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Drucksache - DS/1119/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den 26.03.2014 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wer ist/sind Eigentümer der Flächen, die zum Geltungsbereich des B-Plans V-13 (s.o.) gehören?
Eigentümerin der Grundstücksfläche ist das Land Berlin. Da der Geltungsbereich V-13 noch immer förmlich festgesetztes Entwicklungsgebiet ist, verfügt derzeit noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die Grundstücke.
2. Welche Art der Bebauung wird derzeit von den Eigentümern priorisiert?
Die Entwicklungsziele für die Grundstücksflächen formuliert der städtebauliche Rahmenplan zum förmlich festgesetzten Entwicklungsgebiet Berlin- Rummelsburger Bucht. Der Bebauungsplan V-13, präzisiert mit dem Bebauungsplan V-13 die Bebaubarkeit der Grundstücke. Der Bebauungsplan setzt für den westlichen Teil ein Kerngebiet fest. Darüber hinaus sind Einzelhandel und Wohnnutzung hier eingeschränkt zulässig. Der Bebauungsplan setzt für den östlichen Teil ein Mischgebiet fest.
3. Gibt es bereits einen Bauantrag bzw. Bauvoranfragen im Rahmen des Geltungsbereiches des B-Plans V-13 und mit welchem Inhalt?
Am 5.11.2012 wurde für das "Eine Welt Zentrum", ein Projekt mit sozio- kulturellem Hintergrund, auf der südlich gelegenen Fläche ein positiver Vorbescheid erteilt.
Zur Nachfrage:
1. Welche Abstimmungen existieren zwischen Bezirksamt und Eigentümern bzgl. der Art und dem Nutzungszweck einer künftigen Bebauung?
Darüber hinaus wurden Abstimmungen mit potentiellen Investoren geführt. Im Ergebnis dessen wurde ein Bebauungskonzept erstellt. Dieses Konzept berücksichtigt die Entwicklungsziele. Das betrifft insbesondere die Umsetzung einer in sich strukturierten bahnbegleitenden Gewerbebebauung, die Sicherung des Mischgebietes mit gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung und die Nutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Darüber hinaus wurde eine Vorsorgefläche für eine Kindertagesstätte definiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat PBUI
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