Drucksache - DS/0851/IV  

 
 
Betreff: Mittenwalder Straße 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen seit dem der damalige Bezirksbürgermeister Herr Schulz und auch die neue Bezirksbürgermeisterin Frau Hermann über die Zustände in der Mittenwalder Straße 6 informiert wurden, die von Schikanen gegen Mieter und illegalem Hotel geprägt sind.

 

  1. Mit welchen nächsten Schritten will das Bezirksamt dem Hausbesitzer zu dem von Herrn Schulz zugesagtem Rückbau aller Ferienwohnungen im Haus Mittelwalder Straße 6 und auch Bergmannstraße 100 veranlassen?

 

  1. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt um gegen Haus/Wohnungsbesitzer vorzugehen, die über eine so genannte "sanfte Entmietung", von Leerstand, Zweckentfremdung oder/ und Ferienwohnungen profitieren wollen?

 

 

 

 

Beantwortung Herr Panhoff

 

Zu Frage 1:  Also dem Bezirksamt ist von einer Hotelnutzung im eigentlichen Sinne nichts bekannt, aber das dort einzelne Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden und aufgrund der Lage des Objekts im Milieuschutzgebiet hat sich in dem Fall das Team Milieuschutz der Sache angenommen, die die Aufsicht hat, das bisher noch nicht angefasst das Objekt. Die Eigentümer wurden im Juni aufgefordert Stellung zu nehmen zu der vermuteten Vermietung von Ferienwohnungen und eine Antwort haben wir jetzt erhalten in diesen Tagen, am 16.09. wohl ist die ausführliche Stellungnahme gekommen. Die muss jetzt überprüft werden und ich kann da zu dem Prüfergebnis noch nichts sagen. Allerdings, wie gesagt, von dem illegalen Hotel ist uns nichts bekannt.

Das ist aber vielleicht auch eine Frage der Sprache, was man als Hotel bezeichnet und was man formal rechtlich als Ferienwohnung bezeichnet oder als Betrieb, je nachdem.

 

Zu Frage 2: Also wie gesagt, wir müssen jetzt diese Stellungnahme überprüfen und ggf. auch noch weitere Unterlagen anfordern. Wenn es sich bei diesen fraglichen Wohnungen im Sinne unserer Prüfkriterien für die Milieuschutzgebiete tatsächlich um eine gewerbliche Überlassung von Wohnraum zu Wohnzwecken bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen, und so ist die Definition von Ferienwohnungen, handeln sollte, dann würde die Nutzungsunterlassung natürlich oder Nutzungsuntersagung in Betracht kommen. Der Nachweis ist allerdings schwer zu führen, das .

 

Zwischenrufe Tribüne:  Das ist doch gar nicht schwierig. Die werben doch dafür. Da sind doch jeden Tag Leute, die rein und rausgehen und ihre Berichte schreiben, dass sie da irgendwie wunderbare zwei Tage verbracht haben .

 

Herr Panhoff: Gut, also wenn Sie da Informationen haben so konkret, die uns vielleicht fehlen, dann bitte ich darum, uns die zuzuschicken. Ich glaube, Sie haben teilweise zu optimistische Annahmen, was ein Bezirksamt tun kann gegen solche Ferienwohnungen. Wir haben ja auch .

 

Zwischenrufe Tribüne: Es geht doch nicht, dass Sie da an uns vorbei arbeiten und das Geld dann woandershin geht .

 

Herr Panhoff: Also ich habe jetzt gerade ausgeführt, dass der Eigentümer zur Stellungnahme aufgefordert worden ist, die hat er abgegeben, das wird jetzt geprüft und das Bezirksamt hat sich an bestimmte Regularien und gesetzliche Grundlagen zu halten und leider ist es so, dass das deutsche Recht gar nicht so viele Möglichkeiten hergibt, gegen Ferienwohnungen vorzugehen. Ich glaube, Sie unterliegen da gewissen Illusionen. Das Gericht, das ist auch vielleicht ein Teil der Beantwortung der dritten Frage.

 

Zu Frage 3: Es gab ja heftige Auseinandersetzungen im Bezirk Mitte in der Wilhelmstraße, wo wirklich massenhaft und da war es nicht nur den Bewohnern bekannt, sondern der ganzen Stadt letzten Endes über die Presse bekannt, dass dort massenhaft Wohnungen zugunsten von Ferienwohnungen genutzt wurden und es war kaum möglich, das zu untersagen, und zwar aus folgenden Grund: Weil das Gericht entschieden hatte, dass Ferienwohnungen Wohnungen sind und dass die Bewohnung von Ferienwohnungen als Wohnen definiert werden. Und da haben sie dann ganz große Probleme, das zu untersagen. Wir haben hier überhaupt nur eine Chance, weil wir ein Milieuschutzgebiet haben, aber wir müssen es dann eben auch entlang der verabschiedeten Richtlinien, die hier in der BVV auch verabschiedet wurden, prüfen und dann gerichtsfeste Entscheidungen führen. Das ist nicht so einfach, wie man sich das gelegentlich wünschen würde. So.

Die Möglichkeiten der Bauaufsicht gegen eine sogenannte sanfte Entmietung vorzugehen, die sind auch beschränkt. Wenn genehmigungspflichtige Umnutzung festgestellt werden und die müssen festgestellt werden, da werden auch die gesetzlichen Verwaltungsverfahren eingeleitet, um entsprechende Nutzungen entweder nachträglich zu genehmigen, das ist in manchen Fällen einfach gar nicht dann anders zu handhaben oder sie zu untersagen.

