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Drucksache - DS/1117/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bauvorhaben der "Floating Homes" auf/an der Halbinsel Stralau (seit der Beantwortung der mündlichen Anfrage DS 1553/III zum selben Thema im Dezember 2009)?
2. Hält das Bezirksamt auch weiterhin an seinen ursprünglichen Planungen hinsichtlich der "Floating Homes" fest?
3. Warum ist es innerhalb des Genehmigungszeitraums nicht zu einer Errichtung der "Floating Homes" gekommen und welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus?
Nachfrage:
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Berlin, den 26.03.2014 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1) Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bauvorhaben der "Floating Homes" auf/an der Halbinsel Stralau (seit der Beantwortung der mündlichen Anfrage DS 1553/III zum selben Thema im Dezember 2009)?
Es liegt eine erste positive Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu acht Floating Homes auf der Grundlage des § 35 Abs.2 BauGB vom 26.05.2005 vor. Diese ist 2005 in eine Baugenehmigung eingeflossen, welche 2008 verlängert wurde. Für dieses Projekt der Fa. Nordicon erteilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VIII am 9.01.2006 die wasserbehördliche Genehmigung. Nach einem Eigentümerwechsel wurde durch das Stadtplanungsamt ein neues, vergleichbares Projekt für acht Floating Lofts auf der Grundlage des § 35 Abs.2 BauGB mit der Stellungnahme vom 25.11.2011 positiv beurteilt. Diese Stellungnahme ist wiederum in die 1. Baugenehmigung Bescheid vom 25.07.2005. Verlängert jeweils mit Bescheiden vom 11.11.2008 und 24.09.2010. eingeflossen. Für dieses Projekt lehnte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt.VIII D die erforderliche wasserbehördliche Genehmigung ab. 2. Baugenehmigung: 09.02.2012
2) Hält das Bezirksamt auch weiterhin an seinen ursprünglichen Planungen hinsichtlich der "Floating Homes" fest?
An den Planungen zu den Floating Homes kann seitens des Bezirksamtes nicht weiter festgehalten werden, wenn das Berliner Wassergesetz einer Verwirklichung grundsätzlich entgegensteht. Die Senatsverwaltung Stadtentwicklung Abt.VIII D hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert. Schlussfolgerung wäre, diesen Standort aus dem bezirklichen Liegestellenkonzept zu streichen.
3) Warum ist es innerhalb des Genehmigungszeitraums nicht zu einer Errichtung der "Floating Homes" gekommen und welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus? Das erste Projekt wurde wegen der Verhandlungen zwischen Investor und dem Wasser- und Schifffahrtsamt zu den Liegegebühren in die Länge gezogen. Der Investor befand sich dann in Liquidation. Das zweite Projekt scheiterte an der nicht erteilten wasserbehördlichen Genehmigung. Wenn aus rechtliche Gründen eine Verwirklichung nicht möglich ist, wäre der Standort aus dem bezirklichen Liegestellenkonzept zu streichen.
Nachfrage:
1) Wie ist die aktuelle Haltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zum o.g. Vorhaben und in welchen Punkten unterscheidet sich diese von der des Bezirksamtes? Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat unseres Wissens nach die erforderlichen Genehmigungen erteilt, da die Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat PBUI
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