Drucksache - DS/0697/IV  

 
 
Betreff: ASOG-Unterbringungsmöglichkeiten - Nutzung Projektehaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting, KatjaJösting, Katja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Welchen Platzbedarf sieht das Bezirksamt für ASOG-Unterbringungsmöglichkeiten im Bezirk?

 

2.)    In welcher Größenordnung soll dieses Defizit im Projektehaus, wie von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, vermindert werden?

 

3.)    Erwartet das Bezirksamt, dass es sich selbst für die Nutzung seines Hauses vor den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert und dort eine Mehrheit für diese Nutzung bekommt oder soll die Bezirksverordnetenversammlung im Nachgang zur Flächenvergabe durch die Bürgerinnen und Bürger entsprechende Flächen festsetzen?

 

Beantwortung: Herr Dr. Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist für die Unterbringung und Betreuung von ca. 560 Menschen in Berlin zuständig. In unserem Bezirk gibt es derzeit 330 Plätze, wo Personen untergebracht werden können. Es entsteht also daraus ein grundsätzliches Defizit von 230 Plätzen, was um ca. 50 Plätze reduziert werden wird, wenn die Gemeinschaftsunterkunft in der Stallschreiberstraße ihre volle Kapazität erreicht hat und wir dort mit einem vereinbarten Anteil von 12,5% Unterbringungsmöglichkeiten haben werden.

Zur aktuellen Situation: Es ist so, dass monatlich etwa 35 Personen bei uns im Bezirk nach einer neuen Unterbringungsmöglichkeit nachfragen. Bei ca. der Hälfte der Nachfragen kann nicht sofort ein Unterbringungswunsch realisiert werden. Es ist berlinweit so organisiert, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in einer Datenbank des LaGeSo, der sogenannten BUL-Datenbank, ausgewiesen werden, auf die die Bezirke frühmorgens zugreifen können, wenn freie Plätze gemeldet sind. Es finden also auch für Friedrichshain-Kreuzberg nicht nur Unterbringungen im Bezirk statt, sondern auch in anderen Bezirken. So, das ist also dieser krasse Differenzplatz, wie ich sie gerade dargestellt habe, nicht wirklich akut ist, weil wir haben auch Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Bezirken, so wie wir uns darum bemühen, im Bezirk selbst neue Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.

Allerdings, die Situation ist ja stadtweit gespielt worden, nicht unbekannt, gibt es Tage, wo in der BUL-Datenbank überhaupt keine Unterbringungsmöglichkeiten nachgewiesen sind, weil auch andere Bezirke solche Probleme wie wir haben mit der Unterbringung und deshalb in bezirklichen Einrichtungen, eigentlich illegale Absprachen haben, dass in ihrem Bezirk Plätze nicht an die BUL gemeldet werden, sondern nur an das bezirkliche Sozialamt und die werden dann sozusagen unter der Hand vergeben. Das reduziert die freiverfügbaren Plätze berlinweit enorm. 

 

Zu Frage 2: Insofern haben wir jederzeit einen Bedarf und neue Unterbringungsmöglichkeiten zu akquirieren und haben das ja auch in der Vergangenheit zuletzt bei der Stallschreiberstraße immer wieder erfolgreich durchführen können. Wenn Sie mich fragen, in welcher Größenordnung, sollte Ohlauer / Ecke Stallschreiberstraße das durchgeführt werden, schreibt mir meine Verwaltung so viel wie möglich. Angesichts der geschilderten Situation nachvollziehbar. Wenn man aber gleichzeitig möchte, und das vertreten wir auch, dass nicht konzentriert in Größenordnung untergebracht wird, sondern so eine Unterbringungsmöglichkeit ja der Einstieg in die Wiedererlangung von Wohnung sein soll, also eine befristete Unterbringung sein soll, wollen wir das auch dezentral haben. Insofern kann ich Ihnen nur eine Rechnung aufmachen. Sollten wir 30 Plätze, das wäre ein Zehntel dessen, was wir in etwa brauchen, unterbringen wollen, hätten wir, wenn wir die schlechteste Qualität von Unterbringung planen würden, einen Bedarf von 200 bis 250 Quadratmeter für 30 Personen, was bedeuten würde, Unterbringung von 32 Personen in Vier-Bett-Zimmer. Es gibt beim LaGeSo einen Normenkatalog, was das ist, im Einzelzimmer müssen 9 m² nachgewiesen werden, im Doppelzimmer 15 m², im Drei-Bett-Zimmer 22 m², im Vier-Bett-Zimmer 28 m². Also insofern bei 30 Plätzen zu den schlechtesten Konditionen der Unterbringung, wäre das ein Anteil von 200 m², 250 m².