Und was die Wohnungen angehen, die zu Ferienwohnungen missbraucht werden, ist sicherlich hier der Weg, dass man eine Untersagung versucht und nicht eine nachträgliche Genehmigung. Aber ich muss Ihnen sagen, dass das immer nur Sinn macht, wenn man es auch gerichtsfest durchführen kann. Da ist mit den Wünschen allein eben nicht geholfen.

Wenn Wohnungen und es gibt im Bauordnungsrecht überhaupt keine Definition für Ferienwohnungen, aber wenn man sozusagen von der Sache her feststellen kann, dass es Ferienwohnungen sind, und zwar wenn sie mehr als 12 Betten haben pro Wohnung, dann können sie bauordnungsrechtlich eingreifen, aber auch erst dann, weil sie dann nämlich erhöhte Anforderungen stellen können auf der Grundlage der Betriebsverordnung, weil dann diese Wohnungen quasi als Sonderbau behandelt werden, als Sonderbau Hotel und dann werden die Maßstäbe angelegt, die für Hotelbauten angelegt werden und damit kann man den einen oder anderen Betreiber von Ferienwohnungen dann auch in die Mangel nehmen, aber das setzt eben auch voraus, dass diese Quantität erreicht wird und das Problem ist, dass sich diese Quantität der 12 Betten auf die einzelne Wohnung bezieht und nicht auf das gesamte Objekt. Also auch da haben sie Durchführungsprobleme.

Ich kann Ihnen nur versichern: Dieser Bezirk und das Bezirksamt haben hier schon viele Willensbekundungen abgegeben und auch Beschlüsse gefasst, um gegen diesen Missbrauch vorzugehen, also dass Wohnungen missbraucht werden als Ferienwohnungen. Wir haben es eben zum Beispiel aufgenommen in die Durchführungsverordnung für die Milieuschutzgebiete. Wir haben hier verschiedene Beschlüsse gefasst gegen die Zweckentfremdung. Wir haben hier als Bezirk vor Jahren schon die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung gefordert. Jetzt ist erst mal ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf dem Weg. Es ist leider immer noch nicht geschlossen und wir werden auch alles dafür tun, dass nicht über dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz, was leider an manchen Stellen deutliche Schwächen hat und eher zu einer Beschleunigung von Ferienwohnungen dient, dass wir das so hinkriegen, dass es auch wirksam wird und dass wir damit dauerhaft Ferienwohnungen im Bezirk untersagen können.

So und wie gesagt, ich möchte Sie nochmal bitten, wenn Sie Informationen haben, das ist nämlich das Problem, dass uns die teilweise fehlen, um dann entsprechend auch festzuzurren, dass da Ferienwohnungen sind, dann kann ich Sie nur bitten, schicken Sie uns diese Informationen zu, damit wir den Dingen nachgehen können.

 

Nachfrage 1/Herr Hartwig: Die Information über die Ferienwohnungen liegen bestimmt schon seit mehr als ein halbes Jahr mehreren Politikern vor und auch dem Bezirksamt und dem Milieuschutz und wem soll ich denn noch alles schreiben, dass irgendwas getan werden kann, weil es kann ja nicht sein, dass ein Mieter im Präzedenzfall über Klagen herschaffen muss, damit Gesetze eingehalten werden, wie der Milieuschutz, der anscheinend ein stumpfes Schwert ist und wie können wir uns wehren? Das ist ja einfach so, dass in diesem Haus sehr viele Ferienwohnungen sind und es ist ein Hotelbetrieb, da gibt es eine Rezeption, da gibt es Putzhilfen, da gibt es alles Mögliche, was ein Hotel ausmacht. Das ist die eine Frage: Wie können wir uns wehren? Geben Sie uns Mittel in die Hand, womit wir was tun können. Und die andere Frage ist: Wie kann es sein, dass das Bezirksamt davon weiß und darüber hinweggeht, dass es auch einen Schutz des Mieters gibt in Sachen von Brandschutz und Lärmbelästigung, was einfach auch schon mehrere Leute im Haus angezeigt haben, aber zum Beispiel die Frage des Brandschutzes ist halt auch noch nicht geklärt. Es hat letztens erst gebrannt im Haus und da wohnen Kinder und Familien und die wollen es einfach nicht mehr ertragen, dass da Leute die Häuser sich kaufen, alles machen dürfen, was sie wollen, nur weil sie das Geld dazu haben.

 

Zu Nachfrage 1: Ich kann Ihnen jetzt nur antworten, dass wir im Juni diese Aufforderung an den Eigentümer geschickt haben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das ist erforderlich, sie können sonst nichts unternehmen. Sie müssen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wie gesagt, diese Stellungnahme ist jetzt eingetroffen und wir werden die Dinge so bearbeiten und verfolgen, wie es notwendig ist und was uns im Rahmen dieser Milieuschutzverordnung möglich ist. Und wenn sich bei einer Besichtigung herausstellt, dass es sich dabei dem Charakter nach tatsächlich um ein Hotel handeln sollte, dann wird mit diesem Haus so verfahren werden, wie die Bauaufsicht und das Bezirksamt es bereits in der Warschauer Straße 58 praktiziert haben, da wurde nämlich das Objekt schlicht und ergreifend geschlossen, und zwar zwangsweise geschlossen.

Es ist also nicht so, dass der Bezirk nichts unternimmt, aber es müssen die Grundlagen dafür da sein für dieses Handeln, weil sie natürlich in gewisser Weise immer auch in Eigentumsrechte eingreifen und da haben sie sofort ein Gerichtsverfahren vor sich. Wenn sie das nicht rechtskonform tun, dann verlieren sie das und dann ist am Ende niemanden geholfen.

 

 
 

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