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Drucksache - DS/0433/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.
Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.
Begründung: Seit geraumer Zeit werden auch in unserem Bezirk vermehrt Altkleidercontainer der unterschiedlichsten Anbieter aufgestellt, ohne dass eine regelnde Kraft erkennbar ist. Die Zahl von vier genehmigten Standorten im Bezirk und die tatsächlich im öffentlichen Straßenland vorhandenen Altkleidercontainer dokumentiert das Regelungsdefizit an dieser Stelle. Da die Sammlung von Altkleidern durchaus als sinnvoll angesehen wird, dies umso mehr wenn es sich um einen gemeinnützigen Anbieter handelt, sollte von einer totalen Versagung der Aufstellung im öffentlichen Straßenland abgesehen werden. Vielmehr erscheint hier die in Charlottenburg-Wilmersdorf angewandte Regelung, die die Vergabe von fünfzehn Standorten an vorzugsweise gemeinnützige Betreiber vorsieht als zweckmäßig und zur Übernahme empfohlen. Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Zahl von fünfzehn Standorten in Charlottenburg-Wilmersdorf für Friedrichshain-Kreuzberg als einem Bezirk mit größerer Fläche und mehr Einwohnern auf zwanzig erhöht werden sollte. Die anzuwendende Regelung sollte um eine Ausweisung der Standorte im Internet ergänzt werden, um auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, genehmigte und nicht genehmigte Standorte zu erkennen. Mit der absehbaren Einführung eines onlinebasierten Beschwerdemanagements (maerker) wird es für Bürgerinnen und Bürger wesentlich einfacher illegale Standorte zu melden.
Der Antrag zielt bewusst darauf ab, ein Regelverfahren im Bezirk zu installieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Frage der bereits illegal im öffentlichen Straßenland aufgestellten Sammelanlagen im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns, nach Einführung eines Regelverfahrens, durch Sicherstellung beantwortet werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
WiO 06.12.2012
Antrag zurückgezogen. |
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