Drucksache - DS/0588/IV  

 
 
Betreff: Open Data
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENstellv. Vorsteher
Verfasser:Just, FelixBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV setzt sich für offenes Verwaltungshandeln (Open Data) ein. Die BVV unterstützt daher die 10 Open-Government-Data-Prinzipien [1,2]. Die BVV wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, diese Prinzipien so gut wie möglich umzusetzen.

 

1. Vollständigkeit. Daten sollen vollständig zur Verfügung gestellt werden

2. Primärquellen. Die Rohdaten sollen zur Verfügung gestellt werden

3. Zeitliche Nähe. Die Daten sollen zeitnah zur Verfügung gestellt werden

4. Leichter Zugang. Die Daten sollen leicht zugänglich sein.

5. Maschinenlesbarkeit. Die Daten sollen maschinenlesbar sein.

6. Diskriminierungsfreiheit. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um an die Daten zu kommen

7. Offene Standards. Die Daten werden in offenen Formaten zur Verfügung gestellt.

8. Lizenzierung. Die Daten verwenden Lizenzen, die der Open Definition genügen.

9. Dauerhaftigkeit. Die Daten werden unter einer persistenten Adresse vorgehalten.

10. Nutzungskosten. Die Nutzung der Daten ist gebührenfrei

 

[1] http://www.zeppelin-university.de/deutsch/lehrstuehle/ticc/TICC-101203-OpenGovernmentData-V1.pdf [2] http://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/

1. Vollständigkeit: Von Regierung und Verwaltung veröffentlichte Datensätze sollten so vollständig wie möglich sein. Sie sollten den ganzen Umfang dessen abbilden, was zu einem bestimmten Thema dokumentiert ist. Sämtliche Rohdaten eines Datensatzes sollten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme dessen, was Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten gebieten. Metadaten, welche die Rohdaten beschreiben und erklären, sollten zusammen mit Formeln und Erklärungen zur Berechnung der Daten ebenfalls mitgeliefert werden.

2. Primärquellen: Von Regierung und Verwaltung veröffentlichte Datensätze sollten Primärquellen sein. Dies schließt die ursprünglich von Regierung und Verwaltung erhobenen Informationen ein, sowie Details darüber, wie die Daten gesammelt wurden und die ursprünglichen Quelldokumente, die die Erhebung dokumentieren. Die öffentliche Verbreitung ermöglicht es den Benutzern zu überprüfen, dass die Informationen korrekt erhoben und genau aufgezeichnet wurden. (…)

3. Zeitliche Nähe: Von Regierung und Verwaltung veröffentlichte Datensätze sollten der Öffentlich-keit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung stehen. Wenn machbar, sollten von der Verwaltung erhobene Informationen veröffentlicht werden, sobald sie erhoben und zusammen-gestellt sind. (…)

4. Leichter Zugang: Von Regierung und Verwaltung veröffentlichte Datensätze sollten so zugänglich wie möglich sein. Zugänglichkeit ist dabei als die Leichtigkeit, mit der Informationen eingeholt werden können, sei es auf dem elektronischen oder auf dem physischen Weg, definiert. (…) Im Gegensatz dazu macht ein Interface für Benutzer (…) und Angebote, bestimmte Daten über eine Programmierschnittstelle (API) abzurufen, die Daten viel zugänglicher.

5. Maschinenlesbarkeit: Maschinen können mit bestimmten Arten von Eingaben viel besser umgehen als mit anderen. (…) Deswegen sollten Informationen in etablierten Dateiformaten abgespeichert werden, die leicht maschinenlesbar sind. (…) Dateien sollten von einer Dokumentation begleitet werden, die sich auf das Format bezieht und darauf, wie man es (…) verwendet.

6. Diskriminierungsfreiheit: Diskriminierungsfreiheit bezieht sich darauf, wer auf Daten zugreifen kann und wie dieser Zugriff erfolgt. Hürden bei der Datennutzung umfassen Registrierung oder Mitgliedschaftsvoraussetzungen. Eine weitere Hürde ist die Verwendung von “umzäunten Gärten”, wenn also nur bestimmte Anwendungen auf die Daten zugreifen dürfen. Im weitesten Sinn bedeutet diskriminierungsfreier Zugang, dass jede Person zu jeder Zeit auf die Daten zugreifen kann, ohne sich identifizieren zu müssen oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen.

7. Die Verwendung offener Standards: Die Forderung nach der Nutzung gemeinsam entwickelter (“offener”) Standards bezieht sich auf das Eigentum an den verwendeten Formaten. (…) Häufig existieren kostenlos verfügbare Formate, durch die auf die Daten zugegriffen werden kann, ohne eine Software-Lizenz zu benötigen. Werden diese finanziellen Hürden beseitigt, sind die Daten für eine größere Gruppe potenzieller Nutzer verfügbar.

8. Lizenzierung: Das Auferlegen von “Nutzungsbedingungen”, die Pflicht zur Namensnennung, Ein-schränkungen in der Verbreitung (…) wirken als Hürden für die öffentliche Verwendung von Daten. Maximale Offenheit bedeutet daher auch, dass öffentliche Informationen klar als Werk der Regie-rung auszuweisen sind und sie ohne Nutzungsbeschränkungen gemeinfrei verfügbar zu machen.

9. Dauerhaftigkeit: Die Möglichkeit, Informationen über lange Zeit hinweg zu finden wird als Dauerhaftigkeit bezeichnet. Von Regierung und Verwaltung online veröffentlichte Informationen sollten beharrlich sein: Sie sollten in Archiven dauerhaft online verfügbar sein. (…)

10. Nutzungskosten: Eine der größten Hürden beim Zugriff auf vorgeblich öffentlich verfügbare Informationen sind die Kosten, die der Öffentlichkeit für den Zugriff auferlegt werden - selbst wenn diese minimal sind. (…) Die meisten Regierungsinformationen werden für Regierungszwecke erhoben, und die Existenz von Benutzungsgebühren hat nur geringe bis gar keine Auswirkungen darauf, ob Regierung und Verwaltung die Daten (…) erheben. Das Berechnen von Gebühren für den Zugang verzerrt die Menge derer, die gewillt (oder fähig) sind, auf Informationen zuzugreifen. (…)

 
 

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