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Drucksache - DS/1122/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 2. April 2014 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Welche Planungen hat das Bezirksamt hinsichtlich des ehemaligen Jugendsportfreizeitschiffes in der Rummelsburger Bucht, welches als Jugendfreizeiteinrichtung nicht mehr genutzt wird?
In Ergänzung zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/0866/IV und den Erörterungen im Jugendhilfeausschuss ist zu berichten, dass das Bezirksamt keinerlei fachliche Planungen für das ehemalige Jugendfreizeitschiff unterhält. Es ist daher vorgesehen, das Schiff einer anderweitigen Nutzung, unter der Maßgabe, dass dem Bezirk keine Kosten hierfür entstehen, zuzuführen oder alternativ zu veräußern.
2.Welche Möglichkeiten einer Nutzung des Schiffes durch Dritte sieht bzw. unterstützt das Bezirksamt (z.B. kulturelle, gastronomische, soziale, gemeinnützige oder kommerzielle Nutzung)?
Für die frühere Nutzung des Schiffes an dem Standort in der Rummelsburger Bucht wurde eine Ausnahmegenehmigung ausschließlich für die Nutzung als Jugendfreizeitstätte erteilt. Eine Nachnutzung des Schiffes am derzeitigen Standort ist abhängig von den Auflagen der Genehmigungsbehörden für eine künftige Nutzung. Derzeit werden mit den Genehmigungsbehörden (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, dem Bereich Stadtplanung sowie Amt für Umwelt und Natur des Bezirkes) die Genehmigungsfähigkeit künftiger Nachnutzungsmöglichkeiten erörtert. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor, jedoch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Nachnutzungen des Schiffes an diesem Standort grundsätzlich sehr kritisch gesehen werden. Das Bezirksamt unterstützt Nachnutzungsmöglichkeiten, bei dem für das Bezirksamt keinerlei Kosten entstehen.
3.Wie ist der aktuelle Sachstand zur "Ausschreibung" bzgl. des Erwerbs des Schiffes (z.B. Anzahl der Bewerber, zu erwartender Verkaufserlös, Nutzungskonzepte)? Es liegen dem Bezirksamt eine Vielzahl von Anfragen für eine Nachnutzung vor. Dabei handelt es sich sowohl um rein kommerzielle, als auch um soziale, künstlerische und gemeinnützige Konzepte. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Erörterungen mit den Genehmigungsbehörden ist vorgesehen, mit den Interessenten weitere Gespräche zu führen. Sofern das Ziel des Bezirksamtes, eine Kostenentlastung zu erreichen, erfüllt werden kann, können soziale, kulturelle oder sportliche Nachnutzungskonzepte bevorzugt berücksichtigt werden.
Nachfrage:
Das Bezirksamt klärt die Rahmenbedingungen für eine Nachnutzung und leistet damit bereits vor einer Vergabe an Interessenten eine Unterstützung in Form von Beratung. Finanzielle Unterstützung hingegen ist weder vorgesehen noch möglich (im Haushalt des Bezirkes sind keine derartigen Ausgaben vorgesehen).
Monika Herrmann
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