Drucksache - DS/0053/IV  

 
 
Betreff: Fahrradfahren auf dem Gleisdreieck
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Riester, PaulaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
15.02.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien vertagt   
29.03.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0053/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.

 

Begründung:

 

Zur Zeit ist das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck nicht freigegeben und somit nicht erlaubt. Der Park wird jedoch von vielen RadfahrerInnen für die Freizeitgestaltung und zur Durchquerung genutzt. Zudem ist langfristig geplant Radrouten durch den Ost- und Westpark zu legen, so dass eine Nichtfreigabe des Radverkehrs widersinnig erscheint.
 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.

 

UVKI 29.03.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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