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Drucksache - DS/1019/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu überprüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Bauvorhabens des benachbarten BildungsWerk Kreuzberg bestehen, den Drogenhandel und -konsum auf dem Sportplatz der Fichtelgebirge-Grundschule zu bekämpfen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Der BVV ist bis März 2014 zu berichten
Begründung:
Das BildungsWerk plant seit geraumer Zeit den Ausbau des Dachgeschosses in seinem Gebäude. Bei der Planung dieses Ausbaus ist vorgesehen die Fenster in Richtung des Sportplatzes auszurichten, um durch das Prinzip von "Sehen und gesehen werden" den Platz sicherer zu machen. Durch diese Maßnahmen würde sich die Drogenszene beobachtet fühlen und das Nutzen des Sportplatzes als Drogenhandel - und Konsumplatz vermeiden. Denn regelmäßig finden sich auf dem Grundstück u. a. zerbrochene Flaschen und andere Hinterlassenschaften, die für die Kinder der Grundschule und der angrenzenden Kita eine Gefahr darstellen. Auch Schüler des BildungsWerk Kreuzberg sind täglichen Belästigungen ausgesetzt.
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss Sport, Ausschuss Schule, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend).
Sport 12.02.2014
Der Ausschuss beschließt einstimmig: Nichtbefassung.
Schul 19.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu überprüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Bauvorhabens des benachbarten BildungsWerk Kreuzberg bestehen, den Drogenhandel und -konsum auf dem Sportplatz der Fichtelgebirge-Grundschule zu bekämpfen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Der BVV ist bis März 2014 zu berichten.
StadtQM 05.03.2014 ÄA
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu überprüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Bauvorhabens des benachbarten BildungsWerk Kreuzberg bestehen, den Drogenhandel und oder -konsum auf dem Sportplatz der Fichtelgebirge-Grundschule zu bekämpfen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Der BVV ist bis März 2014 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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