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Drucksache - DS/0339/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit dem Ziel an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, die Radstreifen in der Köpenicker Str. und auf der Schillingbrücke sofort wieder herzustellen.
Begründung:
Die Radstreifen verringern die Gefahren, die vom Auto- und LKW-Verkehr ausgehen. Gleichzeitig machen sie den Radverkehr schneller und ermuntern die Bevölkerung aufs Rad umzusteigen. Aus diesen Gründen wurden auch in der Köpenicker Straße in Kreuzberg Radstreifen errichtet. Wenn nun die Radstreifen plattgemacht und wieder zu Autostreifen werden, widerspricht das jeder verkehrspolitischen Vernunft und ist schnellstmöglich zu korrigieren.
Die Köpenicker Str. und Schillingbrücke gehören zur Kategorie der "übergeordneten Straßen" und liegen daher in der Zuständigkeit des Senats (Verkehrslenkung Berlin) und nicht in der des Bezirks.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit dem Ziel an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, die Radstreifen in der Köpenicker Str. und auf der Schillingbrücke sofort wieder herzustellen.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.04.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 11.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.05.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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