Drucksache - DS/0608/IV  

 
 
Betreff: Versorgung der Kinder im schulpflichtigen Alter der Flüchtlings-, bzw. Gemeinschaftsunterkunft Stallschreiberstraße mit Schulplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Kann das Bezirksamt die Aussagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PRISOD in der Gemeinschaftsunterkunft Stallschreiberstraße bestätigen, wonach bis heute 10 Kindern im schulpflichtigen Alter kein Schulplatz vermittelt werden konnte?

 

2.)    Warum konnte den Betroffenen und bisher kein Schulplatz angeboten werden?

 

3.)    Wie und wann gedenkt das Bezirksamt diesen inakzeptablen Mißstand zu beheben?

 

 

Siehe auch DS/0617/IV

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

 

Zu Frage 1 und 2: Zu der zweiten Anfrage kann ich jetzt natürlich sagen, ja, die Unterbringung der 8 noch schulpflichtigen Kinder ist jetzt gesichert, Otto-Wels-Grundschule, und die Schulaufsicht hat mir gesagt, dass das auch diese Woche noch geschehen wird, dass sie sozusagen da angemeldet werden und entsprechend beschult werden, und als Grund für die Verzögerung wird mir gesagt, es gab dort einen Abstimmungsprozess, der erst einmal mit der Schulleitung dort durchgeführt werden musste, der zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat.

Eine Integration in die Willkommensklassen der Grundschulstandorte ist erst ab der dritten Jahrgangsstufe möglich, daher müssen diese Kinder wie Zuzüge in Klassenstufe 1 bis 2 behandelt oder untergebracht werden, d.h., die verfügen über deutsche Sprachkenntnisse. Organisatorisch, pädagogisch und räumlich musste daher zunächst geprüft werden, ob es der zuständigen Otto-Wels-Schule möglich ist, diese Kinder zu beschulen. Und jetzt ist es so, dass die Kinder in den bestehenden Lerngruppen integriert werden.

 

Zu Frage 3: Aufgrund der gesicherten Unterbringung der in 1 genannten Schülerinnen und Schüler an der Otto-Wels-Schule, besteht im Bezirk also auch kein Missstand mehr.

 

 
 

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