Drucksache - DS/0779/IV  

 
 
Betreff: Sicherung des SEZ-Geländes als Sport- und Erholungsfläche!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung strebt der Eigentümer auf den betroffenen Freiflächen des SEZ-Geländes an?

 

  1. Welche konkreten Fragen des geplanten Bauvorhabens haben die beiden beim Bezirksamt eingereichten Anträge auf Erteilung von Bauvorbescheiden zum Inhalt?

 

  1. Welche baurechtlichen Bestimmungen hält das Bezirksamt in Bezug auf eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Bauvorhaben für einschlägig?

 

Nachfragen:

 

  1. Inwiefern hat sich die Rechtsauffassung des Bezirksamts im Vergleich zum Herbst 2010 geändert, als es die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung des SEZ-Geländes als Sport- und Erholungsfläche (DS/1880/III) wegen fehlender Erforderlichkeit ablehnte?

 

  1. Stehen nach Auffassung und Kenntnis des Bezirksamts Bestimmungen des zwischen dem Land Berlin und dem Eigentümer geschlossenen Privatisierungsvertrags den Bauvorhaben entgegen?

 

 

Beantwortung Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1:              Es werden bei Bauvoranfragen keine Fragen zur Masternutzung gestellt, sondern das sind letztendlich alles Fragen zum Grad der Nutzung. Die eine Bauvoranfrage bezieht sich auf das Brückengebäude,  das Brückengebäude, das jetzt nicht Bestandteil des eigentlichen SEZ ist, und fragt ab eine eingeschossige Aufstockung für ein Apartmenthotel, und die zweite Vorbestandsanfrage fragt ab, ob fünf Stadthäuser in dem Freigelände direkt hinter dem SEZ baurechtlich zulässig werden. Von der Nutzung. Wohnungen oder Ferienwohnung alternativ zu diesen Gebäuden wird ein Campingplatz mit einem. als Wagenabstellplatz, also nicht als Zelt-Campingplatz, sondern für einen Wagen-/Wohnmobilparkplatz abgefragt.

 

Zu Frage 2:              Das betrifft jetzt sozusagen das, was ich gerade eben ausgeführt habe, diese fünf Stadthäuser und der.  verbunden mit der Alternative, dass auch gefragt wird nach dem Campingplatz als Wohnmobilparkplatz.

 

Zu Frage 3:              Planungsrechtlich werden die beiden Anträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht genehmigungsfähig vom Bezirksamt eingeschätzt.

 

Zu Nachfrage 1:  Die Rechtsauffassung ist bis jetzt. aber das hat sich nicht geändert. Allerdings lagen ja bislang auch keine Anträge vor und es waren auch keine konkreten Vorhaben erkennbar, die das SEZ in seinem Bestand hätten gefährden können oder es in Frage gestellt hätten. Das hat sich dann natürlich geändert durch die Einreichung der beiden Anträge. Und ich hatte ja auch schon vorhin darauf hingewiesen, seit 2004 gab es nur einen Antrag auf Biergartennutzung, den wir genehmigt hatten, aber der nicht sozusagen den Grundcharakter des SEZ mit seinen weiteren Fragen in Frage stellt, aber nunmehr vor diesen beiden eingereichten Anträgen auf Vorbescheid wir zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dort ein entsprechendes und geeignetes Bebauungsplanverfahren vorbereiten und einleiten werden.

 

Zu Nachfrage 2:   Nach unserer Auffassung würden die beiden Anträge, wenn sie als Vorhaben realisiert werden, das SEZ in seinem Charakter und auch konkret natürlich die Außenanlagen mit ihren gesamten Funktionen, aber auch mit ihrer ökologischen Wirkung, negativ verändern, vor allem auch in Bezug auf den benachbarten Friedrichshainer Park. Nach unserer Kenntnis eröffnet der Vertrag dabei den Betreiber nicht die Möglichkeit, dass er das tut, wobei das jetzt auch unerheblich wäre für die öffentlich-rechtliche Beurteilung. Das wäre ja nur eine privat-rechtliche Öffnung. Aber auch das ist nach unserer Sicht nicht gegeben. Deswegen sind wir da, haben wir die Einschätzung, dass diese Bebauungsplanabsicht im Gegensatz zur eigentlichen Absicht des Landes Berlins steht, das SEZ auf seine ursprüngliche Nutzung, Spiel- und Sportnutzung, zurückzuführen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: