Drucksache - DS/0694/IV  

 
 
Betreff: Städtebauliche Verträge in Bebauungsplanverfahren - aktueller Stand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für welche der in der DS/0421/IV ausdrücklich genannten Bebauungsplanverfahren (V-VE 2-1, V-1-1, V-1-2 und V-1-3) hat das Bezirksamt bereits Verhandlungen über den Abschluss städtebaulicher Verträge mit dem Ziel einer angemessenen Berücksichtigung des Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen aufgenommen?

 

  1. In welchen weiteren, aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren wird der Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge beabsichtigt?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      29.04.2013

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1. Für welche der in der DS/0421/IV ausdrücklich genannten Bebauungsplanverfahren (V-VE

2-1, V-1-1, V-1-2 und V-1-3) hat das Bezirksamt bereits Verhandlungen über den Abschluss

städtebaulicher Verträge mit dem Ziel einer angemessenen Berücksichtigung des

Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen aufgenommen?

 

Das Bezirksamt führt Gespräche bzgl. der Inhalte der beabsichtigten städtebaulichen Verträge mit folgenden Eigentümern:

-          Richard-Sorge-Straße/ V-VE 2-1

-          Pufendorfstraße/ V-1-1, V-1-2 und V-1-2 (Gespräche sind z.Z. ausgesetzt wegen offenen Grundstücksfragen)

-          ehem. Freudenberg-Grundstück/ Bauwert

-          RAW-Gelände

 

 

2. In welchen weiteren, aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren wird der Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge beabsichtigt?

 

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, in allen zukünftigen Bebauungsplanverfahren (die Wohnungsneubau vorsehen) entsprechende Regelungen im Rahmen der rechtlichen Angemessenheit aufzunehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Franz Schulz , Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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