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Drucksache - DS/1333/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt bei der weiteren Planung des derzeit von der BUF und dem Stadtraumnutzung e.V. genutzten Gewerbehofs Rigaer Str. 71-73A Folgendes - möglichst rechtssicher (auch bei Eigentümerwechsel) im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan bzw. in den textlichen Festsetzungen zu demselben - festzuhalten und abzusichern: - für die Gewerbeflächen ist eine Nutzung durch Beherbergungsbetriebe/Hostels auszuschließen und daher im Bebauungsplan diese Nutzungsart als unzulässig auszuweisen - die zulässigen Nutzungen der Gewerbeflächen sind so festzusetzen, dass der Standort vornehmlich der Bildungs- und sozio-kulturellen Nutzung dienen kann - Wohnungen, die mit Aufenthalts- oder Ruheräumen an den Gewerbehof angrenzen, sind als Betriebswohnungen auszuweisen, um Lärmkonflikte zu vermeiden - Bei allen anderen Wohnungen mit Verbindung zum Gewerbehof ist adäquater Lärmschutz sicherzustellen, ebenfalls um Lärmkonflikte von vornherein auszuschließen - eine öffentliche Zugänglichkeit des Gewerbehofs ist zu gewährleisten
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in einer Absichtserklärung mit dem Investor und/oder dem späteren Eigentümer des Geländes auf folgende Punkte zu einigen: - für die Vertragspartner BUF und Stadtraumnutzung e.V. ist ein Mietvertrag von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption für zwei Mal fünf Jahre zu garantieren - bei Beendigung des Mietverhältnisses mit BUF und/oder Stadtraumnutzung e.V. innerhalb des oben genannten Zeitraumes (10+5+5 Jahre) ist für die Wiederbelegung des Gewerbehofs zu den gleichen Miet-Konditionen ein Vetorecht des Bezirks zu garantieren, so dass weiterhin Projekte für die Kiezvielfalt erhalten werden können - die Höhe der Gewerbemieten sowie der Umfang der bezahlbaren Gewerbefläche ist, entsprechend den Verhandlungsergebnissen zwischen CG Gruppe, BUF und Stadtraumnutzung e.V., festzuschreiben
Zudem ist weiterhin die Beteiligung der Nachbarschaft und interessierter Bürger*innen in öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten. Daneben sagt der Bauherr zu, sich um ausreichende und sinnvoll verortete Fahrradparkplätze zu bemühen, soweit dies auf dem Grundstück möglich ist. Das entspricht nicht nur den Anforderungen moderner urbaner Mobilität, sondern trägt ebenfalls zum Lärmschutz bei und sorgt für weniger Behinderungen im öffentlichen Straßenraum.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Rücküberweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten
StadtQM 08.10.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt bei der weiteren Planung des derzeit von der BUF und dem Stadtraumnutzung e.V. genutzten Gewerbehofs Rigaer Str. 71-73A Folgendes - möglichst rechtssicher (auch bei Eigentümerwechsel) im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan bzw. in den textlichen Festsetzungen zu demselben - festzuhalten und abzusichern: - für die Gewerbeflächen ist eine Nutzung durch Beherbergungsbetriebe/Hostels auszuschließen und daher im Bebauungsplan diese Nutzungsart als unzulässig auszuweisen - die zulässigen Nutzungen der Gewerbeflächen sind so festzusetzen, dass der Standort vornehmlich der Bildungs- und sozio-kulturellen Nutzung dienen kann - Wohnungen, die mit Aufenthalts- oder Ruheräumen an den Gewerbehof angrenzen, sind als Betriebswohnungen auszuweisen, um Lärmkonflikte zu vermeiden - bei allen anderen Wohnungen mit Verbindung zum Gewerbehof ist adäquater Lärmschutz sicherzustellen, ebenfalls um Lärmkonflikte von vornherein auszuschließen - eine öffentliche Zugänglichkeit des Gewerbehofs ist zu gewährleisten - zur städtebaulichen Qualitätsverbesserung ist die Grundstücksausnutzung zu reduzieren, insbesondere durch Überarbeitung des westlichen Seitenflügels - in den straßenseitigen Erdgeschossbereichen ist eine gewerbliche Nutzung vorzusehen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in einer Absichtserklärung mit dem Investor und/oder dem späteren Eigentümer des Geländes auf folgende Punkte zu einigen: - für die Vertragspartner BUF und Stadtraumnutzung e.V. ist ein Mietvertrag von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption für zwei Mal fünf Jahre zu garantieren - bei Beendigung des Mietverhältnisses mit BUF und/oder Stadtraumnutzung e.V. innerhalb des oben genannten Zeitraumes (10+5+5 Jahre) ist für die Wiederbelegung des Gewerbehofs zu den gleichen Miet-Konditionen ein Vetorecht des Bezirks zu garantieren, so dass weiterhin Projekte für die Kiezvielfalt erhalten werden können - die Höhe der Gewerbemieten sowie der Umfang der bezahlbaren Gewerbefläche ist, entsprechend den Verhandlungsergebnissen zwischen CG Gruppe, BUF und Stadtraumnutzung e.V., festzuschreiben
Zudem ist weiterhin die Beteiligung der Nachbarschaft und interessierter Bürger*innen in öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten. Daneben sagt der Bauherr zu, sich um ausreichende und sinnvoll verortete Fahrradparkplätze zu bemühen, soweit dies auf dem Grundstück möglich ist. Das entspricht nicht nur den Anforderungen moderner urbaner Mobilität, sondern trägt ebenfalls zum Lärmschutz bei und sorgt für weniger Behinderungen im öffentlichen Straßenraum. Der Wohnungsschlüssel ist im Hinblick auf günstigere Belüftungsverhältnisse und eines größeren Anteils von Wohnungen mit mehr als zwei Wohnräumen zu überprüfen.
