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Drucksache - DS/1022/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, Räume nach Frauen und genderqueeren Persönlichkeiten benannt werden können. Geeignete Räume sollen aufgelistet und anschließend in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ausschüssen der BVV benannt werden.
Begründung:
Friedrichshain-Kreuzberg bemüht sich, Frauen und genderqueere Menschen im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen. Der Beschluss, den Anteil an Frauennamen bei Straßen und Plätzen zu erhöhen, ist allerdings nur begrenzt wirksam, da selten neue Namen zu vergeben sind. Es ist hingegen wahrscheinlich, dass bei öffentlichen Räumlichkeiten noch ein größerer Spielraum besteht. Geeignet sind z.B. größere, repräsentative Räume, die öffentlich genutzt werden, etwa der BVV-Saal. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat bereits mehrere Räume im Rathaus Charlottenburg nach Frauen benannt.
Lizenz: CC-O
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer.
Queer 21.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, Räume nach Frauen und genderqueeren Persönlichkeiten benannt werden können. Geeignete Räume sollen aufgelistet und anschließend in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ausschüssen der BVV benannt werden.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, Räume nach Frauen und genderqueeren Persönlichkeiten benannt werden können. Geeignete Räume sollen aufgelistet und anschließend in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ausschüssen der BVV benannt werden.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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