Drucksache - DS/0708/IV  

 
 
Betreff: Mülleimer vor der Kochstraße 15 in Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteherin
Verfasser:Husein, TimurJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0708/IV  
Antrag zur DS/0708/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, einen Mülleimer vor dem Gebäude in der Kochstraße 15 in Kreuzberg zu errichten.

 

Begründung:

In dem Gebäude in der Kochstraße 15 befinden sich die a.i.d. Berlin (Ambulanz für integrierte Drogenhilfe) und entsprechend spezialisierte Fachärzte.

Dabei kommt es manchmal zu Warteschlangen vor den Öffnungszeiten. Die Besucher werfen bei Öffnung der Ambulanz ihren Müll (Zigaretten etc.) auf die Straße.

Damit häuft sich Müll vor einer medizinischen Einrichtung, zahlreichen Wohnungen und einer Bushaltestelle.

Dieser Zustand ist aber leicht zu beheben, denn direkt vor dem Eingang in der Kochstr. 15 befindet sich ein Halteverbotszeichen, welches an einem Straßenmast befestigt wird.

An diesem Straßenmast kann ein Mülleimer errichtet werden.

 

 

BVV 15.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, einen Mülleimer vor dem Gebäude in der Kochstraße 15 in Kreuzberg zu errichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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