Drucksache - DS/1338/IV  

 
 
Betreff: Angekündigte Inobhutnahme von Kindern aus Roma-Familien im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Jugendamt im direkten Auftrag des Bezirksamts gehandelt, als es den Roma-Familien im Görlitzer Park mit der Inobhutnahme ihrer Kinder drohte, sollten sie nicht binnen weniger Tagen eine Unterkunft für ihre Kinder vorweisen können?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die von der Integrationsbeauftragten des Senats, Dr. Monika Lüke, vorgetragene Kritik, dass es nicht richtig und unverhältnismäßig sei, Kinder ihren Eltern wegzunehmen?

 

  1. Wieso kommt dieser Vorstoß jetzt, obwohl die Situation zuvor über Monate, wenn nicht gar Jahre, geduldet wurde?

 

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                         24.09.2014

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Hat das Jugendamt im direkten Auftrag des Bezirksamts gehandelt, als es den Roma-Familien im Görlitzer Park mit der Inobhutnahme ihrer Kinder drohte, sollten sie nicht binnen weniger Tagen eine Unterkunft für ihre Kinder vorweisen können?

 

Das Jugendamt war im Rahmen seiner rechtlichen Verpflichtung,

§ 8a SGB VIII-Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, tätig. Es hat nicht mit direktem Auftrag des Bezirksamtes gehandelt.

 

 

  1. Teilt das Bezirksamt die von der Integrationsbeauftragten des Senats, Dr. Monika Lüke, vorgetragene Kritik, dass es nicht richtig und unverhältnismäßig sei, Kinder ihren Eltern wegzunehmen?

 

Dem Bezirksamt ist die Kritik der Integrationsbeauftragten des Senates nicht bekannt. (Ein Hinweis kam von Fr. Senatorin Kolat mit Schreiben vom 04.07.2014-> ".dass eine regelhafte Inobhutnahme gegen den Willen der Eltern keine nachhaltige Option ist.")

 

Der Hinweis der Senatorin Kolat ".Unberührt bleibt  die Verpflichtung des Jugendamtes in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Inobhutnahme gegen den Willen der Eltern als Maßnahme des Kinderschutzes unvermeidlich ist." ist richtig und wird durch das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg mit den in Berlin abgestimmten Standards zur Verfahrensweise umgesetzt.

 

 

  1. Wieso kommt dieser Vorstoß jetzt, obwohl die Situation zuvor über Monate, wenn nicht gar Jahre, geduldet wurde?

 

Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Jugendamtes, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Das Jugendamt hat auch in der Vergangenheit den Kontakt zu Familien gesucht, wenn es Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdung gab.

 

 

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob und welche Hilfen notwendig und möglich sind. Dafür sind die für die jeweiligen Familien zuständigen Jugendämter (hier gilt die Berlin weite Regelung der Zuständigkeit nach Geburtsdaten) zu kontaktieren.

 

Die Situation der Roma-Familien im Bezirk und Land Berlin verschärft sich zunehmend und dies nicht nur, weil jetzt die kältere Jahreszeit anbricht. Fehlende ärztliche Versorgung (z.B. Betreuung junger schwangerer Frauen, Zahnarzt usw.), Stresssituationen durch aufkommende Aggressivität und zum Teil kriminelle Strukturen im Umfeld sind Aspekte, die zu einer Kindeswohlgefährdung beitragen.

Gleichzeitig gab es Hinweise, dass ein Teil der Familien beabsichtigt, anders als in den vergangen Jahren, auch in den Wintermonaten in der Stadt/im Bezirk zu verbleiben.  

Eine Wohnung für diese Familien wäre die erste und notwendigste Hilfe, um den Kinderschutz zu gewähren. Trotz intensiver Bemühungen ist der Bezirk nicht in der Lage für diese Familien Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Die über den Berliner Aktionsplan vorgesehenen Unterbringungsmöglichkeiten für Notsituationen sind ebenfalls noch nicht eingerichtet.

 

Mit den Schreiben vom 12.06.2014 an Senatorin Scheeres und Senatorin Kolat sowie vom 01.09.2014 an Staatssekretärin Klebba und Staatssekretärin Loth hat der Bezirk auf die kritische Situation der Familien und dem damit im Zusammenhang stehenden Umgang mit den Berliner Standards zur Umsetzung des Kinderschutzes aufmerksam gemacht.

 

Ein gesamtstädtisches Konzept, dass den Lebensbedingungen der Familien ausreichend Rechnung trägt, steht noch aus.

 

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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