Drucksache - DS/0299/IV  

 
 
Betreff: Änderung der Zuständigkeit für das Schul-und Sportanlagen-sanierungsprogramm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      In welchem Umfang werden vom Senat zusätzliche Finanzmittel für das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm zur Verfügung gestellt?

 

2)      Wie bewertet das Bezirksamt die Absicht, dass die Finanzmittel über die Berliner Immobilienmanagementgesellschaft  (BIM) verwaltet werden soll?

 

3)      Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt unternehmen, das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm weiter in eigener Verantwortung zu verwalten?

 

Nachfragen:

 

1)      Sind auch noch andere bezirkseigene Immobilien von dieser Neuregelung betroffen?

 

 

 

 

Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice                            Berlin, den

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1) In welchem Umfang werden vom Senat zusätzliche Finanzmittel für das Schul- und

Sportanlagensanierungsprogramm zur Verfügung gestellt?

Am 01.06.2012 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass der Ansatz 2012 in Höhe von 32.288.000 € im Kapitel 1005, Titel 519 15 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlage - Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) um 16 Mio. € und der Ansatz im Jahr 2013 um 32 Mio. € erhöht werden soll. Die zusätzlichen Mittel sollen im Kapitel 1005, Titel 682 61 - Zuschüsse an die BIM für Bauunterhaltungsmaßnahmen - eingestellt werden. Die Mittel sind zweckgebunden für die Sanierung von Schulen in bezirklicher Schulträgerschaft.

Es wurde seitens der zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen einer Vorankündigung mitgeteilt, dass die Mittel im Jahr 2012 vorausichtlich wie folgt zur Verfügung gestellt werden sollen:

Mitte              1.403.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg              1.183.000 €
Pankow              1.516.000 €
Charlottenburg-Wilmersdor              1.396.000 €
Spandau              1.172.000 €
Steglitz-Zehlendorf              1.626.000 €
Tempelhof-Schöneberg              1.557.000 €
Neukölln              1.527.000 €
Treptow-Köpenick              1.027.000 €
Marzahn-Hellersdorf              1.080.000 €
Lichtenberg              1.082.000 €
Reinickendorf              1.431.000 €

 

2) Wie bewertet das Bezirksamt die Absicht, dass die Finanzmittel über die Berliner

Immobilienmanagementgesellschaft (BIM) verwaltet werden soll?

 

Das BA sieht darin einen weiteren Versuch, die Eigenständigkeit der Bezirke in Frage zu stellen. Anstatt den Bezirken eine ausreichende Personalausstattung zu erlauben, indem z.B. der Einstellungskorridor erweitert wird bzw. die Personalautonomie an die Bezirke zurückgeht, wurden und werden restriktive Personal- und haushaltswirtschaftliche Vorgaben gemacht. Vor diesem Hintergrund gelingt es den Bezirken dann nicht immer, alle Mittel, die zu einem maßgeblichen Teil über Sonderprogramme zur Verfügung gestellt werden, problemfrei zu verbauen, auch wenn für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg festgehalten werden kann, dass nicht verbaute Fördermittel die absolute Ausnahme darstellen.

Inwieweit die Fördermittelabwicklung über die BIM dem Versuch dienen soll festzustellen, wer in welcher Qualität und zu welchen Preisen am besten arbeitet, müssten den Bezirken dann die gleichen Möglichkeiten gegeben werden wie der BIM; d.h. insbes. Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln 2012 in 2013 sowie Einstellung von Personal.

 

3) Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt unternehmen, das Schul- und

Sportanlagensanierungsprogramm weiter in eigener Verantwortung zu verwalten?

 

Das Bezirksamt hält grundsätzlich an der bisherigen Aufgabenverteilung fest, wonach der Immobilienservice die Baumaßnahmen für die Fachämter ausführt.

Da jedoch die Entscheidungen auf Senatsebene getroffen sind und die Bezirke gehalten waren, der BIM konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, bleibt zunächst nur, die weitere Entwicklung genau beobachten und analysieren. Dabei wird eine Rolle spielen, wie weit die vermeintliche Entlastung der Bezirke durch zusätzliche Anforderungen der BIM an den Bezirk z.B. bei der Vorbereitung (Baufreimachung), Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen gemindert werden wird.

 

 

Nachfragen:

 

1.Sind auch noch andere bezirkseigene Immobilien von dieser Neuregelung betroffen?

 

Nein, die Immobilien sind ausschließlich aus dem Schulbereich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hans Panhoff 

Dez UVGI

 

 
 

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