Drucksache - DS/0605/IV  

 
 
Betreff: Brandschutz- und Statikgutachten für die Toilettenanlage am Mehringdamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Stimmen die Informationen aus der Berliner Morgenpost, dass der zukünftige Betreiber die Kosten für ein Brandschutz- und Statikgutachten zu tragen hat? (http://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article113869036/Alte-Sanitaeranlage-soll-neue-Nutzung-erhalten.html)
 

2.      Wie hoch werden die Kosten für das Statik- und Brandschutzgutachten sein (Erfahrungswerte)?
 

3.      Müsste der Bezirk für die Kosten der Gutachten aufkommen, wenn nach Unterzeichnung des Mietvertrages sich herausstellt, dass eine umfängliche Nutzung nicht möglich ist oder liegt das Risiko allein beim Pächter?

 

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice               Berlin, den 27.02.13

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Stimmen die Informationen aus der Berliner Morgenpost, dass der zukünftige

Betreiber die Kosten für ein Brandschutz- und Statikgutachten zu tragen hat?

(http://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article113869036/Alte-Sanitaeranlage-soll-neue-Nutzung-erhalten.html)

 

In Abhängigkeit von der geplanten Nutzung der Toilettenanlage hat der zukünftige Betreiber alle bau- und betriebstechnischen Vorraussetzungen zu erfüllen um sein Nutzungskonzept umsetzen zu können. Welche konkreten Unterlagen bzw. Nachweise zur Prüfung und Freigabe bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde zur Beantragung der notwendigen Betriebserlaubnis eingereicht werden müssen, muss der zukünftige Betreiber eigenständig klären.

 

2. Wie hoch werden die Kosten für das Statik- und Brandschutzgutachten sein (Erfahrungswerte)?

 

Da der Umfang der benötigten Gutachten für eine Betriebs- bzw. Umbaugenehmigung nicht eingeschätzt werden kann, kann auch keine Aussage über die Kosten getroffen werden. Hier sollte der zukünftige Betreiber gegebenenfalls ein Ingenieur- bzw. Architekturbüro für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragen.

 

3. Müsste der Bezirk für die Kosten der Gutachten aufkommen, wenn nach Unterzeichnung des Mietvertrages sich herausstellt, dass eine umfängliche Nutzung nicht möglich ist oder liegt das Risiko allein beim Pächter?

 

Der Bezirk übernimmt keine Kostenerstattung für Gutachten- oder Planungsleistungen die dem zukünftigen Betreiber entstanden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Dez UVGI

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: