Drucksache - DS/1298/IV  

 
 
Betreff: BEHALA-Gelände an der Köpenicker Straße: Spreeufer für alle?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Riester, PaulaRiester, Paula
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was ist dem Bezirksamt über die Verkaufsabsichten des Investors Schimmang von Teilen des BEHALA-Grundstücks an der Köpenicker Straße bekannt?

 

  1. Bis zu welchem Stichtag muss der Investor den Kaufpreis an die BEHALA zahlen, bevor der Kaufvertrag rückabgewickelt wird?

 

  1. Sind dem Bezirksamt Bestrebungen des Landes Berlin bzw. der BEHALA bekannt, das Grundstück im Falle eines Rückfalls nicht zum Höchstpreis zu vermarkten, sondern in einem Konzeptverfahren mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und anderen interessierten Gruppen zu entwickeln?

 

Nachfragen:

 

  1. Falls es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt: Gibt es seitens des Senats bzw. des Bezirks Pläne zur Umsiedlung des Seveso-II-Betriebs Otek?

 

  1. Falls es nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt: Wie werden die Interessen des Bezirks - günstiger Wohnraum, Kitaplätze, öffentliche Zugänglichkeit des Grundstücks und des Spreeufers - im weiteren Verfahren gesichert?

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

  1. Was ist dem Bezirksamt über die Verkaufsabsichten des Investors Schimmang von Teilen des BEHALA-Grundstücks an der Köpenicker Straße bekannt?
     

Es ist bekannt, das der Investor Schimmang z.Z. sehr bemüht ist, Partner für das Grundstück zu finden.

 

  1. Bis zu welchem Stichtag muss der Investor den Kaufpreis an die BEHALA zahlen, bevor der Kaufvertrag rückabgewickelt wird?
     

Stichtag ist der 30.09.2014

 

  1. Sind dem Bezirksamt Bestrebungen des Landes Berlin bzw. der BEHALA bekannt, das Grundstück im Falle eines Rückfalls nicht zum Höchstpreis zu vermarkten, sondern in einem Konzeptverfahren mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und anderen interessierten Gruppen zu entwickeln?
     

Für den Fall des Rückfalls des Grundstückes gibt es Überlegungen, welche durch die Senatsverwaltung für  Stadtentwicklung und Umwelt und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung aber erst dann erörtert werden.

 

Nachfragen:

 

  1. Falls es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt: Gibt es seitens des Senats bzw. des Bezirks Pläne zur Umsiedlung des Seveso-II-Betriebs Otek?
     

Auch dies würde erst im Falle eines Rückfalls Erörterungsgegenstand der Senatsverwaltungen werden.

 

  1. Falls es nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt: Wie werden die Interessen des Bezirks - günstiger Wohnraum, Kitaplätze, öffentliche Zugänglichkeit des Grundstücks und des Spreeufers - im weiteren Verfahren gesichert?
     

Dies erfolgt im Rahmen des B-Plan-Verfahrens.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 
 

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