Drucksache - DS/1115/IV  

 
 
Betreff: Parkplatzsituation für Mitarbeiter*innen im und am Klinikum Vivantes während der Bauarbeiten in den nächsten drei Jahren

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass viele Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain auf ihren privaten PKW angewiesen sind, um pünktlich zu Dienstbeginn ihren Arbeitsplatz im Klinikum zu erreichen, da um ihre Fahrzeit in Brandenburg der ÖPNV ruht?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass, mit Beginn der Öffentlichen Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain, sich die Parksituation für viele Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain weiter verschlechtern wird (durch die Bauphase im Klinikum gingen ca. 120 Mitarbeiter*innenparkplätze verloren) und Angestellte des Klinikums genötigt sein werden, arbeitstäglich mehr als 8 ? Parkgebühr zu zahlen, da das Klinikum außerhalb der Parkraumbewirtschaftung liegt und das Ordnungsamt es ablehnt, Ausnahmeregelungen zu prüfen?

 

  1. Inwieweit wird das Bezirksamt die Leitung des Klinikums Vivantes Friedrichshain nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain dabei unterstützen, außerhalb des Klinikums bezahlbare Parkplätze für die Mitarbeiter*innen während der Bauphase im Klinikum zu finden?

 

Nachfrage:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Parkplatzsituation der Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain in der komplizierten Bauphase in den nächsten drei Jahren zu unterstützen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            2. April 2014

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass viele Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain auf ihren privaten PKW angewiesen sind, um pünktlich zu Dienstbeginn ihren Arbeitsplatz im Klinikum zu erreichen, da um ihre Fahrzeit in Brandenburg der ÖPNV ruht?

 

 

Die in der Anfrage geschilderte Situation ist dem Bezirksamt u.a. bereits durch ein Schreiben der Krankenhausleitung bekannt geworden.

 

Das Ordnungsamt hat zu dem darin formulierten Ansinnen, entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, sowohl schriftlich als auch während einer Sitzung des Krankenhausbeirats Stellung genommen.

 

Die Ausführungen sind von dort auch zur Kenntnis genommen und verstanden worden.

 

 

Frage 2

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass, mit Beginn der Öffentlichen Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain, sich die Parksituation für viele Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain weiter verschlechtern wird (durch die Bauphase im Klinikum gingen ca. 120 Mitarbeiter*innenparkplätze verloren) und Angestellte des Klinikums genötigt sein werden, arbeitstäglich mehr als 8 ? Parkgebühr zu zahlen, da das Klinikum außerhalb der Parkraumbewirtschaftung liegt und das Ordnungsamt es ablehnt, Ausnahmeregelungen zu prüfen?

 

 

Die parkraumbewirtschaftete Zone 40 liegt fußläufig vom Klinikum ca. 650 Meter entfernt, während die Virchowstr. mit ca. 300 Meter, die Matthiasstr. und Pufendorfstr. ca. 350 Meter und die Richard- Sorge- Str. mit ca. 450 Meter näher am Klinikum liegen, wo keine Parkraumbewirtschaftung stattfindet.

 

Ausnahmegenehmigungen zum gebührenfreien Parken sind auf Antrag hin zu erteilen, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Dies kann geschehen, wenn Parkvorgänge durch ein dringendes Erfordernis begründet sind, dessen unabweisbare Notwendigkeit zweifelsfrei zu erkennen ist.

 

Die hierzu vom Antragsteller vorgebrachten Gründe müssen in jedem Fall streng geprüft werden. 

 

Eine gesetzlich festgelegte Grundvoraussetzung, die das Bezirksamt nicht ignorieren darf, ist, dass sich der Arbeitsplatz unmittelbar in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet befindet.

 

Das Ordnungsamt hat die Möglichkeiten geprüft und nach einem Lösungsweg gesucht.

 

Das Vivantes Klinikum Friedrichshain befindet sich nicht in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet.

 

Etwaige Ausnahmeregelungen für Schichtdienstleistende in Parkraum-bewirtschaftungszonen können deshalb für die Mitarbeiter*innen des Vivantes Klinikum nicht angewendet werden.

 

Anzumerken ist, dass die flächenhafte Parkraumbewirtschaftung gezielt darauf gerichtet ist, Dauerparkvorgänge von motorisierten Berufspendlern zu unterbinden und diesen Personenkreis zur Nutzung des ÖPNV zu veranlassen.

 

Im Hinblick auf diese Zielsetzung dürfen Berufspendler nur dann von der Parkgebührenpflicht freigestellt werden, wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar erscheint.

 

Die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass die entsprechende Ausnahmeregelung restriktiv zu handhaben ist, da andernfalls der verkehrliche Erfolg der Parkraumbewirtschaftung gefährdet wäre.

 

Etwaige Lockerungen der bisherigen Ausnahmepraxis müssten dann für alle außerhalb der Parkraumbewirtschaftungsgebiete beschäftigten Personen gelten.

 

Auch die Verkehrslenkung Berlin, von der die Verwaltungsbindenden Bearbeitungshinweise zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen herausgegeben werden, sieht hier keine Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

 

 

Frage 3

Inwieweit wird das Bezirksamt die Leitung des Klinikums Vivantes Friedrichshain nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain dabei unterstützen, außerhalb des Klinikums bezahlbare Parkplätze für die Mitarbeiter*innen während der Bauphase im Klinikum zu finden?

 

Die Unterstützung durch das Bezirksamt kann nur darin bestehen, legale Möglichkeiten aufzuzeigen bzw. anzubieten, wie unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, Belastungen vermieden werden können.

 

Insbesondere ist dabei auch an eine kombinierte Nutzung von Individualfahrzeug und ÖPNV zu denken, so dass etwa der PKW jeweils an einem geeigneten Ort außerhalb der Parkraumbewirtschaftung abgestellt wird und nur für den Restweg öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.

 

Denn grundsätzlich wird es für alle in und außerhalb den Parkraumbewirtschaftungsgebieten beschäftigten Personen auch von den Gerichten als zumutbar angesehen, den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. 

 

 

Nachfrage:

 

Frage 1

Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Parkplatzsituation der Mitarbeiter*innen des Klinikums Vivantes Friedrichshain in der komplizierten Bauphase in den nächsten drei Jahren zu unterstützen?

 

Die Beantwortung der Nachfrage ist mit der Frage 3 erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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