Drucksache - DS/0309/IV  

 
 
Betreff: Umsetzung der neuen Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung - WAV) vom 03. April 2012 (GVBl. S. 99) im JC Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie informiert das JC Friedrichshain-Kreuzberg (JC FK) alle von dieser Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) betroffenen Bedarfsgemeinschaften?

2.       Wie verfährt das JC FK in den Fällen, wo das Anhörungsverfahren zur Absenkung der KdU läuft?

3.       Wie wird durch das JC FK gesichert, dass auch für die Bedarfsgemeinschaften neue Bescheide für die KdU erlassen werden, wo die KdU bereits durch Bescheid nach der alten Berechnungsvorschrift gesenkt wurden, die nach der neuen Wohnaufwendungsverordnung aber wieder einen Anspruch auf eine höhere oder volle Kostenübernahme der KdU durch das JC FK haben?

Nachfrage:

 

1.       Wie sichert das JC FK, dass die nach der neuen Rechtsverordnung erlassenen Bescheide für die KdU auch in der Berechnung durch die Bedarfsgemeinschaften nachvollziehbar sind?

 

 

Beantwortung:  Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: Das Jobcenter informiert im Rahmen der laufenden Bearbeitung der Vorgänge zur Organisation der Kosten der Unterkunft schriftlich über die ggfs. möglich geänderten KGU-Zuschüsse, spätestens mit Bearbeitung des folgenden Weiterzahlungsantrages. Die Berücksichtigung der geänderten Kosten der Unterkunft erfolgt dann grundsätzlich rückwirkend zum 1. Mai 2012, also zu dem Zeitpunkt, wo die neuen Bemessungsgrenzen eingeführt wurden.

 

Zu Frage 2: Die betreffenden Kunden, die noch im Anhörungsverfahren sind, erhalten ein geändertes Mitteilungsschreiben zur beabsichtigten Senkung der Kosten der Unterkunft unter Berücksichtigung eines Zeitraums von erneut bis zu 6 Monaten laut Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Zu Frage 3: Die Frage zu drittens habe ich mit erstens schon beantwortet. Alle Kosten der Unterkunft werden ab dem 1. Mai d. J. neu geregelt, nicht sofort, sondern sukzessive zum Zeitpunkt der nächsten Bewilligung der Übernahme der Kosten der Unterkunft dann rückwirkend.

 

Zu  Nachfrage 1: Bei Bedarf auf Anforderung Nachfrage erhält der Kunde eine Kopie der Angemessenheitsberechnung gemäß Wohnaufwendungsverordnung.

 

 
 

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