Drucksache - DS/0863/IV  

 
 
Betreff: Schutz der BewohnerInnen der Reichenberger Straße 131/Ohlauer Straße 24
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Maß plant das Bezirksamt, das Gebäude in der Reichenberger Straße 131/Ohlauer Straße 24 den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen (Brandschutz etc.) um die Sicherheit der BewohnerInnen zu gewährleisten? 
     
  2. Mit welchen Kosten ist bei den erforderlichen Umbaumaßnahmen zu rechnen (bitte genau Auflistung der Kosten/Maßnahmen)?
  3. Ist das Gebäude in der Reichenberger Straße 131/Ohlauer Straße 24 durch den Bezirk versichert und in welchem Umfang?

 

Nachfrage:
 

  1. Wer haftet im Schadensfall für mögliche Verletzungen der BewohnerInnen und dem Gebäude?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                          Berlin, den 20.09.13

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

Ihre ndliche Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. In welchem Maß plant das Bezirksamt, das Gebäude in der Reichenberger Straße 131/Ohlauer Straße 24 den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen (Brandschutz etc.) um die Sicherheit der BewohnerInnen zu gewährleisten?

 

Das Bezirksamt hat den Anbau von Fluchttreppentürmen veranlasst, die als 2. Rettungsweg für die Räume in den oberen Geschossen der Seitenflügel dienen. Weitere Maßnahmen sind Entfernung von Brandlasten in den Treppenhäusern, Feuerlöscher, abgeschlossener Dachraum, vorgesehen.

 

2. Mit welchen Kosten ist bei den erforderlichen Umbaumaßnahmen zu rechnen (bitte genau Auflistung der Kosten/Maßnahmen)?

 

Da weder für eine Planung, noch für einen Umbau des Gebäudes zu einem Wohnheim die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurden auch keine Untersuchungen beauftragt, welche Umbaumaßnahmen für die baurechtliche Genehmigung der derzeitigen Nutzung erforderlich wären und welche Kosten hierfür entstünden.

 

3. Ist das Gebäude in der Reichenberger Straße 131/Ohlauer Straße 24 durch den Bezirk versichert und in welchem Umfang?

 

Das Gebäude ist wie jedes andere bezirkliche Gebäude ausschließlich feuerversichert. Ansonsten gilt im Land Berlin die so genannte Eigenversicherung, d.h. wegen der hohen Prämien werden direkt die Schädel beglichen, das ist billiger.

 

 

 

 

 

 

Nachfrage:

1. Wer haftet im Schadensfall für mögliche Verletzungen der BewohnerInnen und dem Gebäude?

 

Nicht versicherte Gebäudeschäden sind durch das Land Berlin zu tragen, eben die Eigenversicherung.

Die Haftungsfrage bei Personenschäden kann nicht beantwortet werden und wäre im Zweifelsfall gerichtlich bzw. durch die Staatsanwaltschaft zu klären.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Dez PBUI

 

 
 

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