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Drucksache - DS/0504/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie werden die vom Bezirk gemäß § 17 (5) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geführten Verzeichnisse dem Bürger zugänglich gemacht? 2. In welcher Form werden sie jeweils veröffentlicht, wenn sie veröffentlicht werden? 3. Plant der Bezirk auch die Veröffentlichung dieser Verzeichnisse im Internet?
Beantwortung: Herr Dr. Schulz
Zu Frage 1 – 3 : Ich denke, dass es sinnvoll ist, wenn ich die Antwort des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Ihnen hier noch mal vorlese, die anlässlich einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß, seines Zeichens von den Piraten gestellt worden ist zum gleichen Thema. Ja manchmal ist das ja aus arbeitsökonomischen Gründen Herr Dahl, will ich das diplomatisch hier so … Wir haben geantwortet auf diese Fragen, die im § 17 Abs. 5 Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Gesetzesabsicht die Bürgerinnen und Bürger über die Behördenstruktur zu informieren, erfolgt in erster Linie über den zeitgemäßen Weg des Internetauftritts des Bezirks unter Berlin.de. Hier ist das Organigramm der Bezirksverwaltung, die Zuständigkeiten für die Erfüllung der Aufgaben und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten und Sprechzeiten für jedermann zugänglich. Damit ist aus Sicht des Bezirksamtes die Struktur seiner Aktenordnung allgemein zugänglich. Aufgrund des im Aktenbestand überwiegend vorhandenen Personenbezugs und der damit verbundenen Datenschutzproblematik, siehe insbesondere Register und Aktenverzeichnisse der einzelnen bezirklichen Organisationseinheiten, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt etc. bisher nicht im Internet veröffentlicht worden. Allerdings ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit …, geplant ist ja Mitte nächsten Jahres, für das Land Berlin ein Transparenzgesetz Geltung erlangen wird, nachdem, verkürzt dargestellt, alle eine Behörde vorliegenden Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und wird nur wenigen anderen Ausnahmen der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten sind. Das Bezirksamt wird vor diesem Hintergrund sukzessive und im Rahmen der personellen Kapazitäten alle verfügbaren Daten und Listen unter Beachtung schutzwürdiger Belange für jedermann zugänglich auf der bezirklichen Internetseite veröffentlichen. Dazu gehören dann auch die Aktenpläne der einzelnen Organisationseinheiten.
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