Drucksache - DS/0439/IV  

 
 
Betreff: Prinzessinnengärten erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      In welcher Weise hat das Bezirksamt bisher Schritte unternommen, um den entsprechenden BVV-Beschluss zum Erhalt des Standortes umzusetzen?

 

2.      Hat das Bezirksamt erwogen, beim Liegenschaftsfonds und der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen eine Rückübertragung des Grundstücks an das Bezirksamt zu beantragen, um allein über die weitere Nutzung entscheiden zu können (z.B. Erbbaupacht)?

 

3.      Wenn nein, plant das Bezirksamt, einen solchen Antrag zu stellen?

 

Nachfrage:

 

1.      Welche Kosten würden dem Bezirksamt durch eine Rückübertragung entstehen?

 

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Wenn ich mich zurückerinnere, seit etwa 1 ½ Jahren ist Nomadisch Grün mit Prinzessinnengärten dort vor Ort mit ihrer Arbeit und seitdem bemüht sich das Bezirksamt, dieser Nutzung eine mittel- und langfristige Perspektive zu geben und seit dieser Zeit rangelt auch das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds damit, dass das Grundstück nicht auf die Schnelle verscherbelt wird. Ich will mich dennoch ausdrücklich nochmal dafür bedanken, dass es diese Beschlussfassung der BVV gegeben hat, weil sie in diesem schwierigen Gemengelage und Gerangel Wettbewerbsverfahren zu machen, Realisierungsverfahren zu machen, es doch zu verkaufen oder teilweise zu verkaufen, natürlich eine wichtige stadtentwicklungspolitische Bedeutung hat und ich glaube auch, das ist eine sehr positive.

Es hat davor, aber auch nach der BVV-Beschlussfassung verschiedene Gespräche gegeben, u.a. zwischen dem Staatssekretär Gothe und mir, als eine der Folgen ist auch ein Brief von dem Staatssekretär Gothe an die Finanzstaatssekretärin abgeschickt worden. Das ist ja auch in der Presse dann kommentiert worden. Im Weiteren hat es gestern ein weiteres Gespräch zwischen dem Staatssekretär Gothe und mir gegeben und dazu aktuell heute ein Schreiben von Herrn Littmann als Chef des Liegenschaftsfonds.

 

Zu Frage 2: Das Bezirksamt wird umgehend  einen Antrag auf Rückübertragung stellen im Einvernehmen mit dem Liegenschaftsfonds und im Einvernehmen mit dem Staatssekretär Gothe. Das Schreiben des Liegenschaftsfonds ging auch cc an die Finanzstaatssekretärin, so dass ich den Eindruck gewinnen konnte, dass alle gut informiert sind.

 

Die Frage 3 ist damit beantwortet.

 

Zu Nachfrage 1: Da die Einschätzung ist, insbesondere des Liegenschaftsfonds, dass bauplanungsrechtlich dort keine …, vom Bauplanungsrecht her keine Vermarktung möglich ist, gehe ich davon aus, dass dieses Grundstück rückübertragen wird in einer Form und in einer Art und Weise, wie wir das Grundstück …, wo die Dutschke Straße / Charlottenstraße zurückbekommen haben. Sie erinnern sich, diese Freifläche vor der TAZ, sollte ja auch bebaut werden und  SenFin hat uns da über ein Jahr mit uns da herum gekämpft, ob man nicht vielleicht ein ganz kleines Gebäude …, so ein bisschen schmales und so. Aber wir sind ja da auch hart geblieben und am Ende ist dann das Grundstück rückübertragen worden mit keinen weiteren Forderungen, insbesondere keine Kosten, Grundstückskosten oder Ähnliches, bis auf die Umschreibungskosten, die wurden dann uns natürlich dann zugeordnet. Das würde dann in diesem Falle auch so sein.

Ich hoffe, dass nicht von irgendwo jetzt noch andere Bedenken und Überlegungen anstehen und den anderen sozusagen jetzt auch in diese Richtung weiterarbeiten, da werden wir bald das in unserem eigenen Portfolio haben und ich denke, dass auch der BVV-Beschluss da schon ein Stück Korridor aufzeigt, wie dann die Nutzung, die Nutzungsvereinbarung dann aussehen soll und diese Richtung wird ausdrücklich durch das Bezirksamt mitgetragen und unterstützt. Danke.

 

Herr Hehmke: Also eine  hätte ich noch. Ich bin ja jetzt ganz überrascht, dass es dann doch so schnell gehen könnte und dass da sozusagen landesseitig schon Zustimmung signalisiert wurde. Stand das denn … oder warum ist man nicht zu einem früheren Zeitpunkt mal auf die Idee gekommen zu fragen, ob man das Grundstück zurückhaben könnte? Dann hätte man ja den Prozess sozusagen etwas beschleunigt durchführen können. Also es hat ja doch eine geraume Zeit gedauert. Einfach die Frage: Warum hat man es nicht früher gemacht?

 

Zu Nachfrage 2: Ja, weil …, das kann ich ganz einfach beantworten, weil Berlin einschließlich vor allem natürlich der Liegenschaftsfonds und der hat einen Vermarktungsauftrag von bebaubaren Grundstücken, weil es ja erst mal offenkundig so ist, dass das Grundstück bebaubar ist und der Liegenschaftsfonds davon ausging, mit erkennbarer Nachfrage an diesem Grundstück, dass er sich durchsetzen wird können für ein Verkauf des Grundstücks zur Bebauung. So, das Grundstück ist ja auch nicht ohne Baurecht. Es ist Arbeitsgebiet im Sinne des Baunutzungsplans in Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und damit verbunden mit dem existierenden positiven Baurecht.

So und deswegen erwähnte ich am Anfang noch einmal, dass es eine wichtige positive stadtentwicklungspolitische Bedeutung hatte, dass es zur Beschlussfassung in der BVV gekommen ist, weil mein Eindruck ist, das hat dann sozusagen den letzten Anstoß noch mal gegeben für das Wechseln in der Grundhaltung, die bislang der Liegenschaftsfonds gegenüber dem Bezirksamt vertreten hat.

 

Herr Hehmke: Jetzt bin ich mal ganz unbescheiden und stelle eine Nachfrage: Hätte das Bezirksamt sich auch entschieden, morgen den Antrag offiziell auf Rückübertragung zu stellen, wenn heute nicht diese Anfrage hier behandelt worden wäre?

 

Zu Nachfrage 3: Also wir hätten den Antrag morgen oder übermorgen nicht gestellt, wenn es nicht eine Aussage, eine positive unterstützende Aussage von dem Staatssekretär Gothe gegeben hat, ich nicht auch gleichzeitig weiß, dass die Finanzstaatssekretärin wohl mitzieht und dass der Liegenschaftsfonds sozusagen seine Verkaufspolitik einstemmt. Wissen Sie, man kann natürlich so als Fensterantrag auch so ein Rückübertragungsantrag erstellen und dann wird er nach vier Wochen abgeschmettert und dann stellt man sich hin und sagt ja, ich habe das ja gewollt, aber die Bösen haben es wieder verhindert. Also das finde ich für dieses Grundstück nicht angemessen, weil wir uns glaube ich alle einig sind im Ziel, dort mit Erfolg diesen Prozess abzuschließen und dazu war es notwendig, verschiedene Stellen in Berlin zu überzeugen, dass das dort ein Projekt ist mit wirklich guter Arbeit, nicht nur für unseren Bezirk, sondern für Berlin und diese Nutzung erhalten bleiben muss.

 

 
 

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