Gleichzeitig verbietet es sich eigentlich, darüber nachzudenken, wen man jetzt alles in Konkurrenz schickt, um die Nutzung dieses Hauses Ohlauer Ecke Reichenberger Straße. Zu dem Zeitpunkt als klar war, dass der Schulbetrieb dort aufgegeben werden wird, so wie wir das immer machen, haben wir als Sozialamt einen Nachnutzungsbedarf, fachlichen Nachnutzungsbedarf angemeldet, weil da brauchen wir uns doch nur in die Augen zu gucken. Wir alle wissen, wir haben ein Unterbringungsbedarf für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Wir haben einen Unterbringungsbedarf oder den Nachweis von anmietbaren Räumen für die unterschiedlichsten betreuten Wohnformen im Bereich der Eingliederungshilfe und was mach auch nicht verhehlen darf, wir haben einen inzwischen wieder gestiegenen und gewachsenen Bedarf, Nachfrage an Wohnungen für Menschen, die im Alter von Grundsicherung leben müssen und mit dem, was im Rahmen der KDU übernommen wird, auch Wohnraum vielfach in unserem Bezirk nicht mehr finden. Einwohneranfrage von Dezember oder Januar, die Frau, die uns hier ihre Sorgen geschildert hat.

Wir sind in der Situation, dass wir als Kommune wieder darüber nachdenken müssen, wo wir Wohnraum für extrem Benachteiligte nachweisen können, nachdem die Situation so gekommen ist, wie sie ist, dass wir seit 15 Jahren in einer Form wieder real existierenden Kapitalismus erleben, wo wir mit anderen Formen von Armut konfrontiert worden sind, die wir vorher so nicht gekannt haben. Und insofern muss man eigentlich insgesamt darüber nachdenken, wie geht man mit einer solchen Immobilie um, die für schulische Zwecke oder für andere Zwecke nicht mehr genutzt wird, kann man dort nicht betreute Wohnformen, Wohnen, erschwingliches Wohnen für sozial Benachteiligte organisieren und das werden wir und das haben wir bei jeder Immobilie angemeldet und wir haben das ja als Bezirksamt auch gemeinsam getan.

Einige gucken mich hier so ein bisschen fragend an, aber wenn man in die Geschichte zurückguckt, wir haben Zeiten gehabt, wo das Land Berlin Wohnraum für ., zu Kaisers Zeiten hieß das gefallene Mädchen, für verarmte Beamtengattinnen usw. und so fort organisiert haben. Wir können durch den Bezirk gehen und können uns die Wohnanlagen angucken, wo damals vor 100 Jahren oder vor 80, 90 Jahren solche Einrichtungen geschaffen wurden für Menschen, die auch damals schon nicht im Wettbewerb um Wohnraum mithalten konnten. Das waren alleinerziehende Frauen, die von der Familie verstoßen waren. Das waren u.a. eben auch die Beamtengattinnen, wo die Perspektive nicht klar, wenn der Beamte gestorben war. Ähnliche Situationen haben wir doch heute wieder. Das ist Kapitalismus. Und insofern müssen wir darüber nachdenken, wie gehen wir damit um, was wir selbst organisieren können. Und vor dem Hintergrund sollte man auch über solche Immobilien noch mal nachdenken.

 

Zu Frage 3: Werden wir uns in den Projektebasar, Wettbewerb, um die Nachnutzung der Reichenberger Straße begeben? Wir haben uns dort bereits hineinbegeben. Wir haben Nutzungsbedarf angemeldet. Wir werden  in keiner Präsentation und in keinen Wettbewerb gehen, weil die BVV, auf Vorlage des Bezirksamtes, hat beschlossen, vor dem Hintergrund, den ich gerade geschildert habe, wird darüber hinaus angestrebt, im Schulgebäude einen Teilbereich der Flächen für betreutes Wohnen einzuordnen und wir erwarten, dass das auch umgesetzt wird. Insofern hielte ich es für ein Kuriosum, wenn sich eine öffentliche Verwaltung verpflichtet zur Akquise von Unterbringungsmöglichkeiten über einen Projektebasar konkurrierend, darum bewirbt, eigene Flächen zu nutzen. Dankeschön.

 

 
 

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