Drucksache - DS/0731/IV  

 
 
Betreff: Bedrohte Bäume in der Lausitzer Straße - Wer fällt hier warum?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schemmel, JonasSchemmel, Jonas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt,

Ich frage das Bezirksamt,

 

1)      Welche Kritik besteht von Seiten der AnwohnerInnen der Lausitzer Straße an dem Vorgehen der Berliner Wasserbetriebe bei den Sanierungsvorhaben am Landwehrkanal?

 

2)      Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bezirksamt die Fällgenehmigungen an der Lausitzer Straße im Zuge von geplanten Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke erteilt?

 

3)      Wie beurteilt das Bezirksamt das Vorgehen der Berliner Wasserbetriebe bei den Fäll - und Baumaßnahmen im Hinblick auf das Mediationsverfahren Bäume am Landwehrkanal?

 

Nachfragen:

 

1)      Wie beurteilt das Bezirksamt den auf der Veranstaltung vorgestellten Alternativvorschlag der AnwohnerInnen?

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                            Berlin, den 15.05.13

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1) Welche Kritik besteht von Seiten der AnwohnerInnen der Lausitzer Straße an dem Vorgehen der Berliner Wasserbetriebe bei den Sanierungsvorhaben am Landwehrkanal?

 

Seitens der AnwohnerInnen gab es insbesondere Kritik zu dem Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, Baumfällungen noch vor der offiziellen Informationsveranstaltung durchführen zu wollen. Dies wurde durch den am Ort der geplanten Fällung vorgetragenen Protest zunächst einmal verhindert.  Kritisiert wurde auch der Zeitpunkt der geplanten Fällungen bzw. Kroneneinkürzungen, weil die Vegetationsperiode schon angefangen hat und dadurch der Vogelschutz nicht ausreichend gesichert erschien. Dabei ist zu erwähnen, dass auf jeden Fall ein zertifizierter Ornitologe heranzuziehen war, um zeitnah zu überprüfen, ob in den betreffenden Bäumen bereits genistet wurde.

In der Veranstaltung am 8. Mai wurde darüber hinaus der Sinn der gesamten Maßnahme in Frage gestellt, weil vor dem Hintergrund der Baumfällungen der Einbau der Regenwasserrückhaltebecken für eine besseres Mischkanalsystem nicht ausreichend die Qualität des Landwehrkanals steigern würde.

 

2) Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bezirksamt die Fällgenehmigungen an der Lausitzer Straße im Zuge von geplanten Bauarbeiten der Berliner Wasserwerke erteilt?

 

Die Genehmigung der Fällungen durch den FB Grünflächen erging privatrechtlich, also auf Grundlage des BGB, da der Bezirk Eigentümer der Bäume war. In allen Fällen wurde der Sachwert der Bäume nach der gerichtsfesten "Methode Koch" ermittelt, so dass der Sachschaden monetär vollumfänglich von den BWB getragen wird. Ideelle Werte konnten nicht berücksichtigt werden.

In der Gestattungr die Fällung während der Vegetationsperiode durch den FB Grünflächen wurde ausdrücklich die Einhaltung des Vogelschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz sowie die erforderliche Information der Öffentlichkeit über die Presse gefordert.

 

3) Wie beurteilt das Bezirksamt das Vorgehen der Berliner Wasserbetriebe bei den Fäll - und Baumaßnahmen im Hinblick auf das Mediationsverfahren Bäume am Landwehrkanal?

 

Das Bauprojekt der BWB einschl. der erforderlichen Baumfällungen ist auch im Mediationsforum Landwehrkanal wiederholt thematisiert und fast schon vorbildhaft vorgetragen worden. Allerdings ist hier festzustellen, dass damit zwar überaus aktive Bürgerinnen und Bürger informiert waren, die ihrerseits über ihre Plattformen (Landwehrkanalblog) darüber unterrichtet hatten, jedoch war damit noch nicht die Information bzw. Beteilung der unmittelbar betroffenen Anwohner erfüllt. Hier besteht offensichtlich eine Fehleinschätzung der Berliner Wasserbetriebe, die das mittlerweile auch eingesehen haben.

 

 

Nachfragen:

1) Wie beurteilt das Bezirksamt den auf der Veranstaltung vorgestellten Alternativvorschlag der AnwohnerInnen?

 

Das Bezirksamt, FB Grünflächen, ist immer an Alternativvorschlägen interessiert und fordert diese im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen auch ein, kann aber die Realisierungsmöglichkeit in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht wie eine technische Genehmigungsbehörde beurteilen und entscheiden. Ein solcher Alternativvorschlag lag zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht vor.

Unsererseits kann nur geprüft werden, ob die von der Baumaßnahme betroffenen Bäume anstelle einer Fällung ggf. durch Rückschnitt oder Umpflanzung erhalten werden können. Diese Optionen waren aber in der Lausitzer Straße nicht gegeben, wobei direkt am Kanal von ursprünglich 7 Bäumen durch Umplanungen 2 gerettet werden konnten und nur die Fällung von 5 Bäumen unausweichlich wurde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 

 
 

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