Drucksache - DS/2345/III  

 
 
Betreff: Parkplatzsituation in der Wilhelm-, Stresemann- und Friedrich - Stampfer- Str. nach Anlage von Fahrradstreifen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hübsch, UweHübsch, Uwe
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wurde die Maßnahme Anlage von Fahrradstreifen in der Wilhelmstr. mit dem Behindertenbeirat abgestimmt?

2.       Durch die Anlage der Fahrradstreifen sind massiv Parkplätze entfallen, wo ist für Behinderte im nahen Umfeld Ersatz geschaffen worden bzw. wird noch Ersatz geschaffen?

3.       Sind in den umliegenden Straßen die verkehrsrechtlichen Situationen von Parkverboten und Halteverboten dahingehend überprüft worden (z.B. Stresemannstr.21), ob sie noch aktuell erforderlich sind?
 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      20.09.11

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 –

Stadtraträtin

 

 

 

Sehr geehrter Herr Hübsch,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 09.08.2011beantworte ich wie folgt:

 

1.       Wurde die Maßnahme Anlage von Fahrradstreifen in der Wilhelmstr. mit dem Behindertenbeirat abgestimmt?

Antwort:

Die Maßnahme Anlage von Fahrradstreifen in der Wilhelmstraße wurde nicht mit dem Behindertenbeirat abgestimmt. Da keine Änderungen an Behindertenstellplätzen mit der Maßnahme verbunden waren, wurde hierfür kein Erfordernis gesehen.

 

2.       Durch die Anlage der Fahrradstreifen sind massiv Parkplätze entfallen, wo ist für Behinderte im nahen Umfeld Ersatz geschaffen worden bzw. wird noch Ersatz geschaffen?

Antwort:

Durch die Anlage von Fahrradstreifen sind nicht massiv Parkplätze entfallen. Es bestand vorher über weite Abschnitte Halteverbot nach Verkehrszeichen 283 StVO. Sämtliche Schwerbehindertenstellplätze stehen unverändert zur Verfügung. Ersatz war und ist aus diesem Grund nicht zu schaffen. 

 

3.       Sind in den umliegenden Straßen die verkehrsrechtlichen Situationen von Parkverboten und Halteverboten dahingehend überprüft worden (z.B. Stresemannstr.21), ob sie noch aktuell erforderlich sind?

Antwort:

Anlass zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit bestehender Parkverbote und Halteverbote in umliegenden Straßen wurde auf Grund der Maßnahme Anlage von Fahrradstreifen nicht gesehen. Es kann hier bestätigt werden, dass die Ladezone vor dem Grundstück Stresemannstraße 21-25 weiterhin Bestandskraft besitzt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Hans Panhoff 

Dez BWI

 

 
 

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