BVV 29.10.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt bei der weiteren Planung des derzeit von der BUF und dem Stadtraumnutzung e.V. genutzten Gewerbehofs Rigaer Str. 71-73A Folgendes - möglichst rechtssicher (auch bei Eigentümerwechsel) im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan bzw. in den textlichen Festsetzungen zu demselben - festzuhalten und abzusichern: - für die Gewerbeflächen ist eine Nutzung durch Beherbergungsbetriebe/Hostels auszuschließen und daher im Bebauungsplan diese Nutzungsart als unzulässig auszuweisen - die zulässigen Nutzungen der Gewerbeflächen sind so festzusetzen, dass der Standort vornehmlich der Bildungs- und sozio-kulturellen Nutzung dienen kann - Wohnungen, die mit Aufenthalts- oder Ruheräumen an den Gewerbehof angrenzen, sind als Betriebswohnungen auszuweisen, um Lärmkonflikte zu vermeiden - bei allen anderen Wohnungen mit Verbindung zum Gewerbehof ist adäquater Lärmschutz sicherzustellen, ebenfalls um Lärmkonflikte von vornherein auszuschließen - eine öffentliche Zugänglichkeit des Gewerbehofs ist zu gewährleisten - zur städtebaulichen Qualitätsverbesserung ist die Grundstücksausnutzung zu reduzieren, insbesondere durch Überarbeitung des westlichen Seitenflügels - in den straßenseitigen Erdgeschossbereichen ist eine gewerbliche Nutzung vorzusehen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in einer Absichtserklärung mit dem Investor und/oder dem späteren Eigentümer des Geländes auf folgende Punkte zu einigen: - für die Vertragspartner BUF und Stadtraumnutzung e.V. ist ein Mietvertrag von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption für zwei Mal fünf Jahre zu garantieren - bei Beendigung des Mietverhältnisses mit BUF und/oder Stadtraumnutzung e.V. innerhalb des oben genannten Zeitraumes (10+5+5 Jahre) ist für die Wiederbelegung des Gewerbehofs zu den gleichen Miet-Konditionen ein Vetorecht des Bezirks zu garantieren, so dass weiterhin Projekte für die Kiezvielfalt erhalten werden können - die Höhe der Gewerbemieten sowie der Umfang der bezahlbaren Gewerbefläche ist, entsprechend den Verhandlungsergebnissen zwischen CG Gruppe, BUF und Stadtraumnutzung e.V., festzuschreiben
Zudem ist weiterhin die Beteiligung der Nachbarschaft und interessierter Bürger*innen in öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten. Daneben sagt der Bauherr zu, sich um ausreichende und sinnvoll verortete Fahrradparkplätze zu bemühen, soweit dies auf dem Grundstück möglich ist. Das entspricht nicht nur den Anforderungen moderner urbaner Mobilität, sondern trägt ebenfalls zum Lärmschutz bei und sorgt für weniger Behinderungen im öffentlichen Straßenraum. Der Wohnungsschlüssel ist im Hinblick auf günstigere Belüftungsverhältnisse und eines größeren Anteils von Wohnungen mit mehr als zwei Wohnräumen zu überprüfen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.
StadtQM 17.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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