Drucksache - DS/1119/IV  

 
 
Betreff: Bebauung des Bereichs zwischen Kynaststraße und Glasbläserallee und Alt-Stralau bis zur Bezirksgrenze - B-Plan V-13
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wer ist/sind Eigentümer der Flächen, die zum Geltungsbereich des B-Plans V-13 (s.o.) gehören?

 

  1. Welche Art der Bebauung wird derzeit von den Eigentümern priorisiert?

 

  1. Gibt es bereits einen Bauantrag bzw. Bauvoranfragen im Rahmen des Geltungsbereiches des B-Plans V-13 und mit welchem Inhalt?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Abstimmungen existieren zwischen Bezirksamt und Eigentümern bzgl. der Art und dem Nutzungszweck einer künftigen Bebauung?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                          Berlin, den 26.03.2014

Bezirksstadtrat                                                                                                                              3260

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wer ist/sind Eigentümer der Flächen, die zum Geltungsbereich des B-Plans V-13 (s.o.) gehören?

 

Eigentümerin der Grundstücksfläche ist das Land Berlin.

Da der Geltungsbereich V-13 noch immer förmlich festgesetztes Entwicklungsgebiet ist, vergt derzeit noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die Grundstücke.

 

 

2. Welche Art der Bebauung wird derzeit von den Eigentümern priorisiert?

 

Die Entwicklungsziele für die Grundstücksflächen formuliert der städtebauliche Rahmenplan zum förmlich festgesetzten Entwicklungsgebiet Berlin- Rummelsburger Bucht. Der Bebauungsplan V-13,  präzisiert mit dem Bebauungsplan V-13 die Bebaubarkeit der Grundstücke. Der Bebauungsplan setzt für den westlichen Teil ein Kerngebiet fest. Darüber hinaus sind Einzelhandel und Wohnnutzung hier eingeschränkt zulässig. Der Bebauungsplan setzt für den östlichen Teil ein Mischgebiet fest.

 

 

3. Gibt es bereits einen Bauantrag bzw. Bauvoranfragen im Rahmen des

Geltungsbereiches des B-Plans V-13 und mit welchem Inhalt?

 

Am 5.11.2012 wurde für das "Eine Welt Zentrum", ein Projekt mit sozio- kulturellem Hintergrund, auf der südlich gelegenen Fläche ein positiver Vorbescheid erteilt.

 

 

Zur Nachfrage:

 

1. Welche Abstimmungen existieren zwischen Bezirksamt und Eigentümern bzgl. der Art und dem Nutzungszweck einer künftigen Bebauung?

 

Darüber hinaus wurden Abstimmungen mit potentiellen Investoren geführt.

Im Ergebnis dessen wurde ein Bebauungskonzept erstellt. Dieses Konzept berücksichtigt die Entwicklungsziele. Das betrifft insbesondere die Umsetzung einer in sich strukturierten bahnbegleitenden Gewerbebebauung, die Sicherung des Mischgebietes mit gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung und die Nutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Darüber hinaus wurde eine Vorsorgefläche für eine Kindertagesstätte definiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat PBUI

 

 

 
 

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