Drucksache - DS/0617/IV  

 
 
Betreff: Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus der Stallschreiberstr. an geeigneten Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Alagöz, GültenAlagöz, Gülten
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.      Wie viele Kinder aus der Stallschreiberstr. sind an geeigneten Schulen untergebracht?

2.      Welchen Grund- und weiterführenden Schulen im Bezirk sind die Kinder zugewiesen?

3.      Gibt es Kinder, die auf einen Schulplatz warten?

Nachfragen:

 

1.      Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

 

 

Siehe auch DS/0608/IV

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Erst einmal danke ich an dieser Stelle der Schulaufsicht, der bezirklichen, weil die ist letztendlich dafür zuständig und hat mir jetzt diese Antworten gegeben, die ich heute auch vortrage.

 

Zu Frage 1: Es wohnen insgesamt 28 schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in der Stallschreiberstraße. Davon sind 20 Schülerinnen und Schüler bereits untergebracht. Die übrigen 8 Schülerinnen und Schüler werden nach Absprache mit der regionalen Schulaufsicht die Otto-Wels-Grundschule besuchen.

 

Zu Frage 2: 9 Schülerinnen und Schüler sind in der Willkommensklasse der Jens-Nydahl-Grundschule zugewiesen. 9 Schülerinnen und Schüler sind der Willkommensklasse an der 10. ISS Bergmannstraße zugewiesen, 2 Schülerinnen und Schüler sind in der ersten und zweiten Regelklasse der Otto-Wels-Grundschule zugewiesen. 8 Schülerinnen und Schüler werden in der Schulanfangsphase der Otto-Wels-Grundschule zugewiesen. Das sind die, von denen Sie sprachen. Deshalb gibt es keine Kinder mehr, die – was derzeit in der Stallschreiberstraße – die auf einen Schulplatz warten und deshalb entfällt auch die Nachfrage 1 jetzt erst einmal an dem Punkt, weil das inzwischen geklärt ist.

 

 

 
 

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