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Drucksache - DS/0775/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie bewertet das Bezirksamt die Praxis von Kiosken bzw. Servicestellen, dass sie beim Kauf des Sozialtickets den Berlin Pass verlangen?
2) Was können Betroffene tun, wenn von ihnen der verstärkt der Berlin Pass verlangt wird?
3) Welche Haltung hat die BVG dazu?
Nachfragen:
1) Hat die BVG gegenüber den Kioskbetreiber*innen klargestellt, dass die Vorlage des Berlin Passes nicht notwendig ist?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 13.06.2013Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644 SozBeschBüD Dez
Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage:
1) Wie bewertet das Bezirksamt die Praxis von Kiosken bzw. Servicestellen, dass sie beim Kauf des Sozialtickets den Berlin Pass verlangen?
Sollte an Kiosken oder Servicestellen bereits beim Kauf von Sozialtickets die Vorlage des Berlin Pass verlangt werden, so ist dies keine korrekte Verfahrensweise. Sie lässt sich bestenfalls mit Unsicherheit in der Handhabung des Sozialtickets erklären und macht, wenn es allgemeine Praxis wäre, Handlungsbedarf hinsichtlich der Information bzw. Unterrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vertriebsstellen deutlich.
Nach Aussage der BVG besteht beim Kauf eines Berlin S-Tickets keine Vorzeigepflicht des "berlinpass". So kann man bspw. das Ticket als Geschenk ohne Vorzeigen des Passes lösen. Die BVG verweist darauf, dass letztendlich der Inhaber des Ticket erst bei der eigentlichen Fahrt "berlinpass" bzw. VBB-Kundekarte plus eigentlichen Wertabschnitt bei einer Kontrolle vorzuzeigen muss.
Das entspricht auch der Darstellung im Werbeflyer der BVG zum Berlin Ticket S : "Der Wertabschnitt gilt nur zusammen mit dem gültigen "berlinpass" mit Lichtbild als Fahrschein - deshalb bitte immer beides bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mitführen. Die Nummer des "berlinpass" muss vor Fahrtantritt in das dafür vorgesehene Feld auf dem monatlichen Wertabschnitt eingetragen werden.
2) Was können Betroffene tun, wenn von ihnen der verstärkt der Berlin Pass verlangt wird?
Sie können sich darauf berufen, dass es keine Vorlagepflicht beim Kauf gibt. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Infotelefon des VBB unter der Rufnummer 030/ 25 41 41 41 bzw. das BVG Callcenter 030 19 44 9 zu wenden.
3) Welche Haltung hat die BVG dazu?
Die Haltung der BVG wurde unter 1) dargestellt. Nach der uns vorliegenden Antwort ist es der BVG bewusst, dass der Erwerb, auch an Automaten, nicht gänzlich einheitlich geregelt ist.
Das Bezirksamt wird die Anfrage zum Anlaß nehmen, die BVG auf die mit der Fragestellung angesprochenen Probleme aufmerksam zu machen und um Veränderung zu bitten.
Nachfragen:
1) Hat die BVG gegenüber den Kioskbetreiber*innen klargestellt, dass die Vorlage des Berlin Passes nicht notwendig ist?
Das kann das Bezirksamt nach jetzigem Informationsstand nicht beantworten und verweist auf 3).
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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