Drucksache - DS/2339/III  

 
 
Betreff: Nutzungsvertrag für Laster und Hänger - hier: Sonderkündigungsrecht des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:Dahl, JohnBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den Vertragsverhandlungen mit „Laster und Hänger“ dafür Sorge zu tragen, dass dem Bezirk spätestens nach Ablauf von 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht zusteht, für den Fall, dass sich entgegen der Beschlusslage der BVV gem. DS/1154-1/III abzeichnen sollte, dass auf dem RAW-Gelände keine hinreichende wohnungsnahe Grünfläche mit Freizeit-, Sport und Spielnutzung verwirklicht wird.

 

Begründung:

Im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses  am 30.08.2011 - einen Tag nach Antragsschluss - wurde der aktuelle Entwurf eines Mietvertrags für das derzeit von „Laster und Hänger“ genutzte bezirkseigene Grundstück vorgestellt. Danach soll das Gelände für die Dauer von mindestens 10 Jahren vermietet werden, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für jeweils 5 Jahre.

Sofern keine eklatanten Verstöße der zukünftigen Mieter erfolgen, besteht also nach derzeitigem Stand vor 20 Jahren keinerlei Möglichkeit der anderweitigen Nutzung des Grundstücks für den Bezirk. Ein oben genanntes Sonderkündigungsrecht des Bezirks ist bislang nicht vorgesehen.

Das in der Bezirksregion VIII ein eklatanter Mangel an Grün-, Sport- und Freizeitflächen besteht, ist unstreitig. Die BVV hatte trotz dieses offenkundigen Mangels mehrheitlich beschlossen, auf eine Nutzung dieses Geländes als Sport- und Freizeitfläche zu verzichten. Ausgeglichen werden sollte dies durch die Aufnahme eines weiteren Planungsziels für den Bebauungsplan 2-25. Danach sollte auf dem ehemaligen RAW-Gelände eine wohnungsnahe Grünfläche mit Freizeit-, Sport und Spielnutzung ermöglicht werden.

In der DS/1145/III hat das Bezirksamt erneut dargestellt, dass in der genannten Bezirksregion auch in Zukunft mehr oder weniger keine Freizeit-, Spiel- und Grünflächen mittel- und langfristig realisiert werden können. Auch für das RAW-Gelände ist dies mehr als fraglich, da nicht absehbar ist, ob der Eigentümer nach Ablauf der jetzigen Mietverträge für RAW-Tempel und Co. - also in 10 Jahren – an einer entsprechenden Qualifizierung des Bebauungsplans Interesse haben wird. Auch der Bezirksbürgermeister bestätigte dies noch einmal in der vorgenannten Ausschusssitzung.

Um dem Bezirk wenigstens mittel- oder langfristig  wieder eine Handlungsoption in die Hand zu geben, um dem eklatanten Mangel an Grün-, Sport- und Freizeitflächen zu ermöglichen, ist das im Antrag genannte Sonderkündigungsrecht ein absolutes Minimum, will sich der Bezirk nicht auf Jahre hinaus handlungsunfähig machen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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