Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1338/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 24.09.2014 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Jugendamt war im Rahmen seiner rechtlichen Verpflichtung, § 8a SGB VIII-Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, tätig. Es hat nicht mit direktem Auftrag des Bezirksamtes gehandelt.
Dem Bezirksamt ist die Kritik der Integrationsbeauftragten des Senates nicht bekannt. (Ein Hinweis kam von Fr. Senatorin Kolat mit Schreiben vom 04.07.2014-> ".dass eine regelhafte Inobhutnahme gegen den Willen der Eltern keine nachhaltige Option ist.")
Der Hinweis der Senatorin Kolat ".Unberührt bleibt die Verpflichtung des Jugendamtes in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Inobhutnahme gegen den Willen der Eltern als Maßnahme des Kinderschutzes unvermeidlich ist." ist richtig und wird durch das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg mit den in Berlin abgestimmten Standards zur Verfahrensweise umgesetzt.
Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des Jugendamtes, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Das Jugendamt hat auch in der Vergangenheit den Kontakt zu Familien gesucht, wenn es Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdung gab.
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob und welche Hilfen notwendig und möglich sind. Dafür sind die für die jeweiligen Familien zuständigen Jugendämter (hier gilt die Berlin weite Regelung der Zuständigkeit nach Geburtsdaten) zu kontaktieren.
Die Situation der Roma-Familien im Bezirk und Land Berlin verschärft sich zunehmend und dies nicht nur, weil jetzt die kältere Jahreszeit anbricht. Fehlende ärztliche Versorgung (z.B. Betreuung junger schwangerer Frauen, Zahnarzt usw.), Stresssituationen durch aufkommende Aggressivität und zum Teil kriminelle Strukturen im Umfeld sind Aspekte, die zu einer Kindeswohlgefährdung beitragen. Gleichzeitig gab es Hinweise, dass ein Teil der Familien beabsichtigt, anders als in den vergangen Jahren, auch in den Wintermonaten in der Stadt/im Bezirk zu verbleiben. Eine Wohnung für diese Familien wäre die erste und notwendigste Hilfe, um den Kinderschutz zu gewähren. Trotz intensiver Bemühungen ist der Bezirk nicht in der Lage für diese Familien Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die über den Berliner Aktionsplan vorgesehenen Unterbringungsmöglichkeiten für Notsituationen sind ebenfalls noch nicht eingerichtet.
Mit den Schreiben vom 12.06.2014 an Senatorin Scheeres und Senatorin Kolat sowie vom 01.09.2014 an Staatssekretärin Klebba und Staatssekretärin Loth hat der Bezirk auf die kritische Situation der Familien und dem damit im Zusammenhang stehenden Umgang mit den Berliner Standards zur Umsetzung des Kinderschutzes aufmerksam gemacht.
Ein gesamtstädtisches Konzept, dass den Lebensbedingungen der Familien ausreichend Rechnung trägt, steht noch aus.
Monika Herrmann
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin