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Drucksache - DS/0844/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Liebigstraße (zwischen Rigaer Straße und Weidenweg) eine Spielstraße eingerichtet wird. Die Finanzierung soll zur nächstmöglichen Gelegenheit über die Investitionspauschale des Bezirks gesichert werden. Eine alternative Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel ist zu prüfen.
Begründung:
BVV 18.09.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
UVKI 13.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Liebigstraße (zwischen Rigaer Straße und Weidenweg) eine Spielstraße eingerichtet wird oder alternativ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ausgewiesen wird. Die Finanzierung soll zur nächstmöglichen Gelegenheit über die Investitionspauschale des Bezirks gesichert werden. Eine alternative Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel ist zu prüfen.
PHI 17.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Liebigstraße (zwischen Rigaer Straße und Weidenweg) eine Spielstraße eingerichtet wird oder alternativ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ausgewiesen wird. Die Finanzierung soll zur nächstmöglichen Gelegenheit über die Investitionspauschale des Bezirks gesichert werden. Eine alternative Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel ist zu prüfen.
BVV 18.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wir beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der Liebigstraße (zwischen Rigaer Straße und Weidenweg) eine Spielstraße eingerichtet wird oder alternativ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h ausgewiesen wird. Die Finanzierung soll zur nächstmöglichen Gelegenheit über die Investitionspauschale des Bezirks gesichert werden. Eine alternative Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel ist zu prüfen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.
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