Drucksache - DS/0507/IV  

 
 
Betreff: Künstleratelier Schleiermacherstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann wurde mit dem Künstleratelier ein Erbbaurechtvertrag abgeschlossen?

 

2.      Welche Konditionen im Hinblick auf Instandsetzungsmaßnahmen wurden vereinbart?

 

3.      Ist dem Bezirksamt bekannt dass das Dach bauliche Mängel aufweist?

 

Nachfragen:

 

1.      Aus welchem Grund kann der Betreiber des Künstlerateliers der DLRG die Reparatur des Daches auf eigene Kosten verwehrt werden?

 

2.      Wird das Bezirksamt Gespräche mit dem Betreiber des Künstlerateliers führen, damit die DLRG das Dach reparieren kann?

 

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                            Berlin, den 28.11.12

Bezirksstadtrat                                                                                                                3260

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wann wurde mit dem Künstleratelier ein Erbbaurechtvertrag abgeschlossen?

 

Der Erbbaurechtsvertrag wurde mit KiK (Kunst in Kreuzberg) e.V. am 11.05.2010 mit Beginn zum 01.06.2010 abgeschlossen.

 

2. Welche Konditionen im Hinblick auf Instandsetzungsmaßnahmen wurden vereinbart?

 

Für Instandsetzungsmaßnahmen ist der Erbbaurechtsnehmer verantwortlich. In Bezug auf den Mietvertrag der DLRG ist der Mieter für Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der Mieträume verantwortlich und der Vermieter/ Erbbaurechtsnehmer für Dach und Fach.

 

3. Ist dem Bezirksamt bekannt dass das Dach bauliche Mängel aufweist?

 

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war bekannt, dass die Gebäude verschiedene Mängel aufweisen. Dieses wurde bei der Wertermittlung berücksichtigt.

 

Nachfragen:

1. Aus welchem Grund kann der Betreiber des Künstlerateliers der DLRG die Reparatur des Daches auf eigene Kosten verwehrt werden?

 

Der Erbbaurechtsnehmer/ Vermieter ist für die Reparatur des Daches verantwortlich und kann demzufolge auch dem Mieter verwehren das Dach selbst zu reparieren. Allerdings ist dann der Vermieter in der Verantwortung die Reparatur entsprechend durchführen zu lassen.

 

2. Wird das Bezirksamt Gespräche mit dem Betreiber des Künstlerateliers führen, damit die DLRG das Dach reparieren kann?

 

Es handelt sich hierbei um privatrechtliche Sachverhalte, die zwischen Vermieter und Mieter zu regeln sind. Das Bezirksamt sieht keine Veranlassung hier Gespräche zu führen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 

 

 

 
 

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