das Auszahlungskonto der Volkshochschule überwiesen worden sind. Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Sonderprogramm um Auftragsmaßnahmen. Aufgrund des sehr engen Haushaltes 2014 und der vom BA verhängten Haushaltssperre ist es nicht möglich in Vorleistung zu gehen, da keine Haushaltsmittel für dieses Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Ansprechpartner ist und bleibt die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp Bezirksstadträtin |
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