Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1021/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Eigentümer des SEZ Berlin sowie dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 nebst sämtlicher Nebenabreden und Anlagen, die ebenfalls Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren oder Vertragsbestandteil wurden, offenzulegen. Dies gilt ebenso für ggf. (auch nach Abschluss des Vertrags) erstellte Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks Landsberger Allee 77. Die Dokumente sind auf der Homepage des SEZ Berlin sowie auf der Internetpräsenz des Berliner Senats zu veröffentlichen.
Begründung:
Nur auf Grundlage vollumfänglicher Informationen über den Kaufvertrag sowie der ihm zu Grunde liegenden Gutachten ist die BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der Lage, bauplanungsrechtliche Entscheidungen im Hinblick auf die zukünftige Nutzung von SEZ bzw. des Grundstücks Landsberger Allee 77 zu treffen.
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, Ausschuss Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend).
Sport 12.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Eigentümer des SEZ Berlin sowie dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 nebst sämtlicher Nebenabreden und Anlagen, die ebenfalls Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren oder Vertragsbestandteil wurden, offen gelegt wird. Dies gilt ebenso für ggf. (auch nach Abschluss des Vertrags) erstellte Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks Landsberger Allee 77 sowie die Umsetzung seiner vertraglichen Pflichten erstellten inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzepte des Käufers.
BüTra 13.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Eigentümer des SEZ Berlin sowie dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 nebst sämtlicher Nebenabreden und Anlagen, die ebenfalls Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren oder Vertragsbestandteil wurden, offen gelegt wird. Dies gilt ebenso für ggf. (auch nach Abschluss des Vertrags) erstellte Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks Landsberger Allee 77 sowie die zur Umsetzung seiner vertraglichen Pflichten erstellten inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzepte des Käufers.
StadtQM 19.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Eigentümer des SEZ Berlin sowie dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 nebst sämtlicher Nebenabreden und Anlagen, die ebenfalls Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren oder Vertragsbestandteil wurden, offen gelegt wird. Dies gilt ebenso für ggf. (auch nach Abschluss des Vertrags) erstellte Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks Landsberger Allee 77 sowie die zur Umsetzung seiner vertraglichen Pflichten erstellten inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzepte des Käufers.
BVV 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Eigentümer des SEZ Berlin sowie dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 nebst sämtlicher Nebenabreden und Anlagen, die ebenfalls Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren oder Vertragsbestandteil wurden, offen gelegt wird. Dies gilt ebenso für ggf. (auch nach Abschluss des Vertrags) erstellte Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks Landsberger Allee 77 sowie die zur Umsetzung seiner vertraglichen Pflichten erstellten inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzepte des Käufers.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra, 09.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin