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Drucksache - DS/1320/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule einer längerfristigen Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zuzuführen. Das Flüchtlingswohnen soll möglichst viele Plätze umfassen, begleitende Beratungsdienstleistungen und weitere flüchtlingsbezogene Aktivitäten sollen das Wohnangebot ergänzen, jedoch nicht im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt soll zur schnellstmöglichen Realisierung Gespräche mit geeigneten Trägern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) als zukünftigem Kostenträger für eine Gemeinschaftsunterkunft führen.
Begründung: Die Zahl der Flüchtlinge hat in der letzten Zeit weltweit stark zugenommen. Demzufolge werden auch immer mehr nach Deurtschland kommende Flüchtlinge dem Land Berlin nach dem bundesweit vereinbarten Verteilungsschlüssel zugewiesen. Das Land Berlin und seine Bezirke haben die Kapazitäten für Gemeinschaftsunterkünfte in den letzten Jahren stark erhöht. Dennoch reichen diese nicht aus, so dass das LaGeSo als zuständige Behörde ständig auf der Suche nach neuen Standorten ist und gegenwärtig überlegt wird, auch Turnhallen und weitere eigentlich nicht geeignete Einrichtungen als Unterkünfte zu nutzen. Friedrichshain-Kreuzberg sollte alle Möglichkeiten nutzen, bei der Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten eine aktivere Rolle zu spielen und entsprechende Entscheidungen sehr zeitnah zu treffen, zumal mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule ein geeigneter Standort zur Verfügung steht.
BVV 29.10.2014 Die Antragsteller übernehmen den Änderungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen, die dem Antrag beitreten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschießt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule einer längerfristigen Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zuzuführen. Das Flüchtlingswohnen soll ausreichend viele Plätze umfassen, um eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten. Begleitende Beratungsdienstleistungen und weitere flüchtlingsbezogene Aktivitäten sollen das Wohnangebot ergänzen. Das Bezirksamt soll zur schnellstmöglichen Realisierung Gespräche mit geeigneten Trägern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) als zukünftigem Kostenträger für eine Gemeinschaftsunterkunft führen.
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