Drucksache - DS/0685/IV  

 
 
Betreff: Staatsangehörigkeitsabfrage bei eingebürgerten Deutschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gärtner, TainaGärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum werden in letzter Zeit plötzlich eingebürgerte Deutsche mit dem "Fragebogen zur Staatsangehörigkeitsabfrage" zu weiteren Staatsangehörigkeiten bei der Verlängerung ihres Personalausweises bzw. deutschen Reisepasses konfrontiert?

 

  1. Wird jetzt jeder deutsche Staatsbürger bei Pass- und Ausweisangelegenheiten nach weiteren Staatsangehörigkeiten gefragt, oder nur Eingebürgerte?

 

  1. Wird dieses Formular nur einmalig, nämlich bei der Erstbeantragung eines deutsche Passes oder Ausweises, vorgelegt, oder müssen sich die Eingebürgerten bei jeder Verlängerung der Frage nach weiteren Staatsangehörigkeiten stellen?

 

Nachfrage:

 

  1. Wie erklärt das Bezirksamt den Eingebürgerten Deutschen, dass sie nicht unter Generalverdacht stehen, da ein Beigehalt der alten Staatsbürgerschaft Anlass für den sofortigen Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft ist

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 29.04.2013

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2644

SozBeschBüD Dez

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. Warum werden in letzter Zeit plötzlich eingebürgerte Deutsche mit dem "Fragebogen zur Staatsangehörigkeitsabfrage" zu weiteren Staatsangehörigkeiten bei der Verlängerung ihres Personalausweises bzw. deutschen Reisepasses konfrontiert?

 

Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert. Nach Ablauf der Gültigkeit von 10 Jahren werden diese neu ausgestellt. Seit in Kraft treten der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes vom 17.12.2009 muss die Erklärung zum Bestehen bzw. Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragstellung abgegeben werden. 

 

 

2. Wird jetzt jeder deutsche Staatsbürger bei der Pass- uns Ausweisangelegenheiten nach weiteren Staatsangehörigkeiten gefragt, oder nur Eingebürgerte?

 

Ja, jede Person, die einen neuen Reisepasse[1] seit 2009 und einen neuen Personalausweises[2] seit 2011 beantragt, muss die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit abgeben.

 

3. Wird dieses Formular nur einmalig, nämlich bei der Erstbeantragung eines deutschen Passes oder Ausweises, vorgelegt, oder müssen sich die Eingebürgerten bei jeder Verlängerung der Frage nach weiteren Staatsangehörigkeiten stellen?

 

Nein, jede Person muss bei jeder Beantragung, d.h. auch bei der von vorläufigen Ausweisen die Erklärung über zur deutschen Staatsangehörigkeit abgeben.

 

Nachfrage:

(1)               Wie erklärt das Bezirksamt den eingebürgerten Deutschen, dass

sie nicht unter Generalverdacht stehen, da ein Beibehalt der

alten Staatsbürgerschaft Anlass für den sofortigen Verlust der

Deutschen Staatsbürgerschaft ist.

 

Nicht nur die eingebürgerten Deutschen, sondern jede Person, die das entsprechende Dokument beantragt, erhält während des Antragsgesprächs und vor der Unterschriftleistung Informationen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Frage zur Staatsangehörigkeit, sondern z.B. zur Erfassung der Fingerabdrücke  oder zur Nutzung der elD-Funktion im Personalausweise. (siehe Erklärungsbogen).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 

 

 

 

 


[1] § 6 Abs. 1 PaßG

 

[2] § 9 Abs. 3 PAuswG

 
 

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