Drucksache - DS/1282/IV  

 
 
Betreff: Container des Gesundheitsamtes in der Yorckstraße 4-11
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Herbst, MichaelHerbst, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1)      Sind dem Bezirksamt die besonderen Anforderungen im Vorfeld an die Container im Hof der Yorckstraße 4 - 11 für die Fachbereiche des Gesundheitsamtes sexuelle Gesundheit, ärztliche Untersuchung im Bereich Familienplanung und die Betreuung von nicht versicherten Schwangeren bekannt gewesen?
 

2)      Haben sich bei der Umsetzung der Umzugsplans in die Container Umstände ergeben, die eine Termintreue entgegen standen und wenn ja welche?
 

3)      Wie viele Tage war dieser Fachbereich entgegen der ursprünglichen Plänen nicht für die Nutzer zugänglich?
 

Nachfrage:
 

1)      Wie schätzt das Bezirksamt die finanziellen Auswirkungen durch die entstandenen Mindermengen für den Bezirk ein.

 

 

Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung                                          27.08.14

Bezirksstadträtin                                                                                                               

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Sind dem Bezirksamt die besonderen Anforderungen an die Container im Hof der Yorckstraße 4 - 11 für die Fachbereiche des Gesundheitsamtes sexuelle Gesundheit, ärztliche Untersuchung im Bereich Familienplanung und die Betreuung von nicht versicherten Schwangeren im Vorfeld bekannt gewesen?

 

Das Gesundheitsamt hat dem für die Containeranmietung und -aufstellung zuständigen Bereich FM IV, Immobilienverwaltung, die fachlichen Anforderungen auf Anforderung schriftlich übermittelt und in mehreren Beratungen mündlich dargelegt. Die bezirkliche Bauaufsicht hat in ihrer im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilten Baugenehmigung alle baurechtlichen Anforderungen formuliert und dabei u. a. auch auf die Einhaltung der Prinzipien und Anforderungen nach § 51 BauO Bln zur behindertengerechten Ausführung öffentlicher Bauvorhaben hingewiesen.

 

  1. Haben sich bei der Umsetzung des Umzugsplans in die Container Umstände ergeben, die einer Termintreue entgegen standen und wenn ja welche?

 

Der Umzug des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in den Containerbau erfolgte planmäßig in der 13. Kalenderwoche, die Inbetriebnahme verzögerte sich hingegen. Ursächlich für die verzögerte Inbetriebnahme war die Nichtherstellung eines der Bauordnung und den DIN-Vorschriften entsprechenden Zugangs zum Containergebäude. Der Zugang in das Gebäude sollte über eine provisorische Transportrampe erfolgen, die nicht den baurechtlichen und DIN-Anforderungen entsprach Ob diese Forderung in Anbetracht der voraussichtlichen Nutzungsdauer von wenigen Wochen als angemessen anzusehen ist, bleibt unbenommen

Trotz Hinweise an den zuständigen Bereich FM IV seitens des Gesundheitsamts (erstmalig schriftlich am 28.03.2014) konnte eine entsprechende behindertengerechte Rampe erst im Ergebnis einer TÜV-Arbeitsschutzbegehung des beauftragten Sicherheitsingenieurs am 23.04.2014 in Auftrag gegeben werden.

 

  1. Wie viele Tage war dieser Fachbereich entgegen den ursprünglichen Plänen nicht für die Nutzer zugänglich?

 

Das Gebäude war bereits seit Ende März für die überwiegende Zahl der Nutzer und Beschäftigten zugänglich und nutzbar. Die tatsächliche Inbetriebnahme des Containerbaus erfolgte erst nach Herstellung der DIN-gerechten Rampe am 12.05.2014. Unabhängig von der Herstellung der Rampe hätte aufgrund umfangreicher Nacharbeiten an der Ausstattung der mit der Containeraufstellung beauftragten Firma, die erst in der 17 Kalenderwoche abgeschlossen werden konnten, die vollständige Arbeitsaufnahme frühestens am 28.04.2014 erfolgen können.

Entgegen den ursprünglichen Planungen konnte die Patientenversorgung im Containerbau erst ca. 5 Wochen später aufgenommen werden.

 

Nachfrage:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die finanziellen Auswirkungen durch die entstandenen Mindermengen für den Bezirk ein?

 

Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2014 sind derzeit nicht abschätzbar. Es ist zu vermuten, dass organisatorische Maßnahmen auch in Zentren anderer Bezirke (Mitte, Marzahn-Hellersdorf) Auswirkungen auf deren Mengenentwicklung haben werden, die im Vorfeld nicht beurteilt werden können. Feststellbar ist bisher jedoch ein Anstieg der Stückkosten in unserem Bezirk bei gleichzeitiger Tendenz der Mediansteigerung.

Trotz umzugsbedingter zeitweiser Leistungseinschränkung bzw. auch Leistungseinstellung insbesondere im medizinischen Bereich wurde versucht, durch kompensatorische Maßnahmen ein höchstmögliches Leistungsangebot für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

 

 

 

 

Jana Borkamp

 
 

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