Drucksache - DS/0300/IV  

 
 
Betreff: Aufforderungen des JobCenter zur Mietkostensenkung - gnadenlos?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangLenk, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Möglichkeiten hat das JobCenter nach den aktuellen Anwendungshinweisen zu den SGBüchern, bei einer/m Leistungsempfänger/in (oder mehreren) von einer Aufforderung zur Senkung der Mietkosten abzusehen, um einen Zwangsumzug zu vermeiden?

 

2.      Gibt es seit Anfang 2012 Fälle, in denen der Umzug einer/s Leistungsempfängers/in (oder mehreren) als nicht zumutbar eingeschätzt wurde und daher eine Aufforderung zur Kostensenkung vom JobCenter zurückgenommen oder gar nicht erst verschickt wurde?

 

3.      Wenn dies der Fall ist, welche konkreten Gründe war dafür in diesen Fällen maßgebend? (Behinderungen, Beeinträchtigungen, eklatante Einschränkungen der Lebensbedingungen wie Zerreißen sozialer Beziehungen, Kontaktverlust zu vertrauten ÄrzteInnen, Angewiesenheit auf eingespielte nachbarschaftliche Hilfen usw. ...).

 

Nachfrage:

 

1.      Ist es eigentlich legitim, dass ein Leistungsempfänger, der alle in der Klammer von Frage 3 genannten Gründe geltend machen möchte, in der Leistungsabteilung des JobCenter allen Ernstes die Auskunft erhält: "Das interessiert mich nicht"?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              27.06.12

Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2644

SozBeschBüDDez

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Lenk,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. Welche Möglichkeiten hat das JobCenter nach den aktuellen Anwendungshinweisen zu den SGBüchern, bei einer/m Leistungsempfänger/in (oder mehreren) von einer Aufforderung zur Senkung der Mietkosten abzusehen, um einen Zwangsumzug zu vermeiden?


Im Rahmen der Organisation von Leistungen zur Sicherung der Kosten der Unterkunft (KdU) erfolgt in Fällen mit Richtwertüberschreitung eine Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung entscheidet das JC auf Übernahme ohne Kostensenkung in anerkannten Härtefällen, bei anerkannten Ausschlusstatbeständen, aus Wirtschaftslichkeitstatbeständen, bei Einmaltatbeständen, bei nachgewiesener erfolgloser Wohnungssuche. Basis dafür sind WAV und AV Wohnen.

 

Derzeit wird an einer Neufassung der AV Wohnen gearbeitet, nach Aussprache in der letzten Beratung der Sozialstadträte habe ich Mitte Juni 2012 StS Büge Anregungen zur Neufassung der AV-Wohnen übermittelt, die zu regelnden Ausnahmetatbestände so zu erweitern, wie sie unseren Erfahrungen auch im Umgang mit dem SGB XII entsprechen.

 

2. Gibt es seit Anfang 2012 Fälle, in denen der Umzug einer/s Leistungsempfängers/in (oder mehreren) als nicht zumutbar eingeschätzt wurde und daher eine Aufforderung zur Kostensenkung vom JobCenter zurückgenommen oder gar nicht erst verschickt wurde?


Nach der vom JC monatlich zur Verfügung gestellten Statistik zur Organisation KdU wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres in

 

2319 Fällen mit Richtwertüberschreitung Entscheidungen ohne Kostensenkung

 

und in

 

2808 Fällen mit Richtwertüberschreitung Entscheidungen mit Kostensenkung

 

getroffen.  Das entspricht einem Verhältnis von 45% zu 55%.


 

3. Wenn dies der Fall ist, welche konkreten Gründe war dafür in diesen Fällen maßgebend?(Behinderungen, Beeinträchtigungen, eklatante Einschränkungen der Lebensbedingungen wie Zerreißen sozialer Beziehungen, Kontaktverlust zu vertrauten ÄrzteInnen, Angewiesenheit auf eingespielte nachbarschaftliche Hilfen usw. ...).


Nach Auskunft des JC dürften alle aufgeführten Beispiele vertreten gewesen sein.

 

Die Statistik besagt dazu, dass die 2319 Entscheidungen sich folgendermaßen zusammensetzen

 

489                        anerkannte Härtefälle

235                       anerkannte Ausschlusstatbestände

1541                   Verzicht wegen Wirtschaftlichkeitstatbeständen

48                            Einmalzahlungen wenn nicht dauerhaft über Richtwert

6                            bei nachgewiesener erfolgloser Wohnungssuche



 

Nachfrage:

1. Ist es eigentlich legitim, dass ein Leistungsempfänger, der alle in der Klammer von Frage 3 genannten Gründe geltend machen möchte, in der Leistungsabteilung des JobCenter allen Ernstes die Auskunft erhält: "Das interessiert mich nicht"?

 

 

Diese Frage beantwortet sich von selbst. Nach meiner Überzeugung haben solche  Arbeitsauffassungen im Umgang mit Hilfesuchenden in keiner Sozialbehörde, egal ob Jobcenter oder auch Sozialamt, Platz und Berechtigung und werden seitens der Leitung des Hauses auch nicht geduldet.

Einzelfälle sind jedoch niemals auszuschließen sind und auch jeder Einzelfall ist ein Fall zu viel. Zudem beschädigt er die Arbeit vieler engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade im Leistungsbereich.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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