Drucksache - DS/0700/IV  

 
 
Betreff: Neuausschreibung der Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße und des Jugendfreizeitschiffs in der Rummelsburger Bucht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch sind die langfristigen Investitionskosten für das Jugendfreizeitschiff in der Rummelsburger Bucht?

 

  1. Welche Gründe sprechen gegen den gemeinsamen Weiterbetrieb des Schiffes mit der Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße?

 

  1. Wird das Bezirksamt bei einer alleinigen Neuausschreibung der Tunnelstraße die gleichen Vergabekriterien wie bei der letzten Ausschreibung verwenden?

 

Nachfragen:

 

  1. Wird das Bezirksamt bei einer alleinigen Neuausschreibung der Tunnelstraße die zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Betrieb zu weiteren Angebotsauflagen für den Betreiber oder für Verpflichtungen zu Kostenübernahmen durch den Betreiber nutzen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            3. Mai 2013

Abt. Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie hoch sind die langfristigen Investitionskosten für das Jugendfreizeitschiff in  der Rummelsburger Bucht?

 

Da der Betrieb und die Unterhaltung des Jugendfreizeitschiffes bisher in ausschließlicher Verantwortung des bisherigen Trägers erfolgte, können zu den erforderlichen langfristigen Investitionskosten derzeit keine Aussagen getroffen werden. Erst nach Übernahme des Jugendfreizeitschiffes in die bezirkliche Verantwortung kann eine Bestandsaufnahme und Kostenschätzung erfolgen.

 

Eine Kontaktaufnahme zum Träger, um die notwendigen Informationen einzuholen,  gestaltete sich schwierig. In den vergangenen Monaten wurde nur sehr sporadisch bis gar nicht auf Anschreiben oder Bemühungen des Bezirksamtes zur Kontaktaufnahme reagiert.

 

2. Welche Gründe sprechen gegen den gemeinsamen Weiterbetrieb des Schiffes mit der Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße?

 

Der Standort Jugendfreizeitschiff ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre für Jugendhilfezwecke nicht wirtschaftlich zu betreiben, daher wird dieser Standort aufgegeben und eine gemeinsame Weiterbetreibung mit der Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße ausgeschlossen.

 

3. Wird das Bezirksamt bei einer alleinigen Neuausschreibung der Tunnelstraße die gleichen Vergabekriterien wie bei der letzten Ausschreibung verwenden?

 

Nein. Siehe Frage 2.

 

 

Nachfragen:

 

1. Wird das Bezirksamt bei einer alleinigen Neuausschreibung der Tunnelstraße die zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Betrieb zu weiteren Angebotsauflagen für den Betreiber oder für Verpflichtungen zu Kostenübernahmen durch den Betreiber nutzen?

 

Derzeit führt das Jugendamt eine Markterkundung durch, um zu einer aktuellen Einschätzung zu gelangen, in welcher Höhe bei der Jugendbegegnungsstätte Tunnelstraße (Selbstversorgerhaus mit 30 Betten) Mehreinnahmen zu erwarten sind, wenn die gesetzlichen Vorgaben der Betreibung berücksichtigt werden.

Grundsätzlich wird angestrebt, das Objekt für bezirkliche Einrichtungen, Gruppen und Initiativen zeitweise kostengünstig nutzbar zu machen. Ebenso wird angestrebt den künftigen Betreiber an der Werterhaltung / Sanierung des Objektes angemessen zu beteiligen.

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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