Drucksache - DS/0780/IV  

 
 
Betreff: Sportplatz auf dem Hellwegdach am Gleisdreieck II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird der Sportplatz auf dem Dach des Baumarktes eröffnet?

 

  1. Kommt der Investor seinen Verpflichtungen und Zusagen für den Sportplatz im vollumfänglichen Umfang inklusive der Übernahme der bezirklichen Unterdeckung in Höhe von 20.000,-- Euro pro Jahr nach?

 

  1. Wurde im Vorfeld vereinbart, dass einzelne Verpflichtungen und Zusagen bezüglich des Sportplatzes durch den Investor nachverhandelt oder reduziert werden können?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Der Hellweg-Baumarkt wird voraussichtlich am 01. Oktober 2013 eröffnet. Eine Eröffnung des Dach-Sportplatzes wird voraussichtlich ebenfalls im Oktober erfolgen. Der Termin, ich gehe davon aus, es wird eine feierliche Eröffnung sein, wird noch mit dem Fachbereich Sport abgestimmt.

 

Zu Frage 2: Der Investor hat mehrfach zugesagt, den Sport im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg fördern zu wollen. Wir freuen uns über dieses sportliche Engagement. In diesem Sinne soll der Bezirk die Verfügungsgewalt über den Dach-Sportplatz erhalten und es sollten dabei möglichst keine Kosten entstehen. Diese Zusage muss nun vertraglich geregelt werden. Ein entsprechender Nutzungsvertrag mit dem Investor liegt im Entwurf vor. Der Entwurf ist mit dem Rechtsamt abgestimmt und wurde dem Investor am 27. Mai zur Prüfung übergeben. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor.

Zwei Probleme wurden im Gespräch mit dem Investor von der Sportförderung benannt. Zum einen benötigt der Kunstrasen auf dem Dach ein besonderes Granulat, das auch der Witterung widerstehen kann. Hierfür ist ein besonderes Reinigungsgerät mit dem Namen "Turfboy" erforderlich. Dieses Gerät kostet ca. 15.000,00 EUR und wird aufgrund der baulichen Gegebenheit ausschließlich für den Dach-Sportplatz benutzt werden. Die Finanzierung dieses Geräts ist nach Auffassung des Bezirksamts Teil der Betriebs- und Nebenkosten und sollte gemäß der Investorzusage zur Kostenverteilung vom Investor finanziert werden.

Zum zweiten plant der Investor die Verwendung eines Bodengranulats, das zwar den Fifa- und Uefa-Richtlinien entspricht, aber nicht den Empfehlungen des Landes Berlin. Ziel des Landes Berlin und unseres Bezirks ist die Verwendung eines umweltfreundlichen Granulats. Dieses umweltfreundliche Granulat kostet aber in etwa 20.000,00 EUR mehr als vom Investor geplant.

Im Ergebnis hat der Investor mitgeteilt, dass in beiden Fällen sein Versprechen der Fehlbedarfsfinanzierung herangezogen werden soll. Das bedeutet, dass das Bezirksamt als Betreiber des Dach-Sportplatzes für diejenigen Kosten, die nicht durch die SPAN, also Sportanlagennutzungsverordnung, refinanziert werden, eine Kostenerstattung in Höhe bis zu 20.000,00 EUR jährlich vom Investor erhält.

Das Bezirksamt hätte sich gewünscht, dass der Investor diese Kosten bei der Bauplanung des Baumarktes und Dach-Sportplatzes in seine Finanzplanung eingestellt hätte, um nachträgliche Diskussionen zu vermeiden.

 

Zu Frage 3: Der Investor will den Sport im Bezirk fördern und hat diesbezügliche Zusagen gemacht. Der Investor ist nur durch seine Zusagen moralisch, aber nicht rechtlich gebunden. Wenn im Nachhinein Tatsachen bekannt werden, die zum Zeitpunkt der Zusagen nicht bekannt waren, ist das nachzubesprechen. Der Bezirk kann nur seinen Wunsch äußern, dass der Investor im Rahmen seiner Absicht, den Sport zu fördern, weitere Kosten im Sinne der angesprochenen Kostenverteilung übernimmt.

 

Herr Vollmert:

Herr Dr. Beckers, nach Ihren Ausführungen, würde ich einmal gerne nach der Art des Granulats fragen und auf welche Weise sich der Investor auf diese Art des Granulats stützt und nicht an die Berliner Vorgaben richtet? Und generell die Frage, ist es eigentlich üblich, dass das Bezirksamt den Investor bei seiner Bauplanung fachliche Hilfestellung leistet oder kann das Bezirksamt davon ausgehen, dass der Investor selbst seine Vorhaben und Verpflichtungen fachlich eigenständig unterlegt?

 

Zu Nachfrage 1:

Also Herr Vollmert, dazu muss ich ein bisschen nachlesen. Es gibt zwei Arten von Gummigranulat. Das eine ist SBR, Styrene-Butadiene-Boba-Granulat. Ich vereinfache das Ganze mal, das ist das "böse" Granulat, weil das "böse" Granulat erweist sich aus meiner Sicht als nicht verwendungsfähig, weil es schlichtweg aus alten Autoreifen geschreddert und verwendet wird. Was das Vorleben eines Autoreifens alles beinhaltet, das kann sich jeder selber vorstellen und ich denke, das sollten wir nicht auf dem Baumarkt dort verwenden, weil auch dieser Baumarkt, anders als Gutachten aus der Schweiz, die es da gibt, sprechen, nicht direkt über dem Boden verankert ist, sondern eben auf einem Baumarktdach. Das bedeutet, dass alles, was da so anfällt, langsam aber sicher dann auch im Wasserabfluss versickert.

Das gute Granulat, das wir hier haben wollen, das nennt sich TPE, Thermoplastic-Elastomer-Granulat. Das gibt es in verschiedenen Farben. Das hat gute Spieleigenschaften und eine gute Alterungsbeständigkeit. Das wird auch vom Land Berlin empfohlen und wird auch bei uns mit den Sportplätzen im Land Berlin verwendet. Das Problem ist, wie gesagt, das gerade das gute natürlich in der Regel am Anfang zumindest etwas teurer ist und insofern hier eine Kostensteigerung entsteht.

Die Instandhaltung der Sportanlage, um zu den Nachfragen zu kommen, sieht natürlich die Erneuerung dieses kostenintensiven Kunstrasens vor, ist aber, so ist jetzt unsere Fassung im Nutzungsvertrag, mit dem Investor festgeschrieben. Da dieser Nutzungsvertrag noch nicht unterschrieben ist, kann ich jetzt dazu nichts sagen, aber mir liegen bisher keinerlei Anzeigen vor, dass der Investor von seinen Versprechungen hier in diesem Fall abweichen wird.

Das andere ist, wir sprachen von den Unterstützungsleistungen von dem Investor, es ist in der Regel schon so, dass wir bei der Metro die einzige Erfahrung haben, von mehr kann man gar nicht sprechen, bei solchen sportfördernden Aktivitäten das Sportamt zu beteiligen. Es ist aber auch dort nur mäßig beteiligt worden, weil der Metrohimmel, wie es so schön heißt, dort eine Firma beauftragt hat, die in der Planung sehr erfahren war, in der Gestaltung und dem Bau von Sportplätzen. Insofern sind dort verschiedene Dinge nicht aufgetaucht und ich kann nur sagen, der Fachbereich Sport bringt sich selbstverständlich und gerne auch in solche Prozesse ein.

 

 

 
 

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