Drucksache - DS/0667/IV  

 
 
Betreff: Unterstützung und Stärkung der Arbeit von SchülerInnenvertretungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Alagöz, GültenJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
30.04.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0667/IV_VzK_ SchülerInnenvertretungen  
Antrag zur DS0667  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in den Grund- und weiterführenden Schulen zu überprüfen und sich dafür einzusetzen, dass SchülerInnenvertretungen über eigene Räumlichkeiten für ihre Gremienarbeit sowie ein zugängiges Postfach im Sekretariat verfügen.

 

Begründung:

 

Die politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in den Schulen hängt wesentlich von ihren positiven Partizipationserfahrungen ab. In den Schulen haben SchülerInnen laut dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung. Die vorhandenen demokratischen Strukturen an den Schulen und die Gremienarbeiten müssen allerdings für Jugendliche weiterhin geöffnet und unterstützt werden. Um Kinder und Jugendliche in ihrer Mitwirkung und Mitbestimmung zu stärken, müssen für sie grundlegende Rahmenbedingungen in der Schule geschaffen werden.

 

SchülerInnenvertretungen (SV) benötigen für ihre Gremienarbeiten an den Schulen eigene Räume, damit sie in der Lage sind, ihre Gremienarbeiten vernünftig und effektiv vor- und nachbereiten zu können. Die SV ist das Bindeglied zwischen Schülerschaft und Lehrern und vertritt die Interessen der Schüler. Die SchülerInnenvertretung ist nicht nur eine Anlaufstelle für SchülerInnen, wenn sie Probleme und Fragen haben, sondern auch Ansprechpartner für Lehrer und Schulleitung, daher ist Nutzung von eigenen Räumen eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit. Durch die konkrete Raumzuweisung wird einerseits das Engagement und die Leistungen der SchülerInnen gewürdigt und anerkannt und andererseits haben sie eigene feste Räume für ihre Projekt- und Gremienarbeit. In diesen Räumen können sie ihre Veranstaltungen planen, Sitzungen abhalten und Gespräche mit den SchülerInnen führen.

 

Ein weiterer zentraler Aspekt der Unterstützung der SV ist die Einrichtung eines zugängigen Postfaches im Sekretariat aller Schulen, um ihnen damit einen Zugang zu allen ihnen betreffenden Angelegenheiten, v. a. Informationen über die Arbeit des BezirksschülerInnenausschusses sowie andere außerschulischen Aktivitäten zu ermöglichen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen steht und fällt mit den Erwachsenen, die bereit sind, (Entscheidungs-) Macht zu teilen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule

 

 

Schule 30.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in den Grund- und weiterführenden Schulen zu überprüfen und sich dafür einzusetzen, dass SchülerInnenvertretungen über eigene Räumlichkeiten für ihre Gremienarbeit sowie ein zugängiges Postfach im Sekretariat verfügen.

 

BVV 15.05.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in den Grund- und weiterführenden Schulen zu überprüfen und sich dafür einzusetzen, dass SchülerInnenvertretungen über eigene Räumlichkeiten für ihre Gremienarbeit sowie ein zugängiges Postfach im Sekretariat verfügen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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