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Drucksache - DS/0285/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die zuständige Stelle in der Senatsverwaltung um Prüfung folgender Anliegen zu bitten:
Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung der Anwohner in der Friesenstraße, verursacht durch den LKW-Durchgangsverkehr, insbesondere in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr
Maßnahmen zur besseren Information der Verkehrsteilnehmer auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh in der Friesenstr. und deren Einhaltung
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung der Ritterstraße auf die Lindenstraße durch Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel oder anderer geeigneter Maßnahmen
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, den temporären elektronischen Geschwindigkeitsmesser Friesen- Ecke Arndtstr. dauerhaft dort zu belassen.
Begründung:
Die Friesenstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, daher steht das entsprechende Verkehrsschild nur an der Zufahrt in Höhe des Columbiadamms. Die sonst in solchen Zonen bestehende Rechts-Vor-Links-Regel gilt hier nicht (Ausnahmeregelung). Insbesondere durch das Gefälle in nördlicher Richtung und durch das Fehlen weiterer Hinweise auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung fahren viele Verkehrsteilnehmer zu schnell. Durch das Befahren des Kopfsteinpflasters kommt es zu erheblichen Lärmverursachungen, besonders durch LKW-Durchgangsverkehr und hier wiederum besonders in der Nacht. Unabhängig von den weiteren Planungen im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bergmannstraße oder anderer Maßnahmen zur Verkehrslenkung wegen erhöhten Verkehrsaufkommens im Zusammenhang mit der Verbindung zur Leipziger Straße, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich. Dabei muss auch die Querung der Lindenstraße für Fußgänger in Höhe der Ritterstr. berücksichtigt werden, da in diesem Bereich mehrere Kindertagesstätten liegen. Bei der Nord-Süd-Verbindung vom Columbiadamm bis zur Leipziger Str. (Verlauf: Friesenstr., Zossener Str., Lindenstr.) handelt es sich um eine übergeordnete Straße und die Zuständigkeit liegt beim Senat.
In die Zuständigkeit des Bezirks fällt der elektronische Geschwindigkeitsmesser Friesen- Ecke Arndtstr. Dieser hat sich bewährt und sollte deswegen dort dauerhaft installiert bleiben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 15.08.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die zuständige Stelle in der Senatsverwaltung um Prüfung folgender Anliegen zu bitten:
Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung der Anwohner in der Friesenstraße, verursacht durch den LKW-Durchgangsverkehr, insbesondere in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr
Maßnahmen zur besseren Information der Verkehrsteilnehmer auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh in der Friesenstr. und deren Einhaltung
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung der Ritterstraße auf die Lindenstraße durch Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel oder anderer geeigneter Maßnahmen
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt die zuständige Stelle in der Senatsverwaltung um Prüfung folgender Anliegen zu bitten:
Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrslärmbelastung der Anwohner in der Friesenstraße, verursacht durch den LKW-Durchgangsverkehr, insbesondere in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr
Maßnahmen zur besseren Information der Verkehrsteilnehmer auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh in der Friesenstr. und deren Einhaltung
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung der Ritterstraße auf die Lindenstraße durch Einrichtung einer Fußgängerbedarfsampel oder anderer geeigneter Maßnahmen
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, den temporären elektronischen Geschwindigkeitsmesser Friesen- Ecke Arndtstr. dauerhaft dort zu belassen.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